Guardia Civil sucht Wahlhelfer an ihrer Haustür auf

Die Guardia Civil geht bei nicht benachrichtigten Wahlhelfern direkt zur Wohnadresse, wie Betroffene berichten.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Guardia Civil sucht Wahlhelfer an ihrer Haustür auf
Wahlvorstand: Die Guardia Civil sucht Nicht-Erreichbare

Die Wahllokale für die nächste Wahl sind für einen Sonntag Ende Juli festgelegt. Mit der Einberufung kehrt ein Verfahren zurück, das die meisten erst kennen, wenn es sie betrifft: Wenn der als Vorsitzender oder Beisitzer bestimmte Bürger nicht auf dem üblichen Weg benachrichtigt werden konnte, sucht die Guardia Civil seine Wohnadresse auf, den Berichten zufolge, die unter Betroffenen kursieren, und kann den Besuch wiederholen, bis die Ladung übergeben ist. In diesen Fällen ist es kein leeres Drohen beim Abendessen. Es ist die vorgesehene Reaktion für Personen, die als „abwesend oder unbekannten Aufenthalts“ registriert sind.

Die Konsequenz ist unangenehm: Eine Benachrichtigung im Briefkasten zu haben und sie nicht abzuholen, beendet nichts. Ab diesem Punkt spaltet sich die Angelegenheit in zwei schwer vereinbarende Lesarten. Ohne persönliche Zustellung gibt es keine mögliche Sanktion, so die eine Seite. Die Verwaltung hat subsidiäre Mittel, um den Betroffenen als informiert gelten zu lassen, erwidert die andere. Keine der beiden Seiten bleibt praktisch folgenlos.

Was passiert, wenn Sie die Wahlvorstands-Ladung nicht abholen

Die Ladung wird per Einschreiben zugestellt. Wenn niemand sie unterschreibt, greifen die subsidiären Mittel: Bekanntmachungen in offiziellen Amtsblättern. Das Problem ist die Zeit. Der Wahlkalender lässt keinen Raum, diesen Weg vor der Abstimmung abzuschließen. Bei dieser Einberufung beschränken sich die im BOE (Boletín Oficial del Estado) wegen fehlender Zustellung veröffentlichten Hinweise auf fünf Gemeinden: Tarancón (Cuenca), L'Eliana und Bétera (Valencia), Andosilla (Navarra) und Cabra del Camp (Tarragona). Fünf Hinweise. Sonst nichts.

Einige argumentieren, dass das Papier der Post nicht ausreicht und die Übergabe am Arbeitsplatz, bei Verwandten oder dort erfolgen kann, wo der Betroffene anzutreffen ist. Was letztlich das Ergebnis bestimmt, ist weniger episch als es scheint: Wenn der Wahlvorstandsvorsitzende dies nicht im Protokoll vermerkt, gibt es keine Akte zu prüfen. Und dieses Protokoll erfordert Zeugenaussagen und ein Gerichtsverfahren, mit allen zeitlichen und lästigen Folgen für den Unterzeichner.

Die Strafe, die tatsächlich kam: 4.800 Euro von der Staatsanwaltschaft gefordert

Der Fall, der zum Referenzbeispiel wurde, stammt nicht von dieser Einberufung. Eine Anwohnerin aus Hervás (Cáceres), die ihrem Wahlvorstand bei den Europawahlen 2014 nicht nachgekommen war, sah sich einer Forderung der Staatsanwaltschaft von 4.800 Euro gegenüber, die schließlich auf 2.400 Euro reduziert wurde, laut Presseangaben. Dort werden die Vorgeschichten erwähnt, die solche Episoden oft begleiten: vorherige Ablehnungen der Zustellung und Berichte durch kommunale Beamte.

Von hier bis zum Bild eines Landes im Alarmzustand ist es ein weiter Weg. Die Zahlen des Systems selbst zeichnen eine andere Größenordnung: Es ist die Rede von einem Fall pro Tausenden von Wahllokalen und bestimmten Mitgliedern. Dies ist weitgehend der Kern der Meinungsverschiedenheit: Ob der Mechanismus wirklich abschreckt oder nur die Angst schürt, die das Verfahren nicht gelesen haben.

