Die Ärztin, die 50 Meter nicht überbrückte: Prozess wegen unterlassener Hilfeleistung
Fünfzig Meter trennten das Gesundheitszentrum in der Juan-Llorens-Straße in València von der Wohnung eines 65-jährigen Mannes, der in den frühen Morgenstunden des 22. September 2019 im Sterben lag. Die diensthabende Ärztin legte diese Strecke nicht zurück. Sie muss sich vor Gericht verantworten, mit einer Forderung auf ein Jahr und sechs Monate Berufsverbot sowie eine Geldstrafe von 4.500 Euro wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung. Ihre Verteidigung lässt sich in einem Satz zusammenfassen: „Ich habe die Protokolle befolgt; ich darf das Zentrum nicht verlassen, wenn mich der CICU nicht aktiviert.“
Der Prozess mit Geschworenen findet vor dem Landgericht (Audiencia) von València statt. Der Patient, erst kürzlich am Herzen operiert, verstarb schließlich. Hier endet die Anekdote und beginnt das eigentliche Problem: Was kann man von einem Arzt verlangen, der nachts allein in einem Gesundheitszentrum Dienst tut?
Die Fakten: Von Krämpfen um 1.30 Uhr bis zum Tod um 2.42 Uhr
Der Anklageschrift zufolge verschlechterte sich der Zustand des Mannes um 1.30 Uhr. Er begann zu schwitzen und erlitt Krämpfe sowie unkontrollierte Bewegungen des rechten Arms. Um 1.53 Uhr alarmierten seine Söhne den Notruf 112. Um 1.58 Uhr riefen sie erneut an: Ihr Vater war bewusstlos geworden und hatte einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitten.
Während sie auf den Rettungsdienst warteten, ging einer der drei Söhne hinüber zum direkt gegenüberliegenden Gesundheitszentrum, etwa 50 Meter entfernt, um dringend ärztliche Hilfe anzufordern. Er wiederholte die Bitte, als der Zustand seines Vaters bereits irreversibel war. Der Mann starb um 2.42 Uhr an einem Herz-Kreislauf-Versagen, verursacht durch eine Herztamponade, eine lebensbedrohliche Pathologie. Die Anklage selbst räumt ein, dass die Nichtbehandlung den Ausgang nicht geändert hätte.
Die Version der Angeklagten: „Hätte ich meinen Posten verlassen, säße ich hier wegen unerlaubtem Fernbleiben“
Die Ärztin behauptet, die Stationshilfe habe sie informiert, dass jemand im Zentrum stehe und sage, ein Verwandter sei krank und wohne in der Nähe. Sie fragte, ob der Notruf 112 verständigt worden sei, und wartete auf die Aktivierung über TETRA, das Notfall-Funkgerät, über das Basisdaten des Patienten, sein Zustand und die Adresse übermittelt werden. Nach ihrer Darstellung sind die internen Vorschriften „schriftlich fixiert“: Sie darf das Zentrum nur verlassen, wenn sie vom CICU (Centro de Información y Coordinación de Urgencias) aktiviert wird, um Doppelarbeit zu vermeiden und keine andere Notfallsituation unbeaufsichtigt zu lassen.
Daraus ergibt sich ihre Frage: „Warum sollte ich einen Patienten behandeln, der 50 Meter entfernt ist, und nicht einen, der 500 Meter entfernt wäre?“ Und ihre Warnung: „Hätte ich meinen Arbeitsplatz verlassen, würde ich jetzt auf der Anklagebank sitzen, weil ich weggegangen bin.“ Sie erklärte, sie sei nicht hinausgegangen, um mit dem Angehörigen zu sprechen, weil ihr gesagt wurde, der Kranke sei „krank“ und wohne „in der Nähe, nicht gegenüber“. Sie schloss ihre Aussage mit einem Satz ab, der sowohl die Verteidigung als auch das Kernproblem zusammenfasst: „Wenn sich die Regel nicht geändert hat, würde ich es wieder so tun.“
Die Anklage: Sie konnte ihn nicht retten, aber helfen
Die Staatsanwaltschaft bestreitet nicht die endgültige Diagnose. Sie kritisiert das Verhalten. Es handle sich um „ein schwerwiegendes Fehlverhalten der diensthabenden Ärztin, denn obwohl sie ihn nicht retten konnte, hätte sie helfen und die Situation eines Menschen verbessern können, der wenige Meter entfernt im Sterben liegt“. Sie fügt hinzu: „Es empört das Gewissen, verstößt gegen grundlegende Solidaritätsprinzipien und verletzt die Pflicht der Ärzte, Kranke zu versorgen.“
Für den Staatsanwalt ist es zudem „nicht wahr“, dass die Vorschriften die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Behandlung eines Patienten verbieten, es sei denn, der Notfall befindet sich buchstäblich vor der Tür des Zentrums, wie die Verteidigung argumentiert. „Sie flehten um Hilfe und sie tat nichts“, fasst er zusammen. Die Nebenklage reduziert dies auf eine Forderung: Gerechtigkeit für die Momente, die die Familie miterleben musste.
