Spanien gewährt seit 2015 Nachfahren der 1492 vertriebenen Sepharden die Staatsbürgerschaft, mit 74.543 positiv beschiedenen Fällen bis 2026, während der Oberste Gerichtshof das Wahlrecht von 163.000 Personen, die nach dem Enkelgesetz des Demokratischen Gedächtnisses eingebürgert wurden, vorläufig ausgesetzt hat.
Die spanische Staatsbürgerschaft hat mindestens zwei Eingangstore, die mit unterschiedlicher Geschwindigkeit funktionieren. Eines ist seit 2015 offen und hat Zehntausende Nachfahren der vor fünf Jahrhunderten vertriebenen Nnnn hineingelassen. Das andere öffnete sich 2022 für die Enkel der Exilierten der Franco-Diktatur und ist nun durch gerichtliche Anordnung blockiert. Derselbe Pass, dasselbe Wahlrecht auf dem Papier, aber eine Behandlung, die mitten im Wahlkampf vor den Gerichten endete.
## Das Gesetz, das Rajoy 2015 verabschiedete
Die Regierung von **Mariano Rajoy** brachte im Juni 2015 das **Gesetz 12/2015** auf den Weg, eine Vorschrift, die sephardischen Nnnn spanischer Herkunft, also den Nachfahren der **1492** vertriebenen Nnnn, die spanische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerungsurkunde gewährt. Das Gesetz ermöglichte ihnen, den Pass zu erhalten, ohne auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit zu verzichten und ohne legalen Wohnsitz in Spanien nachweisen zu müssen. Der damalige Außenminister **José Manuel García-Margallo** verteidigte die Maßnahme im Kongress als Wiedergutmachung einer historischen Schuld gegenüber Gemeinschaften, die fünfhundert Jahre lang ihre Liebe, ihre Traditionen und ihre Sprache mit Spanien verbunden hielten. Der Justizminister **Rafael Catalá** fasste es in ein Bild: Wenn am 1. Januar 1492 für Tausende Spanier, die zum Gehen gezwungen waren, eine Tür geschlossen wurde, öffnete das Gesetz sie für ihre Nachfahren wieder.
Die PSOE unterstützte die endgültige Verabschiedung des Textes, stimmte jedoch gegen einige Änderungsanträge und konnte Bürger saharauischer Herkunft nicht aufnehmen. Das Gesetz wurde im Vorfeld eines Wahlzyklus verabschiedet, der die Parlamentswahlen im Dezember 2015, deren Wiederholung im Juni 2016 und Regionalwahlen in Galicien und im Baskenland umfasste. Von Wahlmanipulation war damals keine Rede.
Zu den Voraussetzungen gehörte der Nachweis des Sepharden-Status durch Belegdokumente. Darunter das Zeugnis eines im Wohnsitzland des Antragstellers rechtlich anerkannten Rabbiners und der Nachweis der Verwendung des **Ladino** als Familiensprache, der aus dem mittelalterlichen Kastilischen hervorgegangenen Sprache, die die Nnnn nach ihrer Flucht von der Iberischen Halbinsel mit sich trugen. Außerdem war eine besondere Verbindung zu Spanien nachzuweisen, etwa durch Zertifikate über Studien zur Geschichte und Kultur, karitative, kulturelle oder wirtschaftliche Aktivitäten oder die Aufnahme in Listen von Sepharden-Familien, die unter spanischem Schutz standen. Zudem mussten die Antragsteller eine Prüfung über Grundkenntnisse der spanischen Sprache sowie eine weitere über Kultur, soziale Realität und die spanische Verfassung bestehen, die vom **Instituto Cervantes** konzipiert und durchgeführt wurden. Antragsteller aus spanischsprachigen Ländern waren von der Sprachprüfung befreit. Das Verfahren war für die elektronische Abwicklung konzipiert.
## 74.543 Eingebürgerte und 7.344 Ablehnungen
Zwischen 2016 und 2026 erhielten **74.543 Sepharden** auf diesem Weg die spanische Staatsbürgerschaft, laut Daten des Ministeriums für Präsidium, Justiz und Beziehungen zum Parlament. Der Großteil der positiven Bescheide konzentrierte sich auf die Jahre 2020 bis 2022, mit **59.373** in diesem Dreijahreszeitraum eingebürgerten Nachfahren. 2025 erhielten **1.126** neue Sepharden den spanischen Pass, und in den ersten Monaten von 2026 noch einmal rund hundert. Die Behörden lehnten in den zehn Jahren der Geltung des Gesetzes **7.344** Anträge ab und archivierten 861. Der **Consejo General del Notariado** (Generalrat der Notare) erhielt zwischen 2015 und 2026 **153.774** Anträge von Nachfahren, die den spanischen Pass beanspruchen.
