Milei debattiert Abschaffung der Abfindung in Argentinien

Mileis Plan zur Streichung der Abfindung belebt in Spanien den Vergleich zwischen aktuellen 20 Tagen und früheren 60 Tagen.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Milei debattiert Abschaffung der Abfindung in Argentinien
Abschied von der Abfindung: Der Spiegel der spanischen 20 Tage

Argentinien prüft die Abschaffung der Abfindung, die Milei ins Zentrum seines Programms gestellt hat. In Spanien trifft diese Nachricht auf ein Thema, das nie wirklich vom Tisch war. Das beste Beispiel für die festgefahrene Situation ist nicht makroökonomisch. In einem spanischen Unternehmen kann man einen Mitarbeiter, der 2023 acht Monate krankgeschrieben war wegen Verletzungen beim Motocross, nicht entlassen: Wie ein Unternehmer berichtet, könnte die Nähe zwischen dem letzten ärztlichen Attest und der Kündigung als Diskriminierung gewertet werden, die Entlassung wäre unwirksam und der Arbeitnehmer bleibt im Unternehmen.

Auf der anderen Seite steht der klassische Gegenfall: Der ausgebrannte Veteran, der nicht geht, weil er bei einer Eigenkündigung alles Gesparte verliert. Zwischen diesen beiden Extremen bewegt sich eine Debatte, die Arbeitsrecht, Personalstruktur und eine unbequeme Frage mischt: Wer soll zahlen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird?

Was schlägt Milei vor und warum vergleicht man es mit den spanischen 20 Tagen?

Der argentinische Plan besteht im Kern darin, die Kündigung zu liberalisieren: Das Unternehmen soll einen Mitarbeiter ohne Zahlung der heute nach Dienstjahren akkumulierten Abfindung freisetzen können. Befürworter des freien Kündigungsrechts argumentieren, dass dies einen starren Markt dynamisiert, Unternehmen die Angst vor Einstellungen verlieren und Arbeitnehmer, wissend, dass sie gekündigt werden können, in Weiterbildung investieren und Jobs ohne Strafzahlungen wechseln. Dagegen steht ein Einwand, älter als der Liberalismus selbst: Ohne Ausstiegskosten, bei hoher Arbeitslosigkeit und gering qualifizierten Stellen verliert der Angestellte sein einziges Druckmittel in der Verhandlung.

Der Vergleich mit Spanien drängt sich auf. Hier beträgt die Abfindung bei rechtswidriger Entlassung 20 Tage pro Jahr der Betriebszugehörigkeit; in der früheren Phase des Landes lag sie bei 60 Tagen pro Jahr. Manche sehen in dieser Reihe eine unbequeme Korrelation: Bei 60 Tagen Vollbeschäftigung; bei 20 Tagen rund 15% Arbeitslosigkeit. Diese Assoziation wird oft wiederholt, lässt sich statistisch aber nicht belegen, denn hinter diesen Zahlen liegen ein Agrarland, eine Diktatur, eine andere Industrie-Struktur und ein halbes Jahrhundert Unterschied.

Abfindung durch monatliche Rücklage ersetzen?

Die Alternative, die an Zustimmung gewinnt, ist die österreichische Mitbestimmungskasse (Mochila Austríaca): Statt einer Abfindung, die nur bei Entlassung gezahlt wird, zahlt das Unternehmen jeden Monat einen Betrag auf ein Konto des Arbeitnehmers ein. Dieses Geld erhält der Mitarbeiter bei Ausscheiden, Entlassung oder Renteneintritt. Das italienische Modell, der TFR (Trattamento di Fine Rapporto), funktioniert ähnlich: Auf das Gehalt kommt ein zusätzlicher 10-15%-Satz, den der Angestellte im Unternehmen belassen oder in einen Fonds oder eine Lebensversicherung überweisen kann und den er in allen drei Szenarien erhält.

