Rubiales-Kuss: Warum keine Anzeige und was das Gesetz verlangt

Im Fall Rubiales fehlt oft der sexuelle Kontext für eine sexuelle Nötigung, während die Frage des Einverständnisses weiter umstritten ist.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Rubiales-Kuss: Warum keine Anzeige und was das Gesetz verlangt
Sens Nötigung: Die zwei Voraussetzungen, die den Fall Rubiales blockieren

Reicht ein nicht einvernehmlicher Kuss aus, um jemanden vor Gericht zu bringen? Im Fall des Kusses, den Luis Rubiales der Fußballspielerin Jenni Hermoso während der WM-Feierlichkeiten gab, lautet die unbequeme Antwort nach einigen Analysen: Nein. Damit eine sens Nötigung strafrechtlich relevant wird, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, von denen hier nur eine offensichtlich vorliegt. Erstens: Das Fehlen eines Einverständnisses. Zweitens: Der sens Kontext. Die Szene war jedoch eine sportliche Feier mit Umarmungen, Jubel und Kameras überall.

Auf dieser Grundlage wurde die Angelegenheit eher zum TV-Plebiszit als zum juristischen Verfahren. Ein Teil der Debattenrunden argumentiert, dass die Spielerin geschützt werden muss und die Geste eine nicht einvernehmliche Übergriffshandlung war; eine andere, in kritischen Analysen verbreitete Strömung hält dagegen, dass die Darstellung aufgebauscht sei und das Strafrecht nicht durch Applaus funktioniert. In der Mitte bleibt die ungeklärte Frage: Wenn der Fall so eindeutig wäre, warum gibt es dann keine Anzeige?

Was verlangt das Gesetz für den Tatbestand der sens Nötigung?

Der Schlüssel liegt in zwei Bedingungen, die laut dieser Lesart gleichzeitig vorliegen müssen. Die erste ist das Fehlen eines Einverständnisses, was in diesem Fall strittig ist: Das Umfeld der Spielerin behauptet, der Kuss sei nicht einvernehmlich gewesen, doch die öffentliche Inszenierung erschwert diese Bewertung. Die zweite Bedingung, die Experten im Fernsehen als zwingend ansehen, ist der sens Kontext. Ohne diesen passt die Handlung nicht unter den Straftatbestand.

Dieser Kontext lag laut dieser Analyse nicht vor. Der Vorfall ereignete sich bei der Medaillenzeremonie einer Weltmeisterschaft, umgeben von Spielerinnen, die sich umarmten und auf die Wange küssten. Manche vertreten die Ansicht, dass eine Berührung in diesem Rahmen, liebevoll gemeint und ohne Demütigungsabsicht, keine der Voraussetzungen erfüllt. Andere lehnen dies entschieden ab und erinnern daran, dass Einverständnis nicht vermutet wird.

Die Debatte hat zudem eine praktische Nebenwirkung, die manche betonen: Ohne nachgewiesenen sens Kontext würde eine Anzeige ins Leere laufen. Dies ist laut dieser Lesart keine Stammtischmeinung, sondern das Kriterium, das entscheidet, ob ein Richter das Verfahren eröffnet oder einstellt.

Das Video aus dem Bus als Beweismittel

Ein Element, das die Wahrnehmung verändert hat, ist die Aufnahme aus dem Mannschaftsbus. Darin sind mehrere Teamkolleginnen zu hören, die „Kuss, Kuss, Kuss“ rufen. Für einen Teil der Analysen ist dieses Material der beste Beweis dafür, dass das Umfeld der Spielerin die These des Übergriffs nicht stützen kann: Wenn die Geste gewalttätig gewesen wäre, hätten die Kolleginnen sie nicht bejubelt.

Das Video ist ohnehin zum am meisten diskutierten Objekt geworden, weniger wegen seines juristischen Werts als wegen dessen, was jede Seite darin lesen möchte.

Warum gibt es keine Anzeige gegen Rubiales?

Hier wiegt die Tatsache schwerer als die Erzählung. Zum Zeitpunkt dieser Diskussion liegt keine formelle Anzeige von Jenni Hermoso gegen Rubiales wegen sens Nötigung vor. Es wurde über eine Frist von 15 Tagen für die Erstattung gesprochen sowie über die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig wird. In diesem Fall würde die Spielerin jedoch nur als Zeugin aussagen und nicht als Anklägerin auftreten, was ein anderes Risiko birgt: Dass ein Richter eine falsche Anschuldigung feststellt.

Dieses Schweigen lässt zwei gegensätzliche Erklärungen zu. Erstens: Der Fall ist so klar, dass die Anzeige überflüssig ist und die öffentliche Meinung die Arbeit erledigt. Zweitens: Der Fall ist so fragil, dass niemand die Katze beim Schopf packen will. Beide Aussagen können nicht gleichzeitig wahr sein.

Der Medienstreit: Pedrerol, das Video und das Statement

Parallel zur juristischen Ebene wird der Kampf in den Talkshows geführt. Josep Pedrerol und sein Team wurden von einem Teil des Publikums als Sprachrohr der offiziellen Darstellung gebrandmarkt. Der Auftritt eines bekannten Aktivisten mit Videomaterial zum Thema erzeugte Lärm, lieferte aber laut übereinstimmenden Einschätzungen keine schlüssigen Beweise.

Das vom Gewerkschaftsverband Futpro veröffentlichte Statement – laut einer Analyse der Spielerin zugeschrieben, aber von der Organisation verfasst – ist eine weitere offene Front. Auf der anderen Seite schloss die Reaktion des spanischen Ministeriums für Gleichstellung (Ministerio de Igualdad) mit ihrer eigenen Version der Ereignisse den Kreis der gegenseitigen Vorwürfe.



Mit dem Budget von 20 Milliarden Euro, das dem Ministerio de Igualdad von manchen zugeschrieben wird, und einer nicht ruhenden Medienmaschine besteht der vielleicht größte Erfolg dieser Wochen darin, einen Kuss zum nationalen Streitpunkt der Saison gemacht zu haben. Die Justiz wartet derweil auf eine Anzeige, die nie kommt. Wenn der Fall so eindeutig wäre, läge er bereits bei den Gerichten und nicht in den Studios.

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (148 Antworten).

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