Der Tribunal Supremo steht vor einer komplexen Entscheidung über die Anwendung des spanischen 'Enkelgesetzes', das darüber bestimmen könnte, ob Tausende Personen zu Recht die spanische Staatsbürgerschaft erhalten haben oder ob der Geltungsbereich des Gesetzes unrechtmäßig ausgeweitet wurde.
Das **'Enkelgesetz'**, offiziell die achte Zusatzbestimmung des Gesetzes 20/2022 über das Demokratische Gedächtnis, hat den **Tribunal Supremo** an eine Weggabelung gebracht. Die Frage ist nicht geringfügig: Es geht darum zu bestimmen, ob die spanische Staatsbürgerschaft Tausenden Personen auf Grundlage einer gesetzeskonformen Auslegung gewährt wurde oder ob im Gegenteil eine rechtswidrige Erweiterung der Voraussetzungen stattgefunden hat. Die Debatte hat sich von einer juristisch-technischen zu einer rein politischen Frage entwickelt, mit gegensätzlichen Stellungnahmen, die von dem Vorwurf des Wahlbetrugs bis zur kompromisslosen Verteidigung von Reichen reichen.
## Der Ursprung der Kontroverse: Eine Dienstanweisung unter Beschuss
Alles begann mit dem Gesetz selbst, das im Oktober 2022 verabschiedet wurde. Sein Ziel war klar: den in Spanien geborenen Kindern und Enkeln von Personen, die ursprünglich Spanier waren und ihre Staatsbürgerschaft aufgrund von Exil aus politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Gründen oder wegen ihrer sens Orientierung oder Identität verloren oder aufgegeben hatten, die Möglichkeit zu geben, die spanische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Der Kern der Kontroverse liegt jedoch in der **Dienstanweisung vom 25. Oktober 2022**, unterzeichnet von der **Dirección General de Seguridad Jurídica y Fe Pública** (Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben).
Diese Anweisung, die nur sechs Tage nach dem Gesetz erlassen wurde, führte eine Auslegung ein, die viele als Abweichung vom Gesetzestext betrachten. Statt zwei kumulative Voraussetzungen anzunehmen – Spanier zu sein und Exil erlitten zu haben –, unterschied die Anweisung zwischen zwei Gruppen: Kindern und Enkeln von Spaniern, die ausgewandert waren, und solchen, die ins Exil gegangen waren. Noch kontroverser war die Festlegung einer **Vermutung des Exilstatus** für alle Spanier, die zwischen dem 18. Juli 1936 und dem 31. Dezember 1955 das Land verlassen hatten. In der Praxis bedeutete dies, das Kriterium 'Exilant' dem von 'Expatriiertem' oder 'Emigranten' gleichzustellen, was die Zahl der potenziellen Begünstigten erheblich ausweitete.
Diese Auslegung verstößt nach Ansicht vieler Juristen direkt gegen den Willen des Gesetzgebers, der während des parlamentarischen Verfahrens Änderungsanträge abgelehnt hatte, die eine weitergehende Verleihung der Staatsbürgerschaft angestrebt hatten. Die **Asociación por la Reconciliación y la Verdad Histórica** (Vereinigung für Versöhnung und historische Wahrheit) versuchte, diese Anweisung direkt anzufechten, doch die Klage wurde im April 2023 vom Tribunal Superior de Justicia de Madrid (Oberster Gerichtshof von Madrid) mangels Aktivlegitimation der Vereinigung nicht zugelassen. Die Kernfrage, die Rechtmäßigkeit der Anweisung, blieb damit ohne gerichtliche Klärung.
## Die Junta Electoral Central und die Spaltung der Meinungen
Die Frage flamte am 16. Juli 2026 in der **Junta Electoral Central (JEC)** (Zentralen Wahlkommission) erneut auf. Diverse Schreiben, eingereicht von der Central Sindical Independiente y de Funcionarios (CSIF) und mehreren politischen Parteien, warnten vor einem mutmaßlich durch die Anwendung der Anweisung bedingten Anwachsen der Wählerregister. Die JEC spaltete sich. Die Mehrheit wählte ein formalistisches Argument: Die Feststellung der Umstände und des Verfahrens des Erwerbs der Staatsbürgerschaft liege außerhalb ihrer Zuständigkeit, ebenso wie die Bewertung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Vier Mitglieder widersprachen jedoch und hielten es für zwingend geboten, sich mit der Kernfrage zu befassen. Sie argumentierten, die Anweisung erweitere das Wählerregister 'contra legem', ohne die Vorgaben des Enkelgesetzes zu beachten. Diese interne Spaltung, die manche mit den gegensätzlichen Positionen bei der Beratung des Amnestiegesetzes verglichen haben, verdeutlichte die Komplexität des Falls und die Polarisierung der juristischen Meinungen. Kurios ist, dass diesmal die pogre Juristen eine formalistische Auslegung wählten, während sich die Konservativen für eine antiformalistische entschieden – eine Umkehrung der traditionellen Positionen.