Vorstrafen und Löschung: Die genannten Fristen

Hier wird die Diskussion technisch und hier scheitern fast alle. Artikel 136 des Strafgesetzbuches legt fest, wann Vorstrafen gelöscht werden können:

  • Sechs Monate für leichte Strafen
  • Zwei Jahre für Strafen, die zwölf Monate nicht überschreiten, und fahrlässige Delikte
  • Drei Jahre für die übrigen mittelschweren Strafen unter drei Jahren
  • Fünf Jahre für die übrigen mittelschweren Strafen von drei Jahren oder mehr
  • Zehn Jahre für schwere Strafen

Aus dieser Tabelle entstehen Abkürzungen, die nicht zum Gesetzestext passen: Es wurde behauptet, dass ein Jahr ausreiche, um die Löschung zu beantragen. So steht es im Artikel nicht. Die andere Warnung, die kursiert, ist profaner: Wer nicht erscheint, könnte Vorstrafen bekommen und zur Zahlung von Tausenden Euro verurteilt werden.

Die Vergütung: 70 Euro brutto für 14 Stunden an einem Sonntag

Manche tun es aus demokratischer Überzeugung. Der Marktpreis ist ein anderer: 70 Euro brutto für 14 oder 15 Stunden Arbeit an einem Sonntag Ende Juli, bei der herrschenden Hitze. Die Zahl dient als Argument in alle Richtungen: Einige nutzen sie, um das Fernbleiben zu rechtfertigen, andere fordern eine Erhöhung.

Die vollständige Berechnung dessen, was es kostet, einen Wahlvorstand zu besetzen, einschließlich der tatsächlichen Arbeitszeit und der anschließenden Bürokratie, zeigt eine Differenz, die nicht mit dem übereinstimmt, was in städtischen Wahllokalen gezahlt wird, wo die Schließung um 20.00 Uhr den Tag nicht beendet. Daraus ergeben sich Vorschläge: mindestens 300 Euro für den Vorsitzenden und 200 Euro für jeden Beisitzer, und dass die Kandidatenliste zuerst aus Arbeitslosen und Beamten gebildet wird, die den vollen Tagessatz plus Überstunden zum gesetzlichen Tarif erhalten würden.

Gewissensverweigerung: Bereits drei positive Beschlüsse

Gegen das bürokratische Ausweichen gibt es einen formalen Weg, der an Boden gewinnt: die Gewissensverweigerung gegen die Teilnahme an einem Wahlvorstand. Ein Verein, der diese These fördert, hat drei positive Bescheide als Grund für das Nichterscheinen angekündigt. Es ist eine enge Tür und löst das Grundproblem nicht, aber sie führt ein drittes Szenario zwischen dem Erscheinen und dem Verstecken ein.

Klingel, nächtliche Streife und der Trick mit der frühen Stimmabgabe

Der Mechanismus vor Ort ist banaler, als die Schlagzeile suggeriert. Man klingelt und, wenn niemand da ist, geht man zur nächsten Person auf der Liste, bis das Kontingent erfüllt ist. Ohne richterlichen Befehl betritt man das Haus nicht; das ist die Grenze, die jene wiederholen, die dies bereits erlebt haben. Es gibt Berichte von Besuchen zu unwahrscheinlichen Zeiten: Ladung im Briefkasten, niemand holt sie ab, und eine Streife steht nach zehn Uhr abends vor der Tür, Tage vor der Abstimmung.

Hinzu kommen zwei weitere Faktoren. Erstens, die Ortungsfähigkeit der Agencia Tributaria (spanische Steuerbehörde), die nach persönlichen Erfahrungen findet, wen sie will, über das Vernünftige hinaus. Zweitens, Verzögerungen bei der Post, mit der unbelegten Behauptung, dass ein erheblicher Teil der Briefwahlstimmen noch nicht zugestellt worden sei. Daher die Empfehlung, die von Mund zu Mund geht: Gehen Sie nicht früh wählen, falls jemand in einem Wahlvorstand fehlt und Sie dort sofort identifiziert werden.

Was niemand mit einer Zahl beantworten kann, ist, wie viele Bestimmte tatsächlich sanktioniert werden. Die Daten leben in den Protokollen, und die Protokolle werden nicht veröffentlicht. Bis hierher reicht die Berechnung.

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (285 Antworten).

Weitere Zusammenfassungen

Alle Zusammenfassungen auf Deutsch →

Volver