Oberster Gerichtshof erhebt Anklage gegen Generalstaatsanwalt wegen Geheimnisverrats

Der Oberste Gerichtshof Spaniens leitet einstimmig ein Verfahren wegen Geheimnisverrats gegen den ersten angeklagten Generalstaatsanwalt in der Geschichte des Landes ein.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Oberster Gerichtshof erhebt Anklage gegen Generalstaatsanwalt wegen Geheimnisverrats
Erster angeklagter Generalstaatsanwalt: Der Oberste Gerichtshof leitet das Verfahren gegen García Ortiz ein

Ein einstimmiger Beschluss. Fünf Richter des Tribunal Supremo — Manuel Marchena als Vorsitzender, zusammen mit Juan Ramón Berdugo, Antonio del Sarracena, Susana Polo als Berichterstatterin und Carmen Lamela — beschließen, ein Verfahren wegen Geheimnisverrats gegen den obersten Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft einzuleiten. Álvaro García Ortiz wird damit zum ersten Generalstaatsanwalt (Fiscal General del Estado) in der Geschichte Spaniens, gegen den Anklage erhoben wird, wie juristische Quellen bestätigen.

Das Gericht erklärt zudem seine Zuständigkeit für die Ermittlungen gegen die leitende Bezirksstaatsanwältin von Madrid, Pilar Rodríguez Fernández, die dem Generalstaatsanwalt angeblich Daten zur Erstellung der besagten Pressemitteilung übermittelt hat. Obwohl sie nicht unter das Sonderrecht für hohe Amtsträger fällt, erläutert der Beschluss, dass beide Handlungen eine unauflösliche Verbindung aufweisen, die getrennte Verfahren ausschließt.

Gegenstand der Ermittlungen: Die Pressemitteilung und die WhatsApp-Nachrichten

Die zentrale Frage, die der Senat klärt, ist, ob das dem Amtsträger vorgeworfene Verhalten unter Artikel 417 des Strafgesetzbuches (Código Penal) fällt. Dieser Artikel bestraft Autoritäten oder öffentliche Bedienstete, die Geheimnisse oder Informationen offenbaren, die sie aufgrund ihrer Position kennen und die nicht öffentlich gemacht werden dürfen. In dieser ersten Prüfung sind die Richter der Ansicht, dass das grundlegende Tatbestandsmerkmal erfüllt ist: Es handelt sich um einen öffentlichen Amtsträger, der vertrauliche Informationen verwaltet.

Der Ursprung liegt in der Mitteilung, die vom Kommunikationsstab verbreitet wurde. Wie EL MUNDO enthüllte, wies García Ortiz die leitende Staatsanwältin von Madrid, Almudena Lastra, direkt an, einen Text mit allen Details der Vergleichsvereinbarung zu verteilen, die der Unternehmer Alberto González Amador — Partner von Isabel Díaz Ayuso, angeklagt wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung — mit der Wirtschaftsstrafkammer der Staatsanwaltschaft von Madrid verhandelte. Das Dokument trug den Kopf „Staatsanwaltschaft der Provinz Madrid. Informationsnotiz“ und hatte das übliche Briefpapier des Pressebüros verloren, was auf interne Differenzen zwischen dem Generalstaatsanwalt und der leitenden Staatsanwältin hindeutete.

Die Rechtsanwaltskammer von Madrid kritisierte diese Mitteilung scharf, da sie das Recht auf Verteidigung einer Privatperson beeinträchtigte, und zögerte nicht, Strafanzeige zu erstatten. Die enthüllten Nachrichten sind die Munition der Kläger: „Wenn wir den Moment verstreichen lassen, werden sie uns die Erzählung abnehmen (...). Es ist imperative, sie herauszugeben“, schrieb García Ortiz an Lastra. Wenig mehr ist nötig, um zu verstehen, warum der Oberste Gerichtshof hier strafrechtliche Relevanz sieht und nicht nur einen bürokratischen Streit.

