Spaniens Oberster Gerichtshof ordnet Abriss der Villa einer Ex-PNV-Rätin in Zarautz an

Der spanische Oberste Gerichtshof bestätigte den Abriss einer elfschlafzimmerigen Villa auf geschütztem Boden in Aia. Die Gemeinde könnte zu Millionenentschädigungen verpflichtet werden.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Der spanische Oberste Gerichtshof hat die Berufungen der Eigentümer und des Rathauses von Aia gegen die Abreißordnung für eine elfschlafzimmerige Villa abgelehnt, die auf besonders geschütztem Bauland am Berg Talaimendi errichtet wurde. Das endgültige Urteil hängt nun von der Entscheidung des Obersten Gerichts des Baskenlandes ab, das die Kassationsbeschwerde der Familie noch vor Jahresende klären muss.

Die Geschichte beginnt oben auf einem Hügel. Auf dem Talaimendi, was im Baskischen so viel wie „Wachtberg“ bedeutet, gibt es eine Wiese mit Blick auf die Küste von Orio und Zarautz in Gipuzkoa. Dort steht ein modernes Gebäude mit **11 Schlafzimmern** und ebenso vielen Badezimmern, einer Industrieküche und einem großen Gemeinschaftsesszimmer. Es befindet sich an der Stelle des ehemaligen Bauernhauses Amezti, das zur Ruine verfallen war. Die Familie, die es baute, ist die von **Maite Garrastazu**, einer ehemaligen Rätin der PNV in Zarautz zwischen 2011 und 2019, und ihren zehn Kindern. Mutter und Kinder sind als Bauherren eingetragen.

Das Problem ist nicht ästhetisch, auch wenn das Ergebnis eher wie ein Herrenhaus aussieht als wie ein traditionelles baskisches Bauernhaus. Der Boden, auf dem es steht, ist als besonders geschütztes Nicht-Bauland und als ökologischer Korridor eingestuft. Die subsidiären Normen von Aia verbieten dort das Bauen. Es ist ein ländliches Gebiet, in dem Wanderfalken nisten. Und das baskische Bodengesetz erlaubt den Wiederaufbau eines Bauernhauses an einem anderen Standort nur dann, wenn das ursprüngliche Grundstück enteignet wurde, was in diesem Fall nicht geschehen ist.

## Elf Schlafzimmer und eine Genehmigung, die nicht zum Gesetz passt

Das Rathaus von Aia, eine Gemeinde mit **2.150 Einwohnern**, regiert von der PNV, erteilte **2010** eine Genehmigung zur Sanierung des Bauernhauses Amezti. Drei Jahre später, **2013**, genehmigte es den Wiederaufbau an einem anderen Ort als dem ursprünglichen. Diese Genehmigungen und die anschließenden kommunalen Dekrete wurden gegen die technischen Kriterien des Provinzialrats von Gipuzkoa und des Ararteko (baskischer Bürgerbeauftragter) erlassen, die bereits vor Unregelmäßigkeiten gewarnt hatten.

Die Anzeige erstattete der **Guipuzcoaner Verband für Luftsport**. Gleitschirmflieger nutzten diese Wiese für Starts und Landungen, und die Umzäunung des Grundstücks versperrte ihnen den Weg, ebenso wie den Wanderern, die die Gegend frequentierten. Der Rechtsweg war lang. In erster Instanz wurde eine strafrechtliche Illegitimität ausgeschlossen. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wies ein Gericht in San Sebastián **2021** die Klage der Sportler ab, da die Arbeiten laut Beschluss den Genehmigungen entsprachen und Abweichungen legalisierbar waren.

Das Oberste Gericht des Baskenlandes hob dieses Urteil **2025** mit einem harten Spruch auf. Es erklärte alle kommunalen Genehmigungen für nichtig, ordnete den Abriss an und leitete ein Disziplinarverfahren wegen Verstößen gegen die Raumordnung ein. Die Richter stützten sich auf das baskische Bodengesetz, das nur Wiederaufbauten zulässt, bei denen eine als Bauernhaus identifizierbare Struktur erhalten bleibt. Der Anwalt der Gleitschirmflieger, **Asier Garate**, argumentiert, dass der neue Bau die Fläche des ursprünglichen Bauernhauses verdreifacht.

