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Polizei riegelt La Isleta nach Brandanschlag auf Minderjährige
Nach einem Angriff auf eine betreute Jugendliche aktiviert die Polizei in La Isleta (Kanaren) ein Sonderkommando. Der Tatverdächtige war bereits ausreisepflichtig.
Polizei riegelt La Isleta nach Brandanschlag auf Minderjährige
In dem Stadtteil La Isleta auf Gran Canaria wurde nach einem schweren Verbrechen ein polizeiliches Sonderkommando aktiviert. Ein 20-jähriger Marokkaner hatte eine 17-jährige, vom Gobierno de Canarias betreute Jugendliche mit Brennstoff übergossen und angezündet. Beide lebten zusammen in einer besetzten Wohnung. Das Opfer erlitt Verbrennungen an 95 Prozent des Körpers, befindet sich in kritischem Zustand und soll ins Krankenhaus für Verbrennungsopfer nach Sevilla verlegt werden. Der festgenommene Abarrafia Hader war einen Monat zuvor per Patera (Flüchtlingsboot) auf Lanzarote angekommen und verfügte seit seiner Ankunft in Arrecife über eine Ausreiseverfügung.
Das unter dem Namen „Instrucción Operativa 27 Canarias 50“ bekannte Einsatzkonzept begann mit der gleichzeitigen Präsenz der Einheit für Prävention und Reaktion (UPR), der operativen Einsatzgruppe und den Bürgerberatungsgruppen – rund um die Uhr bis Sonntag. Ziel laut Polizeidokument ist es, einer „Ansammlung gewalttätiger rechtsensrecht Gruppen“ vorzubeugen und „mögliche Ausschreitungen“ zu verhindern. In dem Viertel beschreiben Quellen eine „sehr schwierige“ Koexistenz zwischen langansässigen Bewohnern und der in den letzten Jahren zugezogenen Migrantenbevölkerung.
Tatverdächtiger war seit Tag eins ausreisepflichtig
Der administrative Werdegang des Festgenommenen ist bemerkenswert. Er erreichte Lanzarote illegal ohne Pass oder Visum, erhielt eine Rückführungsverfügung in sein Herkunftsland und wurde in das Abschiebehaftzentrum in den militärischen Anlagen von „Canarias 50“ in La Isleta gebracht. Dort blieb er einige Tage, bevor er verschwand. Die Kette – illegale Einreise, Ausreiseverfügung, Inseltransfer, Entlassung aus dem Zentrum, Besetzung einer Wohnung – wird von Analysten als Kern des Problems gesehen: Es scheiterte nicht nur ein Glied, sondern alle.
Die Jugendliche war obdachlos, stammte aus stark zerrütteten Familienverhältnissen und war aus einer Betreuungseinrichtung des Gobierno de Canarias geflohen. Die Generaldirektorin für Kinderschutz der Kanaren bestätigte, dass die Einrichtung ihr Verschwinden gemeldet und ihre Suche erneut beantragt hatte. Die Tat ereignete sich gegen 4:00 Uhr morgens während eines Streits, dessen Motive noch ermittelt werden. Die junge Frau konnte sich aus der Wohnung retten, erreichte die Straße und sagte „Er war es“, bevor Rettungskräfte eintrafen. Sie wurde ins Hospital Doctor zainín gebracht.
Was bei der Diskussion um den Polizeieinsatz strittig ist
Der Einsatz löste zwei gegensätzliche Deutungen aus. Eine Seite argumentiert, das Kommando diene dem Schutz der Bevölkerung vor Vergeltungsakten und organisierten Gruppen, die solche Vorfälle zur Gewaltpropaganda nutzen. Die andere Seite behauptet, der Einsatz schütze niemanden, sondern begrenze lediglich mögliche Bürgerproteste gegen die Migrationspolitik der Regierung. Dazwischen liegt eine unbequeme dritte Position: Die Abfolge administrativer Versagen – nicht vollzogene Ausweisung, geflohene Betreute, besetzte Wohnungen – sei der eigentliche Grund für die Wut.
Einige weisen darauf hin, dass sich dieses Muster wiederholt. Genannt wird der Fall von Torre Pacheco in Murcia, wo nach einer Prügelattacke auf einen 68-Jährigen durch einen marokkanischen Jugendlichen Straßenschlachten folgten. Die kanarische Anordnung erwähnt ausdrücklich diesen Präzedenzfall und den Willen, die „ersten Stunden des Chaos“ zu vermeiden, wie sie im murcianischen Gemeindegebiet geherrscht hatten. Der Vergleich ist nicht zufällig: Er deutet an, dass das spanische Innenministerium aus den dortigen Ereignissen gelernt hat, wenn auch vielleicht nicht das, was Kritiker erwartet hätten.
Die Kosten einer nicht vollzogenen Abschiebung
Die Ausreiseverfügung lag vor. Das Haftzentrum existierte. Der Transfer zwischen den Inseln fand statt. Dennoch endete der Beschuldigte in einer besetzten Wohnung in La Isleta zusammen mit einer aus dem Hilfesystem geflohenen Minderjährigen. Die zentrale Frage ist nicht ideologischer, sondern praktischer Natur: Wie viele in Spanien erlassene Ausreiseverfügungen werden tatsächlich vollstreckt? Wie viele betreute Minderjährige fliehen aus Einrichtungen und bleiben unauffindbar? Wie viele besetzten Wohnungen gibt es in bereits angespannten Wohnvierteln?
Konkrete Daten fehlen im vorliegenden Material. Was klar ist, ist die vollständige Kette, die jeder Leser nachvollziehen kann: Illegale Einreise, Ausreiseverfügung, Inhaftierung, Flucht, Wohnungsbesetzung, Angriff. Sieben Schritte. Niemand griff ein, um diese Kette zu unterbrechen. Die polizeiliche Riegelung kam erst, nachdem eine 17-Jährige mit zu 95 Prozent verbrannten Körper dalag.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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