Drogenabhängige aus Santiago de Compostela kommt nach Messerangriff nicht in Haft

Die Frau, die 2026 einen Mann in Ames niedergestochen hatte, akzeptierte vier Jahre Haft und zahlt 3.642 Euro Entschädigung. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, wenn sie eine Therapie beginnt.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Die Frau, die eines schweren Messerangriffs in Ames beschuldigt wird, bekannte sich schuldig und akzeptierte eine vierjährige Haftstrafe, die sie nicht antreten muss, wenn sie eine Drogentherapie beginnt und in den nächsten vier Jahren nicht erneut straffällig wird. Die Strafe wird nach Zahlung von 3.642 Euro Entschädigung ausgesetzt, und es wurden zwei mildernde Umstände angewendet.

Am **19. Februar 2026** näherte sich im Park des Pazo da Peregrina in Bertamiráns, in **Ames**, eine Frau einem Mann, der mit Freunden zusammen war. Es begann ein Streit um ein Mobiltelefon. Sie schlug ihm zweimal ins Gesicht, zog ein Küchenmesser aus ihrer Jacke und stach dreimal zu. Die Stiche drangen in den Brustraum ein und trafen die Lunge. Sie waren lebensbedrohlich.

Die Angreiferin saß seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft. Zuerst war sie in **Teixeiro**, dann wurde sie wegen Fehlverhaltens nach **A Lama** in Pontevedra verlegt. Von dort aus sagte sie per Videozuschaltung vor der Provinzialgerichtskammer von Santiago aus. Sie bekannte sich schuldig.

## Vier Jahre Haft, die bei Therapie nicht angetreten werden

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst acht Jahre gefordert. Die Strafe belief sich am Ende auf **vier Jahre Haft**, die Hälfte. Der Verteidiger, **Diego Reboredo Ortega**, erklärte, die Strafandrohung für die Tat liege bei maximal zehn und mindestens fünf Jahren. Um unter dieses Minimum zu kommen, mussten zwei mildernde Umstände anerkannt werden: Drogensucht und Wiedergutmachung des Schadens.

Die Strafe wurde für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Verurteilte kommt sofort frei. Sie hat **fünfzehn Tage** Zeit, der Kammer nachzuweisen, dass sie eine Drogentherapie begonnen hat. Tut sie das nicht, oder fällt sie in den regelmäßigen Kontrollen während dieser vier Jahre positiv auf, muss sie zurück in Haft.

## Die zwei mildernden Umstände, die die Aussetzung ermöglichten

Der mildernde Umstand der Drogensucht wurde angewendet, weil davon ausgegangen wird, dass sie das Opfer unter dem Einfluss von Drogen erstach. Der Umstand der Wiedergutmachung wurde anerkannt, weil sie vor dem Prozess die **3.642 Euro**, die die Staatsanwaltschaft als Entschädigung für das Opfer forderte, auf das Konto der Gerichte in Santiago eingezahlt hatte.

Ohne diese beiden mildernden Umstände, so der Anwalt, wäre eine Aussetzung der Strafe unmöglich gewesen. Das Opfer hatte sich dem Verfahren nicht als Privatkläger angeschlossen und war zur Hauptverhandlung nicht erschienen. Sowohl das Opfer als auch die Angreiferin sind drogenabhängig. Sie hatte Vorstrafen, die jedoch bei der Anwendung des Strafschärfungsgrundes der Rückfall nicht berücksichtigt werden konnten.

## Wer zahlt und wer erhält, wenn eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird

Die Zahlung der 3.642 Euro ist kein Detail am Rande. Die Wiedergutmachung des Schadens ist einer der Umstände, die das Gesetz zur Milderung der Verantwortlichkeit berücksichtigen lässt. In diesem Fall war diese Einzahlung eines der beiden Elemente, die die Aussetzung tragen.

Das andere Element ist die Therapie. Die Verurteilte verpflichtet sich, sich vier Jahre lang regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen. Verstößt sie dagegen, wird die Freiheit widerrufen. Dieses Verfahren ist bei Verurteilungen wegen drogenbezogener Straftaten mit mildernden Umständen üblich.

Der Verteidiger wies darauf hin, dass an der Auseinandersetzung weitere Personen beteiligt waren, dass schließlich aber nur seine Mandantin wegen dieser Taten vor Gericht stand. Das Verfahren konzentrierte sich auf sie.

## Was das Gesetz über die Aussetzung einer Haftstrafe sagt

Die Aussetzung der Strafe löscht die Verurteilung nicht. Sie bleibt an die Einhaltung der auferlegten Pflichten geknüpft. In diesem Fall sind es zwei: nicht erneut straffällig werden und die Sucht behandeln. Der Zeitraum beträgt vier Jahre, genauso lang wie die verhängte Strafe.

Die Provinzialgerichtskammer von Santiago führte den Prozess und verkündete das Urteil. Die Angeklagte war per Videozuschaltung aus **A Lama** zugeschaltet. Sie bekannte sich schuldig und akzeptierte die Strafmilderung. Das Ergebnis: vier Jahre Haft, die sie vorerst nicht antreten wird.

Jede derartige gerichtliche Entscheidung hängt von konkreten Umständen ab; es empfiehlt sich, vor allgemeinen Schlüssen über ähnliche Fälle einen Anwalt zu konsultieren.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (8 Antworten).

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