## Der Oberste Gerichtshof prüft die Sache nicht inhaltlich und ebnet den Weg für den Abriss

Mit einem Beschluss vom **8. Juli** lehnte der Oberste Gerichtshof die Berufungen des Rathauses und der Familie ab, weil er keinen Verstoß gegen die Rechtsprechung oder das Gesetz sah. Er trat nicht in die Hauptsache ein. Seine Entscheidung ist rechtskräftig und verweist die Sache zurück an das Oberste Gericht des Baskenlandes, das nun die Kassationsbeschwerde der Eigentümer entscheiden muss. Es wird erwartet, dass bis Ende des Jahres eine endgültige Lösung vorliegt.

Bestätigt das Oberste Gericht des Baskenlandes die Anordnung, muss die Vollstreckung des Urteils die Wiederherstellung des Geländes in seinen Zustand vor den Bauarbeiten erzwingen. Das heißt, die Villa muss abgerissen werden. Die Familie hat stets betont, sie habe im Vertrauen auf gültige kommunale Genehmigungen gehandelt. Hier zeigt sich die zweite wirtschaftliche Front des Falls, die öffentliche Gelder kosten könnte.

Das Urteil zwingt das Rathaus von Aia, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, um die persönliche Verantwortung derjenigen zu klären, die an der Erteilung der annullierten Genehmigungen beteiligt waren. Nach Ansicht der Verteidigung der Gleitschirmflieger könnte die Stadtverwaltung mit Millionenschadenersatzforderungen konfrontiert werden, falls die Familie vermögensrechtliche Haftung für die Nichtigkeit der von der Verwaltung erteilten Genehmigungen geltend macht. Die Eigentümer haben diesen Weg bereits angedeutet: Bei einem Abriss würden sie die Erstattung der Baukosten verlangen.

## Wer zahlt, wenn die Genehmigung nichtig war?

Die vermögensrechtliche Haftung der Verwaltung ist ein klassisches Instrument des spanischen Baurechts. Wenn eine Privatperson mit Genehmigung baut und diese Genehmigung später von Gerichten für nichtig erklärt wird, kann der Betroffene vom Rathaus Schadensersatz verlangen, sofern ihn kein Verschulden trifft. Das Problem hier ist, dass negative technische Gutachten bereits vor Erteilung der Genehmigungen vorlagen. Der Provinzialrat und der Ararteko hatten gewarnt. Dies erschwert die Entschuldigung des guten Glaubens der Verwaltung und könnte erneut vor Gericht landen, diesmal mit dem Rathaus auf der Anklagebank.

Anwalt Garate geht weiter und spricht von einer möglichen Unterschlagung kommunaler Mittel, falls die Entschädigungssumme explodiert. Dies ist keine bewiesene Behauptung, sondern eine Warnung einer Partei. Bewiesen ist jedoch, dass das Rathaus Genehmigungen gegen technisches Fachwissen erteilte und nun ein Verfahren zur Klärung der Verantwortlichkeiten einleiten muss. Die Rechnung, falls sie kommt, zahlen die Bewohner einer Gemeinde mit 2.150 Einwohnern.

Der Fall hat eine Bedeutung über Immobilien hinaus. Der Talaimendi war der Berg, von dem aus Wächter Wale sichteten und den Fischern Rauchzeichen gaben. Heute ist er ein geschützter ökologischer Korridor mit Wanderfalken und beherbergt ein Gebäude mit 11 Schlafzimmern und eigenem Bad in jedem Zimmer. Die Justiz hat zweimal gesagt, dass es dort nicht stehen dürfte. Nun fehlt der dritte Schritt, der Papier in einen Bagger verwandelt.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (10 Antworten).

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