Sexarbeiterinnen in Spanien filtern Kunden nach Herkunft

Anzeigen von Sexarbeiterinnen lehnen Kunden aufgrund ihrer Herkunft ab. Das Recht auf Einlass kollidiert mit sexueller Freiheit und Rassendiskriminierung.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Sexarbeiterinnen in Spanien filtern Kunden nach Herkunft
Die Herkunftsfilterung durch manche Sens

Eine Kontaktanzeige auf einer Kleinanzeigen-Website. Eine Zeile in Großbuchstaben: „MIT ALLEM RESPEKT, ICH BEDIENTE KEINE ARABER“. Darunter eine weitere: „Keine Afrikaner, keine Asiaten, keine Lateinamerikaner“. Dies ist kein Einzelfall noch eine skurrile Ausnahme. Im Bereich des bezahlten Sens taucht die Praxis, Kunden aufgrund ihrer Herkunft oder Ethnie abzulehnen, regelmäßig in Anzeigen auf und wirft eine unbequeme Frage auf: Ist das Diskriminierung oder freie Wahl des Kunden?

Die Debatte schärft sich im Vergleich zu anderen Berufen. Ein Beamter, Lehrer oder Gesundheitsfachkraft darf niemanden aufgrund der Rasse ablehnen. Sie schon. Hier greift ein rechtlicher Feinsinn, den viele nicht kennen: Der erbrachte Dienst ist kein gewöhnlicher Dienst, da sens Einwilligung involviert ist. Das ist die Linie, die Legalität von Anzeige trennt.

Was sagt das Gesetz über die Ablehnung von Kunden nach Herkunft?

Das am häufigsten wiederholte Argument ist, dass das Hausrecht in jedem Geschäft existiert. Eine Bar kann es ablehnen, wen sie will zu bedienen, solange es nicht aus geschützten Gründen geschieht. Der Unterschied liegt darin, dass Prostitution in Spanien in einem rechtlichen Graubereich operiert: Sie ist nicht als Arbeitstätigkeit reguliert, aber auch in den meisten Fällen nicht strafbar.

Der Schlüssel liegt laut Befürwortern darin, dass der Dienst Sens einschließt. Und sens Einwilligung ist höchstpersönlich. Niemand kann eine Person zwingen, Beziehungen mit jemandem einzugehen, den sie nicht will. Dieses Prinzip schützt im Extremfall die Ablehnung ohne Erklärungsbedarf. Rassendiskriminierung beim Zugang zu einem Dienst ist keine Straftat, wenn der Dienst sens ist und die Ablehnung auf dem Willen der Anbieterin beruht.

Manche behaupten, dies sei ein Trick. Wenn der Dienst der Öffentlichkeit angeboten wird, sollte er denselben Regeln folgen wie jeder andere. Und sens Freiheit sollte nicht als Schutzschild für das dienen, was in einem anderen Kontext Rassendiskriminierung wäre.

Das Sicherheits- und Statistikargument

Jenseits des Gesetzes füllt sich die Debatte mit praktischen Gründen. Einer der häufigsten: Sicherheit. Es wird argumentiert, dass bestimmte Gruppen statistisch gesehen eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, nicht zu zahlen, anzugreifen oder Konflikte zu erzeugen. Dies sind keine Daten mit Zahlen, sondern eine Wahrnehmung, die unter denen im Sektor kursiert.

„Ich stelle mir vor, dass wenn sich ein bestimmtes Muster von Übergriffen wiederholt, die Fachfrau und ihre Freundinnen Notiz nehmen“, fasst ein Kommentar zusammen. Ein anderer geht weiter: „Es ist wegen SICHERHEIT, sie meiden Gruppen mit höherer statistischer WAHRSCHEINLICHKEIT, dass sie nicht zahlen, sie angreifen usw.“

Das Problem dieses Arguments ist, dass es individuelle Erfahrung zur allgemeinen Regel macht. Und hier wird die Debatte giftig. Denn eines ist, wenn eine konkrete Arbeitskraft schlechte Erfahrungen mit Kunden einer bestimmten Herkunft gemacht hat, und etwas ganz anderes ist, ob dies rechtfertigt, eine ganze Gruppe auszuschließen.

Feilschen und der schlechte Ruf mancher Kunden

Ein weiterer wiederkehrender Faden ist das Feilschen. Es wird erzählt, dass manche Kunden versuchen, den Preis zu verhandeln, mit weniger Geld als vereinbart erscheinen oder direkt darauf aus sind, nicht zu zahlen. „Was keinen Sinn ergibt, ist mit einer Prostituierten oder dem Kellner über ein Bier zu feilschen“, fasst ein Beitrag zusammen.

Es tauchen auch dunklere Anekdoten auf, wie die eines Kunden, der mit einem Koffer ankam und von allen abgelehnt wurde. Die Geschichte, unbestätigt, deutet auf einschüchternde Praktiken hin. Dies sind Hörensagen-Erfahrungen, ohne Verifizierung, die aber Misstrauen nähren.

Die Frage ist, ob diese Verhaltensweisen einer konkreten Herkunft oder einer allgemeineren Bedingung zugeschrieben werden können: der des problematischen Kunden. Denn der Geizige, der Aggressive und der Nicht-Zahler existieren in allen Breiten.

Die Paradoxie des diskriminierenden Kunden

Ein Detail, das kaum jemand erwähnt: Viele der Arbeitskräfte, die Kunden bestimmter Herkunft ablehnen, gehören selbst Minderheiten an. „Viele von ihnen sind schwarz und haben kein Ekel davor, mit ihren eigenen Leuten zu schlafen“, merkt ein Kommentar an. Das plumpe Argument weist auf einen Widerspruch hin: Der Filter ist weniger rassistisch als vielmehr basierend auf Status oder wahrgenommenem Verhalten.

Im Kern geht es nicht nur darum, wer mit wem schlafen darf, sondern welchen Platz Vorurteile in einer kommerziellen Beziehung einnehmen, die per Definition vom Geld bestimmt sein sollte. Und dort verhält sich der Sens wie jeder andere: Wer zahlt, befiehlt, aber wer anbietet, stellt Bedingungen.

Ist das Diskriminierung oder Marktfreiheit? Die Antwort hängt davon ab, wo die Grenze zwischen dem Recht zu wählen und dem Recht, nicht aufgrund dessen, was man ist, abgelehnt zu werden, gezogen wird.

Auch verfügbar auf: English

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (37 Antworten).

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