EU plant Verbot anonymer Krypto-Wallets
Das der Europäischen Union zugeschriebene Verbot anonymer Wallets hat ein grundlegendes Problem: Niemand erklärt, wie es durchgesetzt werden soll. Das Paket, so wie es im Thread zirkuliert, würde zwei Maßnahmen enthalten — Kryptobörsen mit Sitz in der EU daran zu hindern, Kryptowährungen an nicht identifizierte Wallets zu senden, und stark privacy-orientierte Assets wie Monero aus dem Angebot zu nehmen. Keine der beiden Maßnahmen kommt mit einer Anleitung. Die am häufigsten wiederholte Zusammenfassung lautet: „Kommunismus verschärft sich“. Gut für einen Witz, aber nicht für die Analyse. Zum Zeitpunkt dieser Diskussion handelte es sich um einen Vorschlag, nicht um eine verabschiedete Norm.
Was ist über das Verbot anonymer Wallets in der EU bekannt?
Auf dem Tisch liegt eine Absicht: Börsen mit Sitz in der EU sollen keine Kryptowährungen an anonyme Wallets senden dürfen und bestimmte Assets nicht anbieten können. Abgesehen davon fehlt jede technische Umsetzung. Eine verbreitete Interpretation sieht hier ein Déjà-vu des Fiat-Geldes: Der Verwahrer ist eine Bank, und der Nutzer zahlt für das Privileg, sein eigenes Geld zu bewegen. Ein weniger ehrgeiziger und leichter umsetzbarer Ansatz bestünde darin, Auszahlungen auf Transfers zwischen registrierten Börsen zu beschränken, deren Wallets bereits identifiziert sind. Ohne regulatorisches Drama, aber mit praktischem Ergebnis.
Kann man verhindern, dass jemand Bitcoins in seiner Wallet empfängt?
Nein. Eine Bitcoin-Adresse gehört niemandem: Der private Schlüssel autorisiert ausgehende Transaktionen, aber es gibt keinen Mechanismus, um eingehende Zahlungen zu blockieren. Das angeführte Präzedenzfall ist aufschlussreich. Eine US-Einheit und ein großer Miner schlugen vor, nur mit erneuerbaren Energien geminte Bitcoins zu akzeptieren und nur solche Transaktionen in ihre Blöcke aufzunehmen. Die Antwort war laut den Berichten im Thread, einfach Bitcoins an ihre Adresse zu senden. Nach ihren eigenen Regeln konnten sie diese Bitcoins weder nutzen noch ihre Transaktionen minen. Das Experiment endete, ebenfalls nach diesen Berichten, mit kostenlosen Bitcoins ohne jegliche Auswirkung auf das Netzwerk. Bei Monero ist der Versuch noch absurder: Es lässt sich nicht feststellen, von welcher Adresse das Geld stammt, sodass es nicht einmal zurückgesandt werden kann.
Kann die EU dieses Verbot weltweit durchsetzen?
Nein, und hier liegt der meistgenannte Widerspruch. Eine EU-Norm verpflichtet nur Börsen mit steuerlichem Sitz in der EU, nicht jene, die aus Drittländern operieren. Deshalb taucht oft der Name Bisq auf, ein Peer-to-Peer-Markt ohne hinterlegtes Unternehmen, das sanktioniert werden könnte: Wenn mehrere Plattformen Auszahlungen an private Wallets blockieren, ist die vorhersehbare Reaktion die Abmeldung und Migration. Die Frage ist, wie lange diese Migration dauert und wen sie zurücklässt. Ein Teilnehmer merkt an, dass große Vermögenswerte Auswege finden; kleine Anleger mit weniger Spielraum und Werkzeugen bleiben dort, wo sie sind.
Das China-Präzedenzfall: Verboten und voll funktionsfähig
Ein Teilnehmer behauptet, der chinesische Online-Glücksspielmarkt sei der größte der Welt und sowohl Glücksspiel als auch Kryptowährungen seien dort verboten, fügt aber hinzu, dass Geld dennoch mit Bitcoin, Ethereum und USDT bewegt wird. Dieses Argument dient dazu, die tatsächliche Fähigkeit eines Staates zu messen, einen Hahn zu schließen, den er nicht kontrolliert: Wenn ein Regime mit einem so umfassenden Kontrollapparat mit diesem Volumen koexistiert, hat ein europäischer Regulierungsrahmen mit durchlässigen Grenzen ein strukturelles Problem. Wer die Wirksamkeit der Norm verteidigt, argumentiert, Europa müsse den Fluss nicht stoppen, sondern nur verteuern und ihn aus dem legalen Kreislauf ausschließen. Ein bescheideneres Ziel. Auch realistischer.
Kann man ohne Banken leben und nur Kryptowährungen nutzen?
Ja, aber mit Reibungsverlusten und Aufschlägen. Konkrete Fälle werden genannt: E-Commerce-Käufe, ein Drink an der Bar, Mietzahlungen und sogar Hotelbuchungen. Ein Teilnehmer beschreibt detailliert, dass er zwei Mobilfunkverträge mit Prepaid-Karten bezahlt, die über einen Vermittlungsdienst gekauft wurden, 25 GB für 9 Euro Wechselkurs, bezahlt mit Litecoin. Derselbe Teilnehmer weist darauf hin, dass eine anonyme Banküberweisung mit einem Aufschlag von 5% bis 10% verbunden ist. Im Thread wird als Grenze die Frage genannt, welche Rechnungen keine Kryptowährungen akzeptieren würden — städtische Wassergebühren, Grundsteuer (IBI), Kfz-Steuer, Glasfaseranschluss und das Finanzamt selbst —, was mit den genannten Beispielen nicht gelöst ist.
Das Szenario der zwei Märkte
Hier divergieren die Prognosen unweigerlich. Ein Teilnehmer behauptet, wenn auf eingeschränkten Börsen deponierte Kryptowährungen nicht mehr bewegt werden könnten, entstünden zwei Märkte innerhalb desselben Assets: Kontrollierte Münzen wären wertlos, während freie Wallet-Bestände an Wert gewännen. Ein anderer geht in die entgegengesetzte Richtung: Das Verbot würde den Preis in die Höhe treiben, denn Knappheit und Verfolgung erhöhen den Wert. Manche beziffern diesen Effekt auf das Zehnfache des aktuellen Wertes. Ein dritter Kommentar verweist auf den eigentlichen Rivalen: Zentralbankdigitale Währungen (CBDC), die freies Feld bräuchten, um sich durchzusetzen.
In der Mitte stehen die europäischen Börsen, die, so wird im Thread diskutiert, Marktanteile an Nicht-EU-Anbieter verlieren würden, sowie der Kleinanleger, der keine eigene Handelsplattform oder Anwälte hat. Technische Auswege existieren — Peer-to-Peer-Märkte, Desktop-Software, Selbstverwahrung — erfordern jedoch Kenntnisse, die nicht jeder besitzt.
Dort stockt die Analyse. Niemand weiß, ob eine solche Abschottung den Asset verteuert, entleert oder die Aktivität nur in Jurisdiktionen ohne Interesse an Verfolgung verlagert. Ebenso unklar ist, ob das erklärte Ziel Kryptowährungen sind oder die nachfolgenden Zentralbankdigitalwährungen.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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