Der **Tribunal Supremo** griff ein und ordnete die einstweilige Aussetzung der Wahlrechtsfolgen für diejenigen an, die die Staatsbürgerschaft auf Grundlage dieser Bestimmung erworben hatten. Diese Maßnahme, die der Autor des Artikels als 'angemessen' bezeichnete, löste einen politischen Sturm aus. Der Minister **Félix Bolaños** kritisierte die Entscheidung mit dem Argument, sie entziehe Tausenden Spaniern das Wahlrecht. Andererseits erhielt der Oberste Gerichtshof Glückwünsche dafür, dass er nach Ansicht mancher einen 'massiven Wahlbetrug' verhindert habe.
## Das Dilemma des Obersten Gerichtshofs: Zwischen Rechtsstaatlichkeit und Konsequenz
Der Tribunal Supremo steht nun vor einer Entscheidung, die einen Präzedenzfall schaffen wird. Die erste Option wäre, den Beschluss der JEC zu bestätigen, ein formal plausibler Weg. Diese Entscheidung könnte jedoch aus Sicht der Rechtsgerechtigkeit unbefriedigend sein, da sie bedeuten würde, den Exzess einer Generaldirektion zu billigen, die nachweislich die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft ohne gesetzliche Grundlage ausgeweitet haben soll. Dies würde mit verfassungsrechtlichen Geboten wie dem Vorrang des Gesetzes und der Bindung der Verwaltung an das Gesetz kollidieren.
Ein zweiter Weg, vertreten durch das Minderheitsvotum in der JEC, wäre, den Beschluss der JEC aufzuheben und anzuordnen, dass das Oficina del Censo Electoral (Wahlregisteramt) Eintragungen nur vornimmt, wenn der Antragsteller das vom Gesetz geforderte Exil nachweist. Dies würde das Wahlrecht der ordnungsgemäß registrierten Spanier gewährleisten, könnte aber eine neue Kategorie von Spaniern schaffen, die zwar die Staatsbürgerschaft, aber kein Wahlrecht besitzen – etwas, das nach Ansicht des Autors nur möglich sein sollte, wenn ein Organgesetz es vorsieht.
Die dritte Option, die der Autor für die kohärenteste hält, wäre, die Nichtigkeit der beiden Bestimmungen der Anweisung zu erklären, die den rechtlichen Rahmen überschreiten. Dies würde bedeuten, auch die auf Grundlage dieser Anweisung vorgenommenen Registereintragungen der Staatsbürgerschaft aufzuheben, die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Auch wenn dies formale Einwände hervorrufen könnte, etwa zur Zuständigkeit für die Berichtigung von Registereintragungen, gibt es Präzedenzfälle verwaltungsgerichtlicher Urteile, die Staatsbürgerschaftserwerbe für nichtig erklärt haben.
Eine 'moderate' Möglichkeit wäre, die Nichtigkeit der Bestimmungen der Anweisung nur für die Zukunft zu erklären und ihre Anwendung zu untersagen, ohne die bereits vorgenommenen Eintragungen aufzuheben. Artikel **73 des Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit (LJCA)**, der besagt, dass die Aufhebung einer allgemeinen Bestimmung frühere bestandskräftige Akte nicht berührt, könnte diese Position stützen. Allerdings haben die Anweisungen, die in diesem Fall 'ad extra' Wirkung auf die Bürger entfalten, Verordnungscharakter, wodurch sie anfechtbar sind. Darüber hinaus ermöglicht die Figur der mittelbaren Anfechtung, die Rechtmäßigkeit einer allgemeinen Bestimmung zu prüfen, wenn ein Vollzugsakt angefochten wird.
Die endgültige Entscheidung des **Tribunal Supremo** ist von entscheidender Bedeutung. Es wird erwartet, dass sie schnell, gut begründet und, wenn möglich, einstimmig ausfällt. Dies würde dazu beitragen, eine Angelegenheit zu entpolitisieren, die Vorwürfe eines 'juristischen Staatsstreichs' auf der einen Seite und eines 'Wahlbetrugs' auf der anderen Seite hervorgerufen hat. Die Justiz, verkörpert durch die Göttin Themis, hat nun die Aufgabe, die Richter in diesem komplexen und polarisierten Fall zu erleuchten.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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