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Bußgeld für Dashcam-Aufnahmen auf der Straße
Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen einen Fahrer wegen öffentlicher Aufnahmen.
Bußgeld von 1.500 Euro für eine auf die Straße gerichtete Dashcam
Ein Anwohner aus Toledo parkte sein Fahrzeug im öffentlichen Raum mit einer 360-Grad-Kamera des Herstellers Xiaomi auf dem Kofferraumablagefach. Eine Streife der Guardia Civil entdeckte das Gerät, erstattete Anzeige und die Spanische Datenschutzbehörde (AEPD) verhängte ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro wegen Verstoßes gegen Artikel 5.1 der DSGVO. Der Grund: die kontinuierliche Aufzeichnung des öffentlichen Raums ohne rechtfertigenden Anlass. Die Entscheidung, die verwaltungsgerichtlich anfechtbar ist, hat eine seit Jahren schwelende Debatte neu entfacht: Darf ein Privatperson die Straße vom eigenen Fahrzeug aus filmen?
Das Paradoxon liegt auf der Hand. Dashcams werden für weniger als 100 Euro verkauft, sind in Ländern wie Russland – wo ihre Nutzung zur Reduzierung von Versicherungsbetrug obligatorisch ist – weit verbreitet und in Spanien gibt es keine spezifische Vorschrift, die sie verbietet. Doch die AEPD ist der Ansicht, dass die Verkehrsüberwachung ausschließlich in die Zuständigkeit der Sicherheitskräfte fällt und dass eine fest montierte Kamera, die auf die Fahrbahn gerichtet ist, den Fahrer zu einer Art nicht lizenziertem Wächter macht. Das Schreiben selbst weist darauf hin, dass Bordkameras „vorzugsweise auf den privaten Bereich“ ausgerichtet sein sollten und dass Betroffene durch Hinweisschilder informiert werden müssten, selbst wenn die Kamera nur simuliert wird. Zwei Anforderungen, die dem eigentlichen Zweck dieser Geräte widersprechen: das Geschehen auf der Fahrbahn aufzuzeichnen.
Was sagt das Gesetz über Filmen im öffentlichen Raum aus dem Auto
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt fest, dass personenbezogene Daten, die durch jedes Aufnahmesystem erfasst werden, „angemessen, relevant und auf das notwendige Maß beschränkt“ sein müssen. Die AEPD ist der Meinung, dass eine fest installierte Kamera in einem geparkten Auto, die ohne konkreten Grund auf die Fahrbahn gerichtet ist, diesem Grundsatz nicht entspricht. Das ursprüngliche Bußgeld von 1.500 Euro liegt laut Mar España, der Präsidentin der Behörde, am unteren Ende der Skala für solche Verhaltensweisen. Verstöße gegen die DSGVO können Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Umsatzes nach sich ziehen, wenn der Übeltäter ein Unternehmen ist; in diesem Fall wurde jedoch der Mindestsatz angewandt.
Manche argumentieren, dass die Entscheidung leicht anfechtbar sei, da das Protokoll nicht beweise, dass die Bilder tatsächlich verarbeitet wurden, und die Nutzung sich auf die Überwachung des Fahrzeugs beschränkte. Andere erinnern daran, dass die DSGVO die Verarbeitung durch natürliche Personen bei ausschließlich persönlichen Tätigkeiten aus ihrem Anwendungsbereich ausschließt. Die Diskussion ist eröffnet: Wo endet das Private und beginnt die Videoüberwachung?
Bußgelder für Bedienung der Kamera während der Fahrt
Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) fügt dem Thema eine weitere Ebene hinzu. Die Bedienung der Dashcam während des Fahrens stellt einen Verstoß gegen Artikel 11 der Straßenverkehrsordnung dar, der den Fahrer verpflichtet, aufmerksam auf die Straße zu achten. Die Strafe: 200 Euro und 3 Punkte im Führerschein. Darüber hinaus kann das Bußgeld bis zu 100 Euro betragen, wenn die Position der Kamera das Sichtfeld behindert. Das heißt, selbst wenn man die Kamera legal nutzt, ist das Einstellen während der Fahrt teuer.
Die DGT stuft diese Ablenkung gleichrangig mit Telefonieren oder dem Programmieren des GPS ein. Wer täglich Dashcams nutzt, argumentiert, dass es ausreiche, sie vor dem Start einzuschalten und sie bis zum Abstellen nicht anzufassen. Das Problem entsteht, wenn die Kamera fest installiert bleibt und mit abgestelltem Motor weiterfilmt – genau das kostete den Fahrer aus Toledo 1.500 Euro.
Nutzung von Dashcams: zwischen gerichtlichen Beweismitteln und Verwaltungsstrafen
Der Nutzen dieser Kameras als Beweis bei Unfällen oder Betrug ist unbestritten. Es gibt Berichte, dass ein LKW-Fahrer einen anderen beim Überfahren einer durchgezogenen Linie auf der N230 filmte und die katalanische Polizei (Mossos d'Esquadra) den Übeltäter basierend auf diesen Bildern anzeigte. Auch wird daran erinnert, dass Gerichte in Spanien private Aufnahmen als Beweismittel zulassen, sofern sie fristgerecht eingereicht und detailliert transkribiert werden. Der Besitz ist nicht illegal; die Veröffentlichung ohne Einwilligung hingegen schon.
Die grundlegende Debatte dreht sich darum, ob die aktuellen Vorschriften mehr den Bürger oder den Kriminellen schützen. Ein Teil der Autofahrer behauptet, dass die Bestrafung diejenigen abschreckt, die aufnehmen möchten, um sich gegen Betrug oder Diebstahl zu verteidigen. Ein anderer Teil verteidigt, dass der öffentliche Raum nicht zu einer großen, unkontrollierten Bühne werden darf. Die AEPD hat bereits klargestellt, dass das kontinuierliche Filmen der Straße ohne gerechtfertigten Grund seinen Preis hat. Die offene Frage bleibt, wie viele dieser 1.500 Euro eingenommen werden, bevor jemand Berufung einlegt und ein Richter entscheidet, ob die Kofferraumkamera ein Videoüberwachungssystem war oder einfach nur eine Vorsichtsmaßnahme.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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