Schauspieler erstattet Anzeige wegen Verleumdung

Ein Schauspieler kündigt rechtliche Schritte gegen Online-Verleumdungen an, während die ursprünglichen Beiträge gelöscht werden.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Schauspieler erstattet Anzeige wegen Verleumdung
Anzeige wegen Terrorverherrlichung ohne Quellenangabe

Ein Screenshot, ein Name und eine Anschuldigung der Terrorverherrlichung, verfasst ohne Link, Urteil oder Quelle. Das reichte aus, damit ein Schauspieler rechtliche Schritte gegen den Verfasser dieser Nachrichten in einem wirtschaftsbezogenen Diskussionsforum ankündigte. Laut dem Threadbericht erhielt der Betroffene das Bild, veröffentlichte es auf Twitter und kündigte eine Strafanzeige an. Die Spuren verschwanden jedoch. Der Link ist bei Google noch indexiert, führt aber zu einer leeren Seite. Die Nachricht existiert. Der Zugang nicht.

Was genau gesagt wurde und was überprüfbar ist

Die Vorwürfe sind schwerwiegend und konkret: dass man ihn töten müsse, sein Vater sei Terrorist gewesen, sowie der Vorwurf der Terrorverherrlichung. Als Beleg für dieses Paket dient laut einer Antwort ein Wikipedia-Eintrag. Das belastendste Zitat — dass der Betroffene gesagt haben soll, er würde es „gut finden, wenn die ETA wieder tötete“ — ist nirgends zu finden: Wer danach suchte, fand weder im Originalbeitrag noch in späteren Antworten Bestätigung.

Hier beginnt das juristische Problem. Wie im Thread argumentiert wird, ist die Zuschreibung eines Verbrechens ohne Beweis keine Meinung, sondern eine Behauptung. Wird sie zudem verbreitet, ändert sich ihre Kategorie. Und wenn der Empfänger eine Person mit Namen, Nachnamen und Anwälten ist, hört der Spaß auf, kostenlos zu sein.

Das Löschen des Links löscht nicht die Spur

Die Spuren der Nachrichten verblassen: Der indexierte Link führt ins Leere und in mindestens einem kursierenden Screenshot war die Benutzerkennung bereits als gelöscht markiert. Was nicht wiederhergestellt werden kann, ist das, was sich bereits in den Händen Dritter befindet.

Der Fall erreichte sogar die allgemeine Presse, mit Erwähnung in La Vanguardia. Wenn das passiert, hilft die Strategie des Verschwindens nichts mehr.

Anonymität, VPN und die Frage nach der Verantwortung

Manche behaupten, das Posten über ein virtuelles privates Netzwerk löse das Problem: Niemand werde vom Land, in dem der Server steht, verlangen, die Ursprungsadresse wegen einiger Beleidigungen zu verfolgen. Das Kleingedruckte widerspricht diesem Vertrauen. VPNs sind nicht unfehlbar und viele speichern Verbindungsdaten monatelang. Die Rückverfolgbarkeit ist ohnehin die erste Hürde in einem solchen Verfahren.

Auch das kulturelle Alibi kursiert: In diesem Raum, so die Argumentation, schreibe nur Betrunkene, Drogenabhängige oder Menschen mit temporären Wutanfällen, sodass nichts davon wörtlich genommen werden sollte. Ein ironischer Kommentar deutet sogar an, die Ursprungsadresse könnte von einem Ministerium stammen. Der Witz hat seinen Reiz, aber auch eine unbequeme Kehrseite: Wenn alles Theater ist, warum wird dann die Bühne abgebaut?

Kein Einzelfall: Akkumulierte Präzedenzfälle

Die in den Antworten aufgeführte Bilanz ist auffällig. Mehr als fünf Personen, die in diesem Raum posten, wurden bereits wegen schwerwiegender Vorfälle angezeigt: die Verbreitung personenbezogener Daten eines Opfers einer sens Gruppenvergewaltigung, Daten und Fotos von Minderjährigen, Beleidigungen einer Gruppe und sogar Baupläne für einen Sprengsatz. Mindestens einer landete im Gefängnis. Vorwarnungen gab es und werden einzeln erinnert.

Jahre zuvor gab es einen fast identischen Präzedenzfall: Ein anderer Autor veröffentlichte Listen mit Namen, Nachnamen und Berufen von Richtern, Ärzten und Beamten, denen er Folter, Vergewaltigung und Mord zuschrieb. Manche warnten ihn, dass die unbewiesene Zuschreibung von Verbrechen sehr ernste Konsequenzen habe.

Grenzen der Kritik je nach Empfänger

Ein wiederkehrendes Argument besagt, dass wenn eine öffentliche Figur Politik kommentiert, jeder sie mit derselben Freiheit kommentieren darf. Das Gegenargument, wie im Thread formuliert, lautet, dass die Beschuldigung wegen Terrorverherrlichung keine Meinungsfreiheit, sondern Verleumdung sei, und dass der Status als Prominent niemanden zum legitimen Ziel erfundener Anschuldigungen mache. Die Grenze liegt nicht im Ton, sondern in der behaupteten Tatsache.

Dazwischen taucht der Mittelweg auf: Korrektur vor dem richterlichen Urteil. Eine rechtzeitige Richtigstellung, so das Argument, kann die Verurteilung erheblich mildern. Das Problem ist, dass eine Korrektur erfordert, zuzugeben, was gesagt wurde, und dieser Schritt kommt oft zu spät, wenn jemand bereits die Akten auf dem Tisch hat.

Wie geht es weiter?

Der Fall bleibt offen. Zum Zeitpunkt dieser Diskussion lag nur die öffentliche Ankündigung rechtlicher Schritte vor, ohne Bestätigung der Zulassung zur Verhandlung oder Identifizierung des Autors der Nachrichten. Ob die Rückverfolgbarkeit bis zu einem Stuhl, einem Namen und einer Adresse reicht, ist das ganze Spiel.

Und die verwirrende Tatsache: Das Profil des Autors der Nachrichten war weiterhin aktiv, mit letztem Besuchprotokoll wenige Minuten nachdem der Fall in den sozialen Medien auftauchte. Er konsultierte seine eigene Angelegenheit, um Details zu prüfen.

Auch verfügbar auf: English

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (228 Antworten).

Weitere Zusammenfassungen

Alle Zusammenfassungen auf Deutsch →

Volver