Offshore: 10.000 Euro pro Jahr für eine Gesellschaft in Spanien

Eine aktive Gesellschaft in Spanien zu halten kostet rund 10.000 Euro pro Jahr, selbst bei null Umsatz, so eine im Forum kursierende Rechnung. Die Schwelle, ab der eine…

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Offshore: Die 10.000-Euro-Rechnung, die im Prospekt fehlt

Eine aktive Gesellschaft in Spanien zu halten kostet rund 10.000 Euro pro Jahr, selbst wenn der Umsatz null beträgt. Die Zahl, die unter denen kursiert, die Gesellschaftsstrukturen vergleichen, ist der Ausgangspunkt einer Diskussion, die Steueroasen, ausländische Kreditkarten, Pässe und Strohmänner streift und doch fast nie bis ins Detail dessen vordringt, was der Gang über die Steuergrenze wirklich kostet.

Die im privaten Sektor am häufigsten wiederholte Rechnung zerlegt diesen Betrag in den Selbstständigenbeitrag der Gesellschaftsform —mehr als 4.000 Euro pro Jahr, mit oder ohne Einkünfte— und den unvermeidlichen Steuerberater, noch einmal rund 6.000 Euro, angesichts der buchhalterischen Komplexität. Demgegenüber wird eine einfache extraterritoriale Struktur mit etwa 1.500 Euro Gründung und 500 Euro jährlicher Verwaltung in Jurisdiktionen kalkuliert, die keine Jahresabschlüsse verlangen. Der Vergleich ist trügerisch —er misst nicht dasselbe—, erklärt aber, warum das Thema bei Unternehmern mit mittleren Einkommen Interesse weckt, nicht nur bei großen Vermögen.

Was bei einer Offshore-Gesellschaft legal ist und was nicht

Die erste Unterscheidung ist technischer Natur: Eine Offshore-Gesellschaft ist eine extraterritoriale Einheit mit eigener steuerlicher und rechtlicher Persönlichkeit, die es erlaubt, außerhalb dieses Gebiets zu operieren, ohne lokale Steuern zu zahlen oder doppelter Besteuerung zu unterliegen. Sie wird genutzt für außereuropäische Fakturierung immaterieller Dienstleistungen, Handel mit Know-how, Lizenzgebühren, den Betrieb von Online-Shops oder das Halten von Vermögenswerten. Nichts davon ist für sich genommen strafbar.

Das Problem erscheint im zweiten Schritt. Wenn der Steuerresident in Spanien derjenige ist, der vom Wohnzimmer aus Entscheidungen trifft, kann die Steuerbehörde eine Betriebsstätte annehmen und Rückforderungen stellen. Die Betriebsstättenlehre ist es, die aus einer sauberen Struktur einen Rechtsstreit macht: Die Tätigkeit wird dort besteuert, wo sie stattfindet, aber die tatsächliche Geschäftsleitung hat Gewicht. Deshalb seriöse Konstruktionen lokale Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung vorsehen — und deshalb ist der Strohmann das heikelste Teil des Getriebes.

Das Modelo 720 und die nie verjährnde Pflicht

Hier kommt die Zahl, die am meisten Unbehagen auslöst. Die Pflicht, Auslandsvermögen über 30.000 Euro zu erklären —einschließlich Häuser, Grundstücke, Kunst und Aktien, Gold ist ausgenommen— verjährt nie. Wer jemanden tötet, hat eine Verjährungsfrist; wer vergisst, ein Konto oder eine Gesellschaft im Ausland anzugeben, nicht. Das ist der am häufigsten geäußerte Einwand und der, der viele dazu bringt, lieber die Steuerresidenz in Spanien aufzugeben, als überhaupt etwas aufzubauen.

Die Alternative, die in der Diskussion an Gewicht gewinnt, ist nicht die Briefkastenfirma, sondern der echte Wohnsitz in einem anderen Land. Territoriale Steuersysteme —Andorra, Panama, Costa Rica, Paraguay und eine lange Liste— besteuern nur, was im Inland erwirtschaftet wird. Panama erlaubt mit mehr als 183 Tagen Anwesenheit, dort Steuern zu zahlen und nicht auf ausländische Einkünfte, Digital-Nomaden-Visum inklusive. Der Ausgleich liegt bei Lebensqualität und Sicherheit: Die Mordrate Panamas liegt bei 12,9 pro 100.000 Einwohnern gegenüber 0,68 in Spanien, so die kursierenden Zahlen.

Banken, Karten und das Ende des intransparenten Bankings

Die Erzählung von der ausländischen Kreditkarte als Werkzeug des stillen Konsums hat ein Verfallsdatum. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten (CRS) deckt die meisten Jurisdiktionen ab, und ein Konto mit britischen Unterlagen meldet an das Vereinigte Königreich, nicht an das Land, in dem man tatsächlich lebt. Die doppelte Staatsbürgerschaft löscht die Meldung nicht: Sie leitet sie um.

Was laut den geteilten Erfahrungen weiterhin funktioniert, ist das US-Bankwesen für Nichtresidenten. Wells Fargo eröffnet Konten persönlich in der Filiale, besonders in Miami, und es gibt Privatbanken, die Konten per Videoanruf mit einfachem KYC aus der Ferne eröffnen, mit Mindesteinlage von 50.000 Dollar im ersten Monat. Für juristische Personen ist der Weg enger als für Privatpersonen, und manche vermuten, dass die neue EU-Regelung mit einer Vertragsklausel gelöst wird, die erklärt, der Kunde habe die Bank aus eigenem Antrieb aufgesucht.

Die Schwelle von 100.000 Euro netto

Die praktische Frage lautet: Wie viel muss man verdienen, damit der ganze Aufbau sich lohnt? Die am häufigsten genannte Antwort setzt den Break-even bei 100.000 Euro netto pro Jahr an. Darunter ist —zwischen Beratung, Verwaltung, Buchhaltung und Prüfungsrisiko— das Halsband teurer als der Hund. Darüber beginnt es Sinn zu ergeben, mit Experten außerhalb Spaniens zu sprechen und die Koffer zu packen.

Der Konsens, falls es einen gibt: Das Schwierige ist nicht die Steuergestaltung, sondern die Einkünfte zu erzielen. Und die meisten KMUs verlieren mehr Geld durch schlechtes Management als durch Steuern. Mit diesen Zahlen auf dem Tisch lautet die Frage nicht, ob sich eine Offshore-Gesellschaft lohnt, sondern wie viele von denen, die eine gründen, genug Einkommen haben, damit die Struktur es nicht auffrisst.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (1001 Antworten).

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