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Regularisierung von Migranten in Spanien: Wer zahlt die Rechnung?
Ein Video einer Migrationsanwältin wirft die Frage neu auf, wer die Regularisierung finanziert: der Staat, NGOs oder der Steuerzahler.
Regularisierung von Migranten, ein Geschäft auf Kosten der Staatskasse
Wer bezahlt die Anwältin, die einen ausländischen Bürger regularisiert, der kein Wort Spanisch spricht? Die Frage, die in den sozialen Medien aufkam, nachdem ein Video kursierte, in dem eine Anwältin nach dem Abschluss eines Migrationsverfahrens lächelnd zu sehen ist, hat eine unbequeme Realität offengelegt: Die rechtliche Hilfe für Migranten bewegt öffentliches Geld, Subventionen und private Gebühren.
Die Rechnung der Solidarität
Migrationsrechtliche Dienstleistungen sind nicht billig. Im Zentrum der Kontroverse steht die Finanzierung dieser Kanzleien. Ein Teil der Anwältinnen, die sich auf Regularisierungen spezialisiert haben, arbeitet mit Mitteln von NGOs oder des Staates selbst, im Rahmen von Vereinbarungen zur unentgeltlichen Rechtshilfe. Ein anderer Teil rechnet direkt mit dem Betroffenen ab. Das Ergebnis ist ein Ökosystem, in dem der Steuerzahler die Rechnung direkt oder indirekt mitträgt – über die Pflichtverteidigung und die Subventionen für den dritten Sektor.
Die Pflichtverteidigung, über die Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können, unentgeltlich vertreten werden, umfasst auch Migrations- und Abschiebeverfahren. Die Anwältinnen und Anwälte, die diese Fälle übernehmen, erhalten eine oft bescheidene Vergütung vom Staat – und eine Arbeitslast, die laut Branchenberichten schwierige Mandanten einschließt: Manche zahlen nicht, andere verstehen es nicht und müssen dieselbe Geschichte hundertmal hören. Die Frage stellt sich von selbst: Ist das ein sozialer Dienst oder eine Industrie?
Die Sprache und die zehn Jahre Wartezeit
Das ursprüngliche Video zeigt einen Migranten, der kein Spanisch spricht. Für die anfängliche Regularisierung ist die Sprache keine Voraussetzung: Es genügt, legal einzureisen und Jahre des Aufenthalts anzusammeln. Die Staatsbürgerschaft hingegen verlangt das Bestehen von Sprach- und Kulturprüfungen. Nach den derzeitigen Schätzungen würde dieser Zeitpunkt nicht vor einem Jahrzehnt kommen. Das Leid, das manche der „Invasion" zuschreiben, hat also diesen Haken: Der frisch Regularisierte bleibt in staatsbürgerlicher Hinsicht noch lange Ausländer.
Auch mangelnde Spanischkenntnisse sind keine Ausnahme: Manche arbeiten seit Jahren in Spanien in Umgebungen, in denen kein Spanisch gesprochen wird – im Bau, in der Landwirtschaft oder in der Gastronomie – und bringen kaum ein „Hola und Adiós" heraus. Die Regularisierung verlangt die Sprache nicht; die Integration scheint auch keine Priorität der Politik zu sein.
Ein Geschäft voller Ungerechtigkeiten
Was am meisten aufstößt, ist nicht das Verfahren, sondern die Haltung. Eine Anwältin, die ein Regularisierungsverfahren mit einem Lächeln feiert, steht zumindest in Kontrast zur Erfahrung eines Großteils der Bevölkerung, die auf Wartelisten oder in überlasteten Gerichten feststeckt. Die Provokation ist noch größer im Vergleich mit anderen Bereichen der unentgeltlichen Justiz: häusliche Gewalt, Scheidungen oder Wohnraum, die seit Jahren unter Verzögerungen und schrumpfenden Ressourcen leiden.
Aus dem Missbehagen wird der Verdacht, dass manche Anwältinnen mit der Abwrackökonomie „abkassieren": ein Migrationsmodell, in dem die Fälle einfach sind, die Mandanten von selbst kommen und ein anderer zahlt. Vielleicht ist das eine übertriebene Sichtweise. Aber während manche Anwältinnen in den sozialen Medien lächeln, warten andere noch immer darauf, dass der Generalrat der Justiz ihnen rechtzeitig antwortet.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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