EU-Wahlen: Verlorene Protokolle und Kamera-Verbot

Der Streit um die Auszählung der EU-Wahlen vom 9. Juni landet vor dem Menschenrechtsgerichtshof, während in Cáceres Wahlprotokolle als verloren gelten.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

EU-Wahlen: Verlorene Protokolle und Kamera-Verbot
EU-Wahlen: Verlorene Protokolle, Kamera-Verbot und Klage in Straßburg

Die allgemeine Auszählung der Europawahl am 9. Juni hat sich zu einer Kette von Zwischenfällen entwickelt, die weder die Junta Electoral Central noch das Tribunal Supremo klären konnten. Im Zentrum des Streits stehen Konflikte zwischen Wahlbeobachtern von Iustitia Europa, SALF und Falange sowie Wahlbeamten wegen der Aufzeichnung der Stimmenauszählung. Nach Berichten der Beteiligten wurde sogar die Polizei gerufen, um Mobiltelefone sicherzustellen. Dieser Vorfall verdeutlicht die zugrunde liegende Spannung: Der Verdacht, dass die Wahlprotokolle nicht manuell nachgezählt werden, sondern die computergestützten Daten einfach für gültig erklärt werden.

Warum ist das Filmen der Auszählung verboten?

Die offizielle Begründung lautet Datenschutz. Die Kritiker sehen den Grund anders. Mehrere Provinzwahlbehörden haben Kameras bei der allgemeinen Auszählung untersagt und sich dabei auf die Datenschutzvorschriften berufen. Diese Entscheidung verhindert de facto, dass Unregelmäßigkeiten beim Zählen der Stimmzettel bildlich dokumentiert werden. Der Präsident der Junta Electoral Central soll selbst Zweifel an der Zulässigkeit von Aufnahmen geäußert haben, was den Eindruck erweckt, dass die Regeln willkürlich angewendet werden.

Ein juristischer Detail ist wichtig: Artikel 98 des spanischen Wahlgesetzes (LOREG) bestimmt, dass die allgemeine Auszählung ein öffentlicher Akt ist. Parteivertreter dürfen anwesend sein, aber normale Bürger – ohne Mandat einer Partei – stoßen oft auf verschlossene Türen oder widersprüchliche Anweisungen je nach Provinz. Die Junta Electoral Central hat das Ministerium inzwischen aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Wahlunterlagen leicht zugänglich sind. Dies ist praktisch eine Anerkennung, dass dies derzeit nicht der Fall ist.

Indra-Daten, die nicht stimmen

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Ergebnisse des Computersystems von Indra. Es kursieren Screenshots aus wohlhabenden Madrider Wahlkreisen, wo Junts als Sieger hervorgeht, obwohl weder PP noch PSOE Stimmen erhalten haben sollen. Denunzianten bezeichnen diese Daten als unmöglich; offiziell wurden sie nie erklärt. Der Verdacht der Manipulation – in sozialen Medien als Pucherazo (Wahlbetrug) bezeichnet – wird bisher durch keine gerichtliche Entscheidung gestützt.

Man muss genau unterscheiden zwischen Bekanntem und Unbekanntem. Es gibt kein rechtskräftiges Urteil, das einen Betrug bei der EU-Wahlauszählung feststellt. Was es gibt, ist eine Häufung von Anomalien, die von unabhängigen Beobachtern dokumentiert wurden: Protokolle, die nicht abgeglichen werden, Zahlen, die ohne manuelle Prüfung akzeptiert werden, und eine vollständige Abwesenheit öffentlicher Nachvollziehbarkeit der Stimmen. In diesem Kontext wiegt das Schweigen schwerer als jeder Beweis.

Die juristische Front: Vom Supreme Court nach Straßburg

Der Rechtsweg im Inland ist weitgehend ausgeschöpft. Das Tribunal Supremo wies die Anfechtung der EU-Wahl vom 9. Juni ab. Nach Angaben der Kläger stellten nur SUMAR und CEUS formellen Widerspruch ein. Die Partido Popular legte keinen Einspruch ein, und VOX argumentierte lediglich für die strikte Einhaltung des LOREG, ohne die Ablehnung zu beantragen. Für die Initiatoren beweist diese Asymmetrie – kaum jemand verteidigt die manuelle Nachzählung –, dass das System sich selbst schützt.

Die nächste Station ist Straßburg. Der Aktivist Luis María Pardo reichte eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, um das spanische Wahlsystem anzufechten; diese Klage wurde zur Prüfung angenommen. Die Argumentation lautet, dass Bürgern der Zugang zu einer zweiten Instanz verweigert wurde, die das Verwaltungsrecht allgemein gewährt. Sollte das Gericht eine Anhörung ansetzen, wäre es das erste Mal, dass der spanische Auszählungsmechanismus international auf dem Prüfstand steht.

Cáceres verliert die EU-Wahlprotokolle

Mitten in all dem teilte die Junta Electoral Provincial de Cáceres mit, dass sie die Wahlprotokolle der Abstimmung vom 9. Juni nicht mehr besitzt. Im historischen Archiv der Provinz liegen nur Protokolle bis 1996 vor, genau dem Jahr, als die Auszählungen computergestützt wurden. Denunzianten sehen darin ein Muster, nicht ein Versehen: Seit der Einführung der IT im Zählprozess werden Protokolle nicht mehr archiviert, womit auch die Möglichkeit entfällt, sie Jahre später zu überprüfen. Manche fassen es so zusammen: In Venezuela müsste man sie fälschen; hier reicht es, sie nicht aufzubewahren.

Das Observatorio para la Transparenncia Electoral kritisiert diese Intransparenz seit Jahren. Ein Problem ist, dass nur politische Parteien legitimiert sind, Wahlergebnisse anzufechten. Bürger, die die Einhaltung des Wahlrechts fordern, stoßen auf prozedurale Hürden: Sie sind Zeugen, keine Akteure. Und die Parteien haben, mit wenigen Ausnahmen, wenig Interesse daran, einen Mechanismus zu hinterfragen, der ihnen ihre Sitze garantiert.

Das Detail der 500 Euro von VOX

Ein letztes Detail betonen die Anfechtungskritiker mit Ironie: Iustitia Europa berichtet, dass VOX ein Jahr nach Ablauf der Frist symbolische Kosten von 500 Euro für ein Verfahren forderte. Die Interpretation lautet, dass die Partei dieselben Unregelmäßigkeiten bemerkt habe, aber lieber nicht weiter eskalierte. Der Streit darüber, wer wirklich die öffentliche Auszählung verteidigt, bleibt ungelöst. Mit der judicialisierten Nachzählung ist die Annahme der Klage in Straßburg heute die einzige offene Tür.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (376 Antworten).

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