Die Verteidigung lenkt die Schuld nach oben. Sie behauptet, ihre Mandantin habe gehandelt in der festen Überzeugung, dass der CICU bereits die notwendigen Ressourcen mobilisiert habe. Sie leugnet die Straftat und weist darauf hin, dass eigentlich die Verwaltung auf der Anklagebank sitzen sollte, die „keinen einzigen Euro gezahlt und sich nicht entschuldigt hat“.
Wie viel verdient man für Schlaf während des Dienstes?
Der Fall hat eine unangenehme Diskussion über die Rolle des Arztes entfacht, der während seiner Bereitschaft schläft. Einige behaupten, jeder 24-Stunden-Dienst werde mit 745 Euro vergütet, wobei der Arzt, falls keine Alarme eingehen, in einem Raum des Zentrums ruht. Für die Angeklagte war in dieser Nacht der Außendienst vorgesehen, also die häuslichen Besuche, und laut der Anklage führte sie keine einzige Behandlung durch.
Andere verteidigen, dass Schlafen Teil des Jobs sei: Der Arzt bleibt erreichbar und ruht sich aus, um bei Bedarf leistungsfähig zu sein. Wieder andere entgegnen, dass ein plötzlich geweckter Fachmann nicht optimal für einen Notfall gerüstet ist, dass der 24-Stunden-Turnus Tag und Nacht ohne Pause zu Hause verkettet und dass am Ende der Patient die Rechnung zahlt. Die Kernfrage ist nicht, ob man fürs Schlafen bezahlt wird, sondern warum das System erfordert, dass man dort schläft.
Ärztemangel: Unbeliebte Fachrichtungen und gemiedene Gebiete
Die Sache wirft ein strukturelles Problem auf, das der Prozess selbst in den Hintergrund drängt. Manche argumentieren, dass jedes Jahr tausende Ärzte von den Universitäten kommen, aber das Vergabeverfahren für Reaccionariorztausbildungsplätze (MIR) zeigt deutlich, welche Fachrichtungen und Orte niemand will: Allgemeinmedizin, schlecht angesehen und in mehreren Regionen schlecht bezahlt, mit harten Diensten, sowie Gebiete mit zusätzlichen Sprachproblemen und hohen Wohnkosten. Die gängige Zusammenfassung lautet, dass es Ärzte gibt, aber nicht für die härtesten, weniger lukrativen und am schlechtesten angesehene Stellen, während der Abfluss ins Ausland nicht abreißt.
Eine weitere, grobe Kommentarlinie wandte sich gegen die Nationalität der Ärztin und gegen die Einstellung von Fachkräften, die außerhalb Spaniens ausgebildet wurden. Dies taucht in fast allen ähnlichen Fällen auf und erklärt weder das Protokoll, noch den Dienst, noch die Distanz von 50 Metern.
Was die Jury entscheiden muss
Die Geschworenen müssen etwas engeres entscheiden, als es scheint: Ob die Weigerung, das Zentrum zu verlassen, die strafbare Unterlassung der Hilfeleistung gemäß dem Strafgesetzbuch darstellt, oder ob es genau das war, was ein Protokoll verlangte, das nie aufgehoben wurde. Der Unterschied zwischen Berufsverbot und Freispruch liegt in diesen 50 Metern.
Angesichts der Faktenlage ist es riskant, den Ausgang des Urteils vorherzusagen. Spricht das Gericht frei, bleibt das Protokoll bestehen und die Diskussion verstummt von selbst. Verurteilt es, bleibt abzuwarten, welche Behörde die Verantwortung dafür übernimmt, es so lange schriftlich festgehalten zu haben.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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