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NGO-Mitgliedschaft in Spanien kündigen: der Bankweg
Die Rückgabe des Lastschrifteinzugs genügt, um eine NGO-Mitgliedschaft ohne Vertrag oder Bindung zu beenden, wie ehemalige Mitglieder berichten. Eine vorherige Ankündigung vermeidet…
NGO-Mitgliedschaft ohne Burofax und ohne Bindungsfrist kündigen
Wie kündigt man eine regelmäßige Spende an eine NGO, wenn kein Vertrag unterschrieben wurde und keine Bindungsklausel existiert? Die Antwort, die sich hierzu verbreitet, ist für das Marketing des dritten Sektors unbequem: In den meisten Fällen genügt es, die Bank anzuweisen, die eingezogene Lastschrift zurückzugeben. Es gibt keine Strafe, keinen Eintrag in einem Mahnregister, und wenn der Beitrag eine freiwillige Spende ist, besteht auch keine Pflicht, die Organisation vorher zu informieren. Etwas anderes ist der emotionale Kleingedruckte-Text, den manche Organisationen auffahren, wenn ein Spender gehen will.
Was passiert, wenn man die Lastschrift einer NGO zurückgibt
Der Mechanismus ist derselbe wie bei jeder Lastschrift: Die Bank folgt dem Rückgabeauftrag, und die Organisation zieht nicht mehr ein. Wer es gemacht hat, erzählt es ohne Drama: Die Lastschrift wird zurückgegeben, der Bank wird mitgeteilt, dass sie nichts mehr zahlen soll, und ruft die Organisation an, wird der Grund erklärt. Ende des Vorgangs. Es gibt keinen Vertrag, auf den man sich berufen könnte, denn in den meisten Fällen wurde die Mitgliedschaft vor Jahren telefonisch begründet und nie etwas unterschrieben.
Der Feinheit, die man beachten sollte, sind die Kosten für die Organisation. Jede zurückgegebene Lastschrift verursacht Bankgebühren für den Verein, daher vermeidet eine Ankündigung vor der Zahlungssperre diesen unnützen Aufwand. Das ist der Unterschied zwischen einem sauberen Ausstieg und einem Ausstieg mit Aufschlag für die Zurückbleibenden.
Das Profil des kündigenden Spenders
Die Fälle reichen von jemandem, der seit Jahren beiträgt und einen radikalen Schlussstrich ziehen will, bis zu jemandem, der den Beitrag von einem verstorbenen Angehörigen geerbt hat und feststellt, dass die Lastschrift noch aktiv ist. Auch wer nach einer eigenen Diagnose entlasten und alle seine Abos überprüfen möchte, ist darunter. Das gemeinsame Muster: Die Kündigung hat nichts mit einem Problem mit der Sache zu tun, sondern mit einer veränderten Situation oder einer anderen Sicht darauf, wohin das Geld fließt.
Das Misstrauen gegenüber der Verwendung der Gelder
Ein Teil des Themas driftet in Richtung Misstrauen gegenüber dem Umgang mit Spenden. Manche behaupten, große Organisationen hätten teure Strukturen, Schiffe und hohe Gehälter, und der Spender sollte die Bücher prüfen, bevor er unterschreibt. Das ist eine Meinung, kein belegtes Faktum, und sie existiert neben der Verteidigung durch jene, die als Freiwillige gearbeitet haben und betonen, dass der Beitrag eine Spende ohne Bindung und ohne Strafe ist. Die praktische Schlussfolgerung für den Spender ist auf beiden Seiten dieselbe: Die Kündigung läuft über die Bank.
Der digitale Weg und der telefonische Weg
Wer einen Nachweis möchte, kann sich in den Mitgliederbereich der Organisation einloggen, das Passwort mit dem Personalausweis (DNI) zurücksetzen und die Kündigung über das Profil beantragen. Andere rufen lieber an und nehmen das Gespräch auf, um einen Beweis zu haben. Und manche widerrufen einfach die Lastschrift auf der Website ihrer Bank. Keiner dieser Wege erfordert ein Burofax (ein eingeschriebenes Faxschreiben), auch wenn das Burofax die Standardantwort ist, wenn man kommerzielle Nachverfolgung befürchtet, die in der Praxis nie eintritt.
Am Ende ähnelt die Kündigung einer NGO-Mitgliedschaft weniger der Auflösung eines Vertrags als dem Aufhören, Geld in eine Spendenbox zu werfen. Die Box ruft nicht an. Die Bank auch nicht.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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