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Kris Charlier lehnt eine Einigung ab und klagt zwei Beamte der Guardia Civil an, weil er am Flughafen El Prat wegen seiner Sprache seinen Flug verpasste.
Zwei Guardia-Civil-Beamte vor Gericht in Barcelona im Jahr 2026
Wie lange dauert es, bis ein Bürger zwei Beamten gegenüber sitzt, die er der Demütigung beschuldigt? In diesem Fall sind es sieben Jahre. Kris Charlier, ein aus Flandern stammender Bewohner von Bigues i Riells (Barcelona), hat sich geweigert, sich mit den beiden Beamten zu einigen. Der Fall wird nun vor dem Provinzgerichtshof (Audiencia) von Barcelona verhandelt. Der Termin: März 2026.
Die Vorfälle ereigneten sich in der Nacht vom 9. Dezember 2019. Charlier passierte die Sicherheitskontrolle am Flughafen El Prat, um nach Brüssel zu fliegen. Am Metalldetektor fragte ihn ein Beamter, was er unter seinem Pullover trage. Es handelte sich um einen Beutel für künstlichen Darmausgang, eine Folge seines früheren Dickdarmkrebses. Er bat darum, ihn nicht öffentlich zeigen zu müssen. Der Beamte rief die Guardia Civil.
Was geschah im Kontrollraum des Flughafens El Prat
Laut der Anklageschrift mussten die beiden Beamten ihn zwingen, den Beutel vor anderen Personen zu zeigen, und brachten ihn in einen separaten Raum. Dort sprach Charlier sie auf Katalanisch an. Die Beamten forderten ihn, so die Version der Anklage, auf, Spanisch zu sprechen. Einer sagte: „Heute fliegt dieser Mann nicht.“ Charlier erklärte, dass er sich auf Katalanisch besser ausdrücke und in Bigues i Riells wohne.
Der Streit endete damit nicht. Die Beamten erstatteten Anzeige wegen Störung der öffentlichen Ordnung. Noch im Flugzeug wurde Charlier aufgrund dieser Anzeige wieder ausgeladen. Er verpasste seinen Flug.
Von der Einstellung zur Wiederaufnahme: Der juristische Ablauf
Das erste Ermittlungsgericht in L'Hospitalet de Llobregat hatte die Anzeige eingestellt. Die 7. Kammer des Provinzgerichtshofs überprüfte den Fall im April 2022 und ordnete die Wiederaufnahme an. Das Gericht bezeichnete das polizeiliche Vorgehen als „unverhältnismäßig“ und fand es „seltsam“, dass einer der Beamten angab, Englisch oder Französisch zu sprechen, aber nicht Katalanisch – „eine der offiziellen Landessprachen“.
Die 8. Kammer setzte den Gerichtstermin fest. Charlier wirft den beiden Beamten einen Verstoß gegen die persönliche Integrität sowie Urkundenfälschung vor, da er die Anzeigen als falsch ansieht. Das angebotene Vergleichsangebot (conformidad) kam nicht zustande. Kein Kompromiss wurde gefunden.
Warum die Staatsanwaltschaft für Hasskriminalität nicht beteiligt ist
Es gibt einen unbequemen Aspekt für die Anklage. Die Staatsanwaltschaft für Hasskriminalität erhebt keine Anklage gegen die beiden Beamten. Ihre Begründung: Es sei „nicht nachgewiesen“, dass sie Charlier diskriminierend behandelten oder ihn zwangen, Spanisch zu sprechen. Das Verfahren läuft daher ausschließlich über die Privatanklage.
Hier kommt die Organisation „Plataforma per la Llengua“ ins Spiel, die sich bereit erklärte, alle Prozesskosten zu übernehmen. Ohne diese Unterstützung wäre der Fall wahrscheinlich nicht sieben Jahre lang durch Einstellungen, Berufungen und Neuansetzungen durchgehalten worden.
Sprache als Grenze: Der eigentliche Kernstreit
Dieser Fall ist ein Lehrbuchbeispiel für zwei Debatten, die seit Jahrzehnten schwelen. Die erste betrifft die Sprache im öffentlichen Dienst: Muss die Guardia Civil in Katalonien auch auf Katalanisch agieren, wo es offizielle Landessprache ist? Eine Seite argumentiert, dass Beamte in zweisprachigen Gebieten beide Sprachen verstehen sollten; die Gegenseite betont, dass der Staat dies nicht vorschreibe und an Grenzen/Sicherheit Priorität habe.
Die zweite Debatte dreht sich um Identität. Dass der Kläger aus Flandern stammt und kein gebürtiger Katalane ist, verwundert viele. Diskriminierung aufgrund der Sprache kennt keine Pässe, was das übliche nationale Konfliktbild durchbricht.
Eine bemerkenswerte Anekdote: Die ursprüngliche Schlagzeile sprach von einem „flämischen Bürger“. Dies löste Empörung aus, da Flandern eine Region Belgiens ist, kein Staat – eine „flämische Staatsbürgerschaft“ existiert streng genommen nicht. Dieses rein linguistische Detail zeigt die Verstrickung: Selbst das Vokabular des Falls ist umstritten.
Nachhall des Falls: Sprachen, gegenseitige Vorwürfe und Demografie
Solche Fälle wirken wie Resonanzkörper für angesammelte Frustrationen. Einige sehen systematische Diskriminierung von Katalanischsprachigen bei staatlichen Stellen. Andere betonen, dass Spanisch die gemeinsame Verkehrssprache sei und deren Durchsetzung keine Benachteiligung darstelle. Dritte vermischen Sprache mit Demografie und Migrationspolitik, ein Feld voller unbelegter Behauptungen, die man vorsichtig betrachten muss.
Das Einzige, was bisher feststeht, ist die Aktenlage. Zwei angeklagte Beamte, ein Passagier, der seinen Flug verlor, und ein Verfahren, das ein höheres Gericht bereits als ursprünglich unverhältnismäßig eingestuft hat.
Warum endet eine Routinekontrolle erst sieben Jahre später vor Gericht?
Weil die Justiz langsam arbeitet und die rechtliche Bewertung der Fakten sich änderte. Eine Einstellung beim Ermittlungsrichter wurde durch die Wiederaufnahme durch den Provinzgerichtshof aufgehoben, der das Vorgehen nicht tolerabel fand. Wenn ein höheres Gericht einen Ermittler korrigiert und das Handeln als „unverhältnismäßig“ brandmarkt, ist es keine administrative Randnotiz mehr.
Ob das Urteil diese Sicht bestätigt oder widerlegt, bleibt abzuwarten. Das Gericht wird zwei Beamten und einem Reisenden, der am Boden blieb, anhören. Sieben Jahre später wartet eine nächtliche Sicherheitskontrolle immer noch auf ein Urteil: Die Justizmaschine tickt präzise, aber ohne jede Eile.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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