Die meisten Anträge kamen aus Ländern wie **Kolumbien**, **Mexiko**, **Venezuela** und **Argentinien**, laut Statistiken des Justizministeriums. Lateinamerika stellt auch den Großteil der Nachfahren der Franco-Exilierten, deren Wahlrecht in der Schwebe hängt.
## Der Oberste Gerichtshof stoppt das Wahlrecht von 163.000 Enkeln
Das andere Tor ist die achte Zusatzbestimmung des **Gesetzes 20/2022 über das Demokratische Gedächtnis**, bekannt als Enkelgesetz. Diese Vorschrift gewährt Nachfahren der während des Bürgerkriegs und der Franco-Zeit aus politischen, ideologischen Gründen oder wegen ihrer sens Orientierung Vertriebenen die spanische Staatsbürgerschaft. Der **Oberste Gerichtshof** entschied, dass die **163.000** auf diesem Weg eingebürgerten Spanier bei den kommenden Parlamentswahlen nicht wählen dürfen, dem Antrag von **Iustitia Europa** und **Vox** folgend, die den Fall vor Gericht brachten, nachdem sie bei der **Junta Electoral Central** (Zentrale Wahlkommission) erfolglos geblieben waren. Das oberste Gericht hält die Integrität des Wählerverzeichnisses und des Wahlprozesses für vorrangig gegenüber der vorläufigen Ausübung des Wahlrechts.
Die Entscheidung enthält das abweichende Votum der Richterin **María Alicia Millán Herrandis**, die argumentiert, dass die Wahlankündigung für den 29. November ein neues und entscheidendes Element eingeführt habe, und vor dem Risiko einer endgültigen und irreversiblen Schädigung der demokratischen Teilhabe warnt. Die JEC setzte die Registrierung neuer Wähler im Wählerverzeichnis nicht aus, wie Iustitia Europa gefordert hatte.
Der PP-Vorsitzende **Alberto Núñez Feijóo** begrüßte die Entscheidung der Richter und würdigte, dass sie das Gemeinwohl vorangestellt hätten, um der Verantwortungslosigkeit der Regierung Grenzen zu setzen. Feijóo hatte das Enkelgesetz bereits am 29. Juni 2026 angegriffen, einen Tag nachdem Iustitia Europa die erste Beschwerde bei der JEC eingereicht hatte, und sprach von Wahlmanipulation und einer Erhöhung der Zahl der Wahlberechtigten um **2,5 Millionen**. Die Präsidentin der Region Madrid, **Isabel Díaz Ayuso**, ging noch weiter und warnte Diplomaten, die ihrer Ansicht nach zu Unrecht Einbürgerungen bearbeiteten, dass sie damit etwas Illegales täten.
Die PP kritisierte die wenigen Garantien des Textes und sprach von einer Einbürgerung von Sozialisten, lehnte die achte Zusatzbestimmung jedoch rundheraus ab. Während des Gesetzgebungsverfahrens im Kongress forderte sie nicht deren vollständige Streichung.
## Zwei Gesetze, ein und derselbe Pass
Die beiden Vorschriften haben mehr gemeinsam, als sie trennt. Das Gesetz 12/2015 und das Enkelgesetz gewähren die Staatsbürgerschaft ohne Verzicht auf die bisherige und ohne legalen Wohnsitz in Spanien. Beide wurden im Vorfeld von Wahlzyklen verabschiedet. Beide betreffen Nachfahren von Menschen, die das Land wegen Verfolgung oder Vertreibung verlassen mussten. Und beide wurden von denselben politischen Akteuren in Frage gestellt, wenn auch mit zehn Jahren Abstand und mit entgegengesetzter Absicht.
Die 74.543 eingebürgerten Sepharden dürfen am 29. November wählen. Die 163.000 Enkel der Franco-Exilierten vorerst nicht. Der Unterschied liegt nicht in dem Gesetz, das ihnen das Recht verleiht, sondern darin, wer beschlossen hat, es auszusetzen.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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