Die Worte des Angeklagten: „Ich bin weder untersucht noch angeklagt“

Der Generalstaatsanwalt lehnt einen Rücktritt ab und verteidigt sein Vorgehen gegen das, was er als „Gerüchte“ bezeichnet. Im Fernsehen sagte er es unverblümt: „Ich bin weder Gegenstand einer Untersuchung noch angeklagt.“ Und fügte einen Satz hinzu, der sich weiter verbreitete als die Anklage selbst: „Wir Staatsanwälte haben Zugang zu sehr vielen Informationen. Ich versichere Ihnen, wenn ich einer bestimmten politischen Richtung schaden wollte, hätte ich mehr als genug Informationen, die ich natürlich niemals nutzen werde.“

Parallel dazu verschärfte sich die politische Szene im Kongress, wo ein Regierungsmitglied vor Journalisten die Frage auswich, ob ein angeklagter Generalstaatsanwalt im Amt bleiben kann. Und vor seinem Büro ein weiteres Detail, das keiner Interpretation bedarf: Die Guardia Civil tauchte in den Diensträumen des obersten Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft auf.

Wer führt das Verfahren durch und welche Last ruht auf ihm

Der nach Turnus benannte Ermittlungsrichter ist Ángel Luis Hurtado. Sein Name war das meistdiskutierte Thema des Tages aus einem Grund, der seitlich zum Aktenzeichen steht: Laut eldiario.es widersetzte er sich der Aussage von Mariano Rajoy im Prozess um den Hauptkomplex des Gürtel-Falls sowie der Verurteilung der Partei als Begünstigte, was in dem Urteil mündete, das den Misstrauensantrag auslöste, der Pedro Sánchez ins Moncloa-Palast brachte.

Manche lesen in diesem Profil eine Garantie für Mäßigung; andere sehen genau das Gegenteil, einen Ermittlungsrichter, der wenig geneigt ist, Parteistrukturen anzutasten. Das einzige Objektive ist, dass das Verfahren mit der Einstimmigkeit eines Senats beginnt, in dem unterschiedliche Sensibilitäten nebeneinander bestehen, etwas Ungewöhnliches, wenn der Beschuldigte ein vom Regierung nominiertes Amt innehat.

Drei Strömungen der Analyse über das, was kommt

Die erste Strömung behauptet, dies sei eine Anklage mit geringem Ausmaß, ein prozessualer Warnschuss, der auf Aufsehen zielt und kaum mehr: Sie bezeichnen es als „leichten Schlag“, weil sie es für unwahrscheinlich halten, dass es als Delikt durchdringt, und noch unwahrscheinlicher, dass es persönliche Konsequenzen hat. Die zweite Strömung dreht die Diagnose um: Wenn der Chef der Staatsanwaltschaft vor dem Obersten Gerichtshof landet, so argumentieren sie, betrifft der Verschleiß die gesamte Befehlskette und denjenigen, der ihn ernannt hat. Und es gibt eine dritte, die skeptischste und vielleicht unangenehmste, für die nichts daran etwas ändern wird: Das Amt bleibt besetzt, das Verfahren zieht sich endlos hin und der Lärm teilen sich dieselben wie immer.

Das Detail, das die letzten beiden Gruppen stützt, ist die Natur der verwalteten Information. Es wird keine Weitergabe aus zweiter Hand ermittelt, sondern die Verbreitung vertraulicher Daten eines konkreten Verfahrens aus dem eigenen Stab. Das unterscheidet diesen Fall von einem bloßen verbalen Ausrutscher vor der Kamera.

Die Zahl, die irritiert

Mit eröffnetem Verfahren, benanntem Ermittlungsrichter und keinem Urteil in der Sache bleibt die Zahl seines Sessels unverändert. Der erste angeklagte Generalstaatsanwalt in der Geschichte Spaniens ist weiterhin der Generalstaatsanwalt. Und das ist, mehr als jede andere Information, die Antwort, die sich in den kommenden Monaten von selbst ergeben wird.



Disclaimer: Bericht über ein laufendes gerichtliches Verfahren. Alle Erwähnungen von Personen, gegen die ermittelt wird, geschehen im Status als Beschuldigte oder Untersuchte, ohne rechtskräftiges Urteil.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (214 Antworten).

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