Das vom Separatismus vorgeschlagene Wählerverzeichnis schließt Nicht-Gebürtige aus
Wer hätte das Recht zu wählen, falls eines Tages ein Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens stattfindet? Die Antwort, die im Umfeld des Consell de la República kursiert, ist so einfach wie umstritten: Nur im Gebiet Geborene. Jordi Castellà legte diesen Vorschlag im Februar bei einer Konferenz in Igualada dar und wiederholte mehrfach, dass »nur Einheimische, Natürliche und im diesem Gebiet Geborene das Wahlrecht haben«. Das Kriterium, das Castellà als internationales Recht präsentierte, würde jeden Bewohner ausschließen, der dort nicht geboren wurde, einschließlich der Zuzügler aus den Jahrzehnten des wirtschaftlichen Aufschwungs.
Die Idee ist im separatistischen Gedankengut nicht neu, aber auf der Konferenz wurde sie konkret benannt: Weder ein in Polen noch ein in Brasilien geborener Fußballer hätten ein Stimmrecht, ebenso wenig Spanier, die außerhalb Kataloniens geboren wurden, so Castellà. Der Vertreter des Consell de la República rechtfertigte dies mit einer rhetorischen Frage: »Ist es nicht sinnlos, wenn ein Ausländer über die Zukunft Kataloniens abstimmt?« Angesichts der Bestürzung des Publikums präzisierte er später, dass bei einem mit dem Staat vereinbarten Referendum das Wählerverzeichnis bilateral ausgehandelt werden müsste.
Ein Wählerverzeichnis, das fast die Hälfte der Bevölkerung ausschließt
Das arithmetische Problem liegt auf der Hand. In Katalonien sind laut Berechnungen, die in der Debatte zirkulieren, rund 50 % der Bevölkerung nicht im Gebiet geboren. Die Anwendung des Geburtskriteriums als Wahlfilter würde Millionen von Menschen ausschließen, die seit Jahrzehnten in Katalonien leben, arbeiten und Steuern zahlen. Die Zuzügler der fünfziger, sechziger und siebziger Jahre sowie ihre Nachkommen wären von der Entscheidung über die Zukunft ihres Wohnorts ausgeschlossen.
Der Widerspruch verschärft sich, wenn man das Profil der Ausgeschlossenen betrachtet. Viele von ihnen trugen laut Analysen während des wirtschaftlichen Aufschwungs zum katalanischen Wachstum bei. Es geht nicht nur um Herkunft: Das Kriterium würde auch echte Katalanen ausschließen, die aus beruflichen oder familiären Gründen in Madrid, Badajoz oder Sevilla geboren wurden. Das Blutrecht, das manche als übergeordnetes Prinzip anrufen, wird hier nicht angewandt; stattdessen gilt das Bodenrecht, aber nur für innerhalb der autonomen Gemeinschaft Geborene.
Internationales Recht als zirkuläres Argument
Castellàs Argument stützt sich auf das internationale Recht, das angeblich das Selbstbestimmungsrecht der Völker anerkennt und das Wählerverzeichnis auf Staatsangehörige des Gebiets beschränkt. Das logische Problem ist, dass Katalonien kein anerkannter Staat ist und daher keine Staatsangehörigen im völkerrechtlichen Sinne hat. Dieses Recht anzuwenden, bevor die juristische Nation existiert, die es anruft, ist zumindest ein zirkulärer Denkfehler.
Vergleiche mit anderen Fällen helfen nicht weiter. Westsahara, als Präzedenzfall genannt, hat ein von der UNO nach jahrzehntelangen Verhandlungen definiertes Wählerverzeichnis, nicht eines, das auf einer Konferenz in Igualada festgelegt wurde. Und im katalanischen Fall ist die Definition selbst, wer als Katalane gilt, umstritten: Im Gebiet geboren? Kind von Katalanen? Bewohner mit zwanzig Jahren Zugehörigkeit? Jede Antwort verändert das Ergebnis des Referendums.
Ein Referendum, bei dem nur der Initiator gewinnen will
Der Vorschlag wird von vielen Analysten als Versuch gewertet, das Ergebnis vor der Abstimmung sicherzustellen. Wenn nur im Gebiet Geborene abstimmen und angenommen wird, dass Nicht-Geborene eher mit Nein stimmen, wird das Wählerverzeichnis zur ersten Garantie für einen Sieg. Die offene Frage bleibt, was mit denen passiert, die seit zwanzig oder dreißig Jahren in Katalonien leben: Castellà selbst räumte ein, dass dies »eine bilaterale Diskussion zwischen Katalonien und Spanien« wäre.
Plan B, das vereinbarte Referendum, würde Verhandlungen über das Wählerverzeichnis mit dem Staat erzwingen. Dort verliert der Vorschlag seinen Vorteil: Jede Verhandlung mit Madrid würde wahrscheinlich alle Bewohner einschließen, nicht nur die Geborenen. Das Geburtskriterium funktioniert als Ausgangspunkt, nicht als Endergebnis. Unterdessen setzt die Internationalisierungsstrategie ihren Kurs fort, mit Blick auf eine Generalversammlung der Vereinten Nationen, die laut Darstellung einen Text beschließen könnte, der das Selbstbestimmungsrecht anerkennt.
Die Reaktion des Separatismus in sozialen Medien
Castellàs eigene Reaktion in den sozialen Medien war sofortig: »A Madrid ja estan nerviosets... I han començat les pressions, invencions i manipulacions de la premsa més ULTRA perquè no Activem la Via Nacions Unides, com Guinea Equatorial va fer en el seu dia per arribar a la #independència«. Die Nachricht, die auf seinem Konto verbreitet wurde, besteht auf dem internationalen Weg und vergleicht den katalanischen Fall mit Äquatorialguinea, das einst seine Unabhängigkeit erreichte.
Der Vergleich ist nicht unschuldig. Äquatorialguinea war eine spanische Kolonie, keine autonome Gemeinschaft. Und sein Unabhängigkeitsprozess fand im Kontext der Entkolonisierung statt, nicht einer einseitigen Abspaltung innerhalb eines demokratischen Staates. Die Parallele dient jedoch dazu, den Weg über die UNO zu rechtfertigen und jede Kritik als Teil einer Kampagne medialer Druckausübung darzustellen.
Was noch zu klären ist
Die Debatte über das Wählerverzeichnis ist eigentlich eine Debatte über die Legitimität des Referendums selbst. Wenn das Verzeichnis auf im Gebiet Geborene beschränkt wird, steht das Ergebnis fest. Wird es auf alle Bewohner ausgeweitet, ist der unabhängige Sieg nicht mehr garantiert. Castellàs Vorschlag löst das Problem nicht: Er verschiebt es in zukünftige Verhandlungen mit dem Staat, wo das Geburtskriterium gegen andere Prinzipien antreten muss.
Unterdessen geht die Strategie weiter. Die Konferenz in Igualada, die Nachricht in den sozialen Medien und der Verweis auf die UNO gehören zu derselben Erzählung: die einer Katalonien, das sich auf die Entscheidung seiner Zukunft vorbereitet, aber zuerst entscheidet, wer das Recht hat, diese Entscheidung zu treffen. Die Frage, die niemand beantwortet, ist, ob dieser Filter mit der Demokratie vereinbar ist, die sie zu verteidigen behaupten.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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