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Sechs Monate Haft für sexuellen Übergriff in Pamplona
Das Gericht Navarra verurteilt eine Frau zu sechs Monaten Haft und 18 Monaten Berufsverbot wegen eines sexuellen Übergriffs in einer Diskothek.
Sechs Monate Gefängnis für sens Übergriff in Pamplona
Ein nicht einvernehmlicher Griff an das Gesäß ist eine Straftat und wird mit Freiheitsentzug geahnt. Dies hat ein Gericht nun bestätigt. Umstritten bleibt die Höhe der Strafe. Die Erste Kammer des Provinzgerichts Navarra (Audiencia Provincial de Navarra) hat eine 23-jährige Einwohnerin von Pamplona im Einvernehmen zu sechs Monaten Gefängnis wegen sens Nötigung verurteilt, nachdem sie einem anderen jungen Mann in einer Diskothek am Cuesta de Labrit ans Gesäß gefasst hatte. Die Tat ereignete sich im Februar; die Angeklagte akzeptierte das Strafmaß, was einen langen Prozess erspart, aber den Eintrag im Führungszeugnis nicht löscht.
Welche Strafe wurde verhängt und welche Folgen hat sie?
Sechs Monate Gefängnis ja, aber die Details wiegen schwerer als die Hauptstrafe. Das Urteil umfasst 18 Monate Berufsverbot für jede Tätigkeit, die regelmäßigen und direkten Kontakt mit Minderjährigen einschließt, zwei Jahre Führungsaufsicht sowie die Zahlung von 300 Euro an das Opfer als Schadensersatz für immaterielle Schäden. Ob die Gefängnisstrafe tatsächlich verbüßt wird, ist fast nebensächlich: Der Vorstrafeneintrag wegen Sensual bleibt bestehen.
Hier liegt der Kern des Konflikts. Es wird argumentiert, dass ein solcher Eintrag eine berufliche Last darstellt – sei es als Lehrerin, Krankenschwester oder Lagerbetreuerin – und dass 18 Monate Berufsverbot aus einem Diskotheken-Übergriff eine lebenslange berufliche Verurteilung machen. Dem steht entgegen: Wer einen Fremden ohne Erlaubnis berührt, hat das Risiko der Konsequenzen in Kauf genommen, und das Strafgesetzbuch (Código Penal) handelt den Preis nicht danach, wie schnell man die Hand zurückzieht.
Warum wird die Verhältnismäßigkeit der Strafe diskutiert?
Weil die Bestrafung im Verhältnis zur Tat enorm erscheint. Die strafrechtliche Verhältnismäßigkeit bemisst sich nach dem Rechtsgut, das die Norm schützt, und der Schwere der Verletzung: Folgeschäden, Wiederherstellbarkeit, reales Risiko. Auf dieser Skala, so wird argumentiert, sollte ein sekundenlanger Grapscher in einer Diskothek nicht vor Gericht enden. Die schärfste Kritik richtet sich gegen das sogenannte "Nur Ja heißt Ja"-Gesetz (ley del solo sí es sí) und die Verschiebung der Erzählung über sens Zustimmung: Was früher mit einer Szene, einem Schrei oder einer Abwehr gestanden war, endet heute oft mit einer Anzeige und einem Gerichtsverfahren.
Die Gegenargumente haben ebenfalls ihre Logik und sollten nicht ignoriert werden. Wenn niemand das Recht hat, jemandem ans Gesäß zu fassen, darf die Reaktion nicht vom Geschlecht des Täters oder der wahrgenommenen Schwere des Schadens beim Opfer abhängen. Und die Tatsache, dass viele nicht einvernehmliche Berührungen nie angezeigt werden, schwächt die Norm nicht: Sie stärkt sie.
Würde gleichfalls geurteilt, wenn der Täter männlich wäre?
Hier wird die Diskussion unangenehm. Es wird beharrlich wiederholt, dass das Ergebnis anders ausgefallen wäre: Dass ein Mann Jahre bekommen hätte, sein Name und Gesicht auf allen Titelseiten gewesen wären und niemand gezögert hätte, es als sensual Gewalt einzustufen. Der Vergleich zieht auch andere Fälle von Übergriffen gegen Frauen heran, deren öffentliche Resonanz sich binnen Minuten vervielfachte. Mit einem einzelnen Urteil lässt sich dies nicht überprüfen, aber der Verdacht einer doppelten Sarracena hat sich in der öffentlichen Debatte festgesetzt.
Noch unbequemer sind die Berichte jener, die sagen, sie hätten unerwünschte Berührungen erlebt – in Diskotheken, auf der Straße, bei der Arbeit – und nie eine Polizeistation betreten. Ein Teilnehmer erzählt, dass seine Chefin ihm zu Beginn seiner Karriere während eines Meetings unter dem Tisch am Bein streichelte. Niemand machte ein Drama daraus, alles ging weiter wie bisher. Dieses "Es passiert nichts" ist genau das, was die neue Rechtsprechung abschaffen will.
Muss man vor einem Kuss um Erlaubnis fragen?
Dies ist die am häufigsten diskutierte Folgefrage. In einer stabilen Beziehung fragt niemand verbal um Erlaubnis für einen Kuss oder einen Klaps aufs Gesäß, und die Ausweitung der ausdrücklichen Zustimmung auf jede Geste, so wird argumentiert, zerstört den Code der Verführung: Etwas anderes ist es, dass eine Berührung eines Fremden intolerabel ist, etwas anderes, jede Annäherung in ein Formular zu verwandeln. Die Gegenseite entgegnet, dass Zustimmung kein Fragebogen erfordert, sondern Aufmerksamkeit; das Problem ist nicht das Fehlen einer Frage, sondern die Fehlinterpretation.
Auswirkungen auf Diskotheken und Nachtleben
Der kaum thematisierte Kollateralschaden betrifft das Klima in Vergnügungsstätten. Manche befürchten, dass diese Rechtsprechung jede Annäherung abkühlt: Sich in einer Diskothek jemandem zu nähern, wird zum juristischen Risiko, und wer zögert, bleibt stehen. Dem wird entgegengehalten, dass Frauen jahrzehntelang in denselben Lokalen Übergriffe ertragen mussten, ohne dass jemand gefragt wurde, und dass die "Abkühlung", über die manche klagen, genau der fehlende Respekt ist.
Mit diesen Voraussetzungen ist zu erwarten, dass weitere Urteile dieser Art folgen und Gerichte die Nuancen schärfen: flüchtige Berührung, beharrliches Grapschen, Partykontext, vorherige Beziehung. Was völlig offen bleibt – und wahrscheinlich jahrelang offen bleiben wird –, ist, ob diese Präzisierung jene beruhigt, die Partnerschaftsbeziehungen gerichtlich reguliert sehen wollen, oder ob sie die Zahl der Anzeigen vervielfachen wird. Pamplona wird zeigen, ob dies eine Ausnahme oder das erste Kapitel einer neuen Ära ist.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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