Der Anwalt, der Los Iberos als persönliche Marke nutzt

Ein Anwalt, der seit 2016 Mitglied der spanischen Band Los Iberos ist, schreibt sich ein halbes Jahrhundert in der Gruppe zu und nutzt die Marke im Fall Daniel Sancho. Das Markenamt deckt ihn.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Die Marke Los Iberos und der Anwalt, der sich selbst zum Gründer erklärt

Was passiert, wenn jemand eine historische Musikmarke nutzt, um ein Image zu projizieren, das ihm nicht zusteht? Der Fall von Marcos García Montes, Anwalt und Mitglied von Los Iberos seit Ende 2016, ist vor dem spanischen Markenamt gelandet. Die Beschwerde ging von einer Verwandten eines Originalmitglieds der in den 60er Jahren gegründeten Gruppe aus. Die Beschwerde war doppelt: García Montes präsentierte sich in den Medien als Gründer und Pionier des Pop, und er nutzte die Marke außerdem in Pressemitteilungen zu Themen, die nichts mit Musik zu tun hatten, wie dem viel beachteten Fall Daniel Sancho.

Die Antwort des Registers hinterlässt ein Gefühl der Ratlosigkeit. Laut der Beschwerde hielt das Amt es für „Werbung“, die Marke in diesem Kontext zu nennen, und es sei zwar möglich, dass die Äußerungen in die Irre führen, doch die gute Gläubigkeit des Erklärenden werde vermutet. Die Vermutung der guten Gläubigkeit, ein klassischer Joker des spanischen Registrierungssystems, wurde hier zugunsten des Gewieften angewandt, nicht des Geschädigten.

Der Interessenkonflikt, den niemand sehen will

Die Angelegenheit ist nicht nur eine vermögensrechtliche. Es wurde auch vorgebracht, dass García Montes als Anwalt des Markeninhabers in einem Konflikt auftritt, den er selbst verursacht haben soll. Ein mutmaßlicher Interessenkonflikt, dem die Anwaltskammer, so wird argumentiert, tatenlos zusehen würde. Die Marke, die auch von anderen Mitgliedern registriert wurde, war damit der persönlichen Strategie eines Anwalts untergeordnet, der vor weniger als einem Jahrzehnt zur Gruppe stieß und sich ein halbes Jahrhundert Geschichte zuschreibt.

Ein Epilog, gezählt in Besuchen

Die Beschwerdeführerin beziffert die Wirkung des genannten Falls auf 500.000 Besuche: Der mediale Lärm macht die Marke zum Ergänzungsmittel von Kommunikationsstrategien, die mit Musik nichts zu tun haben. Als abschließende Ironie hat das System, das zum Schutz des geistigen Eigentums existiert, am Ende demjenigen Rückendeckung gegeben, der den größten Werbenutzen zieht. Die Eigenwerbung kann sich, so scheint es, ebenfalls auf die gute Gläubigkeit berufen.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (10 Antworten).

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