Ferienvermietung: Der Gast, der nicht geht und 3.000 € verlangt
Nach den Geschichten, die derzeit kursieren, wiederholt sich diesen Sommer eine Szene in den Ferienwohnungen von Vigo in Spanien: Der zweiwöchige Aufenthalt endet, der Gast packt nicht aus, und der Eigentümer erhält ein Angebot, das schwer abzulehnen ist. Dreitausend Euro, und ich gehe. Wenn nicht, bleibe ich, und die Saison ist gelaufen. Die Praxis, so diese Berichte, hat sich unter den Ferienwohnungen der galizischen Stadt ausgebreitet und einen Krieg wiedereröffnet, der eigentlich beendet schien: den des kleinen Vermieters, der eine Wohnung gekauft hatte, um sie zu vermieten, und nun feststellt, dass der Zweiwochen-Mieter mehr Verhandlungsmacht hat als er selbst.
Der Gast, der nicht geht: der neue Betrug bei Ferienwohnungen
Das Phänomen ist in seiner Logik nicht neu, wohl aber in seiner Dreistigkeit. Der Unterschied zwischen einem Mieter und einem Gast ist juristischer Natur, und manche nutzen das aus. Ein normaler Wohnraummietvertrag schützt den Mieter mit Kündigungsschutz, langen Fristen und einer Räumung, die monatelange Verfahren erfordert. Ein Ferienmietvertrag hingegen unterliegt den Regeln für Wohnungen, die nicht dauerhaft bewohnt werden, und kann deutlich schneller beendet werden. 24 bis 48 Stunden sind die Frist, mit der laut einem Teilnehmer der Debatte die Branchenakteure arbeiten, um einen Gast zu entfernen, der sich weigert zu gehen. Entscheidend ist, die Rollen nicht zu verwechseln.
Das Problem: Der durchschnittliche Eigentümer hat keine Rechtsabteilung. Er hat eine Wohnung, einen Kredit und eine Online-Plattform. Wenn sich der Gast verschanzt, rechnet der Vermieter: Anzeige, Anwalt, Zeit, verlorene Saison. Und zahlt. Diese Rechnung macht aus einer klassischen Erpressung eine rationale Transaktion.
Die Rechnung des Vermieters: 3.000 € zahlen oder die Saison verlieren
Hier hört die Sache auf, eine Anekdote zu sein, und wird zur angewandten Wirtschaft. Eine Ferienwohnung an der Küste lässt sich im August wochenweise vermieten. Der Vergleich, der in der Branche kursiert, ist aufschlussreich: Ein Doppelzimmer in einem Mittelklassehotel kostet in der Hochsaison rund 250 Euro pro Nacht. Eine vierköpfige Familie zahlt 500 Euro täglich, also 3.500 Euro pro Woche. Die Ferienwohnung dagegen wird eher für rund 2.000 Euro pro Woche vermietet als für 1.500.
Mit diesen Zahlen zahlt der Eigentümer, der 3.000 Euro für die Rückgabe seiner Wohnung hinblättert, nicht aus Großzügigkeit: Er minimiert Verluste. Beträgt die Saison acht oder zehn Wochen, entspricht die Erpressung anderthalb Wochen Einnahmen. Der Gast weiß das. Der Vermieter auch. Und der Machtkampf wird auf dem schnellen Weg entschieden.
Warum eine Kaution von 5.000 Euro und Gehaltsnachweise verlangen?
Die Antwort der Branche ist die alte: filtern. Manche halten die Lösung darin, abschreckende Kautionen, Bürgen und Gehaltsnachweise zur Bonitätsprüfung zu verlangen. 5.000 Euro Kaution, vier Bürgen und Gehaltsabrechnungen von Großkonzernen oder aus dem öffentlichen Dienst im Vorfeld. Das Argument: Ein professioneller Preller kann keine fünftausend Euro einfrieren, und ein Betrüger kann keinen Arbeitsverlauf so leicht fälschen. Der Filter, so heißt es, trennt den Touristen vom Räuber.
Das Problem dieser Überlegung: Sie trennt auch den normalen Touristen vom Eigentümer. Eine Familie, die eine Woche an der Küste verbringen will, hat keine fünftausend Euro, die sie einfrieren kann. Und der Vermieter, der die Kaution um 50 % erhöht, um Risiken abzudecken, bleibt entweder mit leerer Wohnung sitzt oder bekommt den Gast, der sie tatsächlich zahlen kann – und das ist nicht immer der wünschenswerteste. Adverse Selektion ist ein Klassiker.
Hausbesetzung im Touristenmantel: der Fall von Lekeitio
Das Phänomen beschränkt sich nicht auf Vigo. In Lekeitio mietete eine Familie mit drei minderjährigen Kindern eine Wohnung zur touristischen Nutzung und weigerte sich beim Auszug, zu gehen. Ihre Begründung: Sie hätten keine Bleibe. Der Fall, der bekannt wurde, zeigt die unangenehmste Variante des Problems: Es geht nicht um einen Gast, der Geld will, sondern um eine Familie, die aus dem Aufenthalt ein Wohnverhältnis macht. Die Wohnung, mit Mühe geerbt und saniert, wurde saisonweise vermietet, während die Eigentümer sie im Sommer und in der Osterwoche selbst nutzten.
Der juristische Unterschied zwischen einem Hausbesetzer und einem Gast, der nicht geht, ist praktisch minimal. Beide bewohnen die Wohnung. Der Unterschied liegt darin, wie sie hineingekommen sind: der eine mit Saisonvertrag, der andere ohne. Und darin, wie sie entfernt werden: Der erste erfordert ein Verfahren, der zweite ebenfalls, wenn nicht schnell gehandelt wird.
Das Geschäft mit der Ferienvermietung auf dem Prüfstand
Im Hintergrund steckt ein Zeitenwandel. Jahrelang war der Kauf zur Vermietung an Touristen das goldene Kalb: zweistellige Renditen, hohe Auslastung und eine laxen Regulierung. Diese Geschichte bekommt Risse. Regulierungsdruk, die Konkurrenz der Hotels und nun die Erpressung durch Gäste haben das Geschäft zu einer riskanten Aktivität gemacht. Kein Zufall, dass manche Eigentümer erwägen, zur Langzeitvermietung zurückzukehren – mit weniger Rendite, aber weniger Überraschungen.
Die Paradoxie: Das Phänomen trifft die kleinen Eigentümer am härtesten, die eine Wohnung gekauft haben, um ihr Einkommen aufzubessern – stärker als Investmentfonds mit Juristenteams. Der Vermieter, der weder reich noch arm ist, zahlt die Zeche. Und er ist es, der laut den Berichten anfängt zu rechnen, ob sich das Ganze noch lohnt.
Der genaue Punkt, an dem die Analyse hängen bleibt, ist dieser: Es gibt keine offiziellen Zahlen darüber, wie viele Fälle es gibt, wie viel Geld in Erpressungen gezahlt wird oder ob das Phänomen wächst oder mit der Saison endet. Es gibt nur Geschichten, Rechnungen und eine unbequeme Gewissheit: Wer die Wohnung hat, hat das Problem – und wer den Schlüssel hat, hat das Zepter in der Hand.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
Die ganze Diskussion lesen (15 Antworten).