Der Vorteil, sagen Befürworter, sei, dass niemand aus Angst vor Verlust des Gesparten in einem Job gefangen bleibt. Der Nachteil ist, dass es Kassendisziplin und eine Verwaltung erfordert, die die Rücklage nicht zum Mülleimer macht, wenn es eng wird. Die Idee wurde in Spanien vor Jahren diskutiert und starb im politischen Lärm. Andere schlagen das Gegenteil vor: Das Problem sei nicht die Höhe der Zahlung, sondern dass zwei Schutznetze – Abfindung und Arbeitslosengeld – nebeneinander bestehen und man eines davon opfern sollte.

Ist die Kündigung in Spanien frei?

Hier verheddert sich die Diskussion im Recht. Ein Sektor behauptet, die Kündigung sei faktisch frei: Das Unternehmen teilt die Beendigung mit, zahlt das Übliche und die Sache ist erledigt, mit oder ohne Begründungsschreiben. Ein anderer Sektor widerspricht: Die Kündigung sei kausal begründet und schriftlich zu rechtfertigen, sonst erklären Gerichte sie für rechtswidrig. Der Dissens ist erheblich. Die Gewerkschaft UGT formuliert es so: „In unserem Land ist die Kündigung nicht frei, sondern kausal. Jedes Unternehmen, das darauf zurückgreifen will, muss schriftlich erklären und begründen, worauf sich die Entlassungen stützen.“

In der Praxis trennt die beiden Lesarten das Geld. Wer die Abfindung zahlen kann, entlässt und gut. Wer nicht kann, hält den Mitarbeiter. Und hier zeigt sich der wahre Flaschenhals für KMU: Sie wollen nicht nicht entlassen, sie haben keine Rückstellungen gebildet. Am Ende wird der Streit darüber geführt, ob die Entlassung berechtigt oder unberechtigt ist, wobei Arbeitgeber Ersteres und Arbeitnehmer Letzteres anstreben, oft mit einem Gericht dazwischen.

Der zweigeteilte Markt: Geschützte Veteranen und prekäre Neueinsteiger

Die Nebenwirkung des Systems ist die Segmentierung. Langjährige Mitarbeiter akkumulieren Betriebszugehörigkeit und damit Rechte, die ihren Ausstieg verteuern; Neueinsteiger mit befristeten Verträgen tragen die Flexibilität, die das System oben nicht bietet. Die Legalisierung der Zeitarbeitsfirmen (ETT) im Jahr 1994 beschleunigte diese Kluft. Das Ergebnis ist ein Markt mit einem stark geschützten Teil und einem exponierten Teil, sowie eine endlose Debatte darüber, ob das Problem die Abfindung ist oder das Fehlen eines Mechanismus, der Rechte vom ersten Tag an aufbaut.

Warum wird der Gehenende entschädigt?

Die sarracena Frage schwebt über allem: Wenn das Unternehmen den Mitarbeiter nicht mehr braucht, warum muss es ihn entschädigen? Die klassische Antwort lautet, dass die Abfindung die Entlassung nicht belohnt, sondern abschreckt: Sie sind die Kosten, die verhindern, dass die stärkere Partei den Vertrag bricht, wann immer es ihr passt. So Argumentierende erinnern daran, dass auch in den USA, dem dynamischsten Arbeitsmarkt, Manager mit Millionenabfindungen geschützt sind, während Basisangestellte nichts erhalten, wenn die Firma pleitegeht.

Am Ende ist die Zahl, die irritiert, weder die der 60 noch die der 20 Tage. Es ist der 10-15%-Satz, den ein italienischer Arbeitnehmer jeden Monat ansammelt, unabhängig davon, ob er entlassen wird, geht oder in Rente geht. Ein System, in dem der Angestellte immer bezahlt wird. Niemand bestreitet, dass es funktioniert. Debattiert wird, wer dafür zahlt.

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (324 Antworten).

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