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Das TC hatte bereits 1986 einen Teil des Amnestiegesetzes für nichtig erklärt: das im Streit zitierte Urteil
Am 25. November 1986 erließ das Tribunal Constitucional (Verfassungsgericht) das Urteil 147/1986. Wie im Streit behauptet wird, erklärte es einen durch Gesetz 1/1984 vom 12. Januar hinzugefügten Abschnitt zum Amnestiegesetz 46/1977 für verfassungswidrig. Das heißt: Es gab bereits eine Norm, die ein nachkonstitutionelles Amnestiegesetz änderte, und das TC hob sie auf. Dies ist der Ausgangspunkt einer Angelegenheit, die fast vier Jahrzehnte später unter anderem Namen und anderer politischer Farbe wieder vor Gericht kommt.
Artikel 164 der Verfassung besagt, dass Urteile des TC ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung Rechtskraft besitzen, nicht anfechtbar sind und solche, die die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes feststellen, volle Wirkung gegenüber allen haben. Auf diesem Text basiert die These, dass jede nach 1978 genehmigte Amnestie tot geboren sei.
Was genau besagte das Urteil 147/1986?
Das Urteil bezieht sich auf Gesetz 1/1984, das einen Abschnitt zum Amnestiegesetz von 1977 hinzufügte. Da es ein Amnestiegesetz ändert, wird argumentiert, dass es selbst eine weitere Amnestie war, die nach der Verfassung erging. Das TC erklärte es für verfassungswidrig. Dies ist die Tatsache, die den Fall trägt: Es ist keine Hypothese, sondern eine im BOE (Staatsanzeiger) veröffentlichte Entscheidung einschließlich Sondervoten.
Manche lesen diese Entscheidung als allgemeines Verbot: Wenn das TC eine Amnestie von 1984 aufhob, droht jeder späteren Amnestie dasselbe Schicksal. Andere entgegnen, dass das Urteil die Amnestie nicht abstrakt verbot, sondern einen konkreten Anwendungsfall des Gesetzes von 1977 entschied. Der Unterschied zwischen diesen beiden Lesarten macht die gesamte Diskussion aus.
Die zeitliche Falle von 1977 und 1978
Das am häufigsten wiederholte Argument gegen die ursprüngliche These ist chronologischer Natur: Gesetz 46/1977 geht der Verfassung voraus. Eine Norm kann nicht durch einen Text für verfassungswidrig erklärt werden, der noch nicht existierte. Die Verfassung hat keine rückwirkende Kraft, außer wenn sie dem Betroffenen günstig ist, sodass das vor 1978 Genehmigte nicht durch das später Beschlossene aufgehoben wird.
Dies klärt den Fall des Gesetzes von '77, aber nicht den von 1984. Und hier wird die Sache kompliziert. Die Norm, die das TC aufhob, war nach der Verfassung. Wenn diese fiel, stellt sich die logische Frage, warum nicht jede andere mit demselben Gegenstand fallen sollte.
Das Begnadigungsrecht und Artikel 102.3
Das Begnadigungsrecht umfasst Begnadigungen, Generalbegnadigungen und Amnestien. Artikel 102.3 der Verfassung verbietet Regierungsmitgliedern und volksinitiierten Gesetzgebungsanträgen, Gesetze im Zusammenhang mit dem Begnadigungsrecht zu verlangen. Das heißt: Amnestie ist nicht ausdrücklich verboten, aber ihr Verfahren hat klare Grenzen.
Auf dieser Grundlage vertreten einige die Ansicht, dass Amnestie in der Rechtsordnung nach 1978 keinen Platz habe. Andere entgegnen, dass Artikel 102.3 nur den Weg der ILP (Volksinitiative) und der Regierungsinitiative ausschließe, nicht aber Gesetze, die von den Cortes (Parlament) verabschiedet wurden. Die Diskussion bleibt offen.
Das Problem der Taten, die keine Straftaten waren
Es gibt ein technisches Argument, das oft übersehen wird: Niemand kann wegen Handlungen verurteilt werden, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung keine Straftat darstellten. Bis zum 4. Januar 1977 gewährten die Grundgesetze (Leyes Fundamentales) Einzelpersonen keine unverletzlichen Grundrechte wie das Recht, nicht gefoltert zu werden. Ab dem Gesetz 1/1977 über die Politische Reform wurde dies strafbar.
Daraus folgt, dass Gewalttaten der Öffentlichen Ordnungstruppen vor diesem Datum in Spanien keine Straftaten waren. Und wenn sie keine Straftaten waren, können sie weder angeklagt noch bestraft werden. Die Verfassung von 1978 hebt die Grundgesetze auf, annulliert oder invalidiert aber nicht die unter ihrer Geltung begangenen Handlungen. Es ist eine unbequeme Überlegung, die daher selten öffentlich diskutiert wird.
Was durch die Hintertür schlüpft
Die Kernfrage ist nicht nur rechtlicher Natur. Manche behaupten, die Amnestie diene dazu, den politischen Wechsel zu verhindern und an der Macht zu bleiben, mit den Stimmen derer, die bereits verurteilt wurden, und derer, deren Verfahren ausstehen. Diese These kursiert in Medien und sozialen Netzwerken, gestützt von keiner gerichtlichen Entscheidung.
Parallel dazu hat das Verfassungsgericht die Bearbeitung einer Verfassungsbeschwerde (amparo) beschleunigt, die mit der Angelegenheit zusammenhängt. Dies fügt eine weitere Ebene hinzu: Dieselbe Institution, die 1986 eine Amnestie aufhob, muss nun über eine andere entscheiden. Die Paradoxie entgeht niemandem.
Mit diesen Elementen stößt die Analyse an einem genauen Punkt auf Hindernisse: Das Urteil von 1986 existiert, besitzt Rechtskraft und volle Wirkung gegenüber allen. Aber sein tatsächlicher Umfang hängt davon ab, wie es gelesen wird. Und diese Lesart ist auch fast vier Jahrzehnte später noch nicht abgeschlossen.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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