Jorge Buxadé warnt Konsularbeamte in Spanien eindringlich

Der spanische Oberste Gerichtshof weist die Berufung der Regierung gegen Sofía Puentes Anweisung zurück und setzt den Konsulaten eine Frist zur Bescheinigung des Exil-Status.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Der spanische Oberste Gerichtshof hat die Berufung der sozialistischen Regierung gegen die Anweisung von Sofía Puente zurückgewiesen und den Konsulaten eine Frist eingeräumt, um den Exil-Status der Begünstigten zu bescheinigen – unter persönlicher Haftung des Beamten. Jorge Buxadé warnt vor den strafrechtlichen Konsequenzen für jeden, der eine solche Bescheinigung unterzeichnet.

Der Oberste Gerichtshof hat die Berufung abgelehnt, die die sozialistische Regierung gegen die Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft unter Leitung von **Sofía Puente** eingelegt hatte. Der Beschluss setzt den spanischen Konsulaten eine Frist, um den Exil-Status der Personen zu bescheinigen, die von dieser Anweisung profitieren. Der Beschluss beschränkt sich nicht darauf, das Verfahren zu billigen: Er verlangt, dass die Bescheinigung unter der persönlichen Haftung des Beamten erfolgt, der sie unterzeichnet.

## Was die Bescheinigung unter persönlicher Haftung bedeutet

Der Ausdruck ist nicht rhetorisch gemeint. Wenn ein Konsul bescheinigt, dass eine Person im Exil ist, und dieser Status nicht haltbar ist, haftet er mit seinem Vermögen und gegebenenfalls mit seiner Freiheit. Der Beamte ist nicht mehr nur ein Rädchen in der Verwaltung, sondern wird zum direkten Garanten dessen, was er erklärt.

**Jorge Buxadé**, Europaabgeordneter von VOX, hat gewarnt, dass diese Unterschrift den Konsul zum Bürgen für einen Status macht, den die Anweisung von **Sofía Puente** von vornherein als gegeben voraussetzte. Die Anweisung sei nach Buxadés Ansicht rechtswidrig, und der Beschluss des Obersten Gerichtshofs schützt sie nicht: Er unterwirft sie einer konsularischen Prüfung mit persönlichen Konsequenzen.

## Der Kontext der Anweisung von Sofía Puente

Die Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, unterzeichnet von **Sofía Puente**, sah einen Weg vor, bestimmte Begünstigte als Exilierte anzuerkennen. Die sozialistische Regierung legte dagegen Berufung ein, um diesen Weg zu stoppen. Der Oberste Gerichtshof hat diese Berufung nun zurückgewiesen und den Konsulaten damit den Weg freigemacht.

Das praktische Ergebnis: Der Konsularbeamte steht allein vor dem Vorgang. Kein Verwaltungsschirm schützt ihn, wenn die Bescheinigung falsch ist.

## Buxadés Warnung

Buxadé führt an, dass der Beschluss den Konsulaten gerade deshalb eine Frist einräumt, damit sie die Rechtmäßigkeit des Exil-Status bescheinigen, und dass die persönliche Haftung davon abschreckt, ohne Prüfung zu unterschreiben. Seine Warnung ist ernst: Wer etwas Unwahres bescheinigt, trägt die Folgen.

Die Anweisung von **Sofía Puente** bleibt Gegenstand des Rechtsstreits. Der Oberste Gerichtshof hat sie nicht aufgehoben, aber auch niemanden von der Prüfung befreit, was er bescheinigt. Es ist eine Warnung mit rechtlichen Konsequenzen für jeden Beamten, der unterschreibt.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (13 Antworten).

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