BOE von 1944: Dokumente zeichnen differenzierteres Bild des Katalanischen unter Franco

Vom BOE von 1944 bis zu Literaturpreisen 1975: Dokumente zeigen, wie sich das Katalanische unter dem Franco-Regime behauptete und das Narrativ des totalen Verbots relativieren.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

BOE von 1944: Dokumente zeichnen differenzierteres Bild des Katalanischen unter Franco
Die Presseschau, die das Bild des Katalanischen unter Franco differenziert

Das Franco-Regime erließ nie ein Dekret, das das Katalanische verbot. Oder zumindest wurde keines gefunden. Von dieser Abwesenheit ausgehend durchleuchtet eine Dokumentanalyse das Amtsblatt BOE und die Presse zwischen 1944 und 1975 und stützt die These, dass die Sprache während der Diktatur geschrieben, veröffentlicht und sogar ausgezeichnet wurde, auch wenn sie nie offiziellen Status hatte. Diese Differenzierung missfällt beiden Lagern. Und unberührt bleibt die Grundtatsache: Katalanisch war weder die Sprache der Gerichte, noch der Verwaltung, noch des BOE.

Der BOE von 1944 und das Notariatsreglement

Der erste zitierte Beleg ist ein BOE von 1944, unterzeichnet von Franco, dessen Artikel 149 der Notariatsordnung vorschrieb, Dokumente auf Kastilisch und Katalanisch zu verfassen. 1975 legte ein weiterer BOE den Katalanischunterricht fest und sicherte Schulbücher zu. Dazwischen eine Reihe von Verordnungen, die – so diese Lesart – die Sprache nie für illegal erklärten.

Preise, Lieder und die Barça-Hymne auf Katalanisch

Die Aufzählung führt weiter zu den Auszeichnungen. 1954 ging der Premio Mercè Rodoreda an Pere Calders für «Cròniques de la veritat oculta», und es werden Wettbewerbe wie der Josep Pla, der Lletra d'Or oder der Sant Jordi seit 1942 genannt. 1963 sang Salomé den Gewinnersong des Festival del Mediterráneo auf Katalanisch; 1972 trat Lluís Llach im spanischen Staatsfernsehen RTVE auf. Der FC Barcelona ließ zwischen 1949 und 1974 Hymnen auf Katalanisch komponieren. Sogar ein Katechismus von 1947 ist heute auf Sammler-Websites im Umlauf.

Fünf Stunden Katalanisch in der Schule und ein Urteil des Obersten Gerichts

1967 berichtete La Vanguardia über fünf Stunden Katalanischunterricht an katalanischen Schulen, und RTVE sendete Nachrichtensendungen über Kultur und Traditionen auf Katalanisch. Zwei Jahre später, 1969, verurteilte der Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof Spaniens) den Journalisten N. Luján zu acht Monaten Haft, weil er einen Leserbrief veröffentlicht hatte – in einem Urteil, das anerkannte, dass der freie private und soziale Gebrauch des Katalanischen geachtet und gewährleistet wird. Die Schriftstellerin Mercedes Salisachs brachte es auf den Punkt: verboten war die Sprache nicht, sie war schlicht nicht offiziell. Diese Differenzierung ist alles.

Die Europäische Charta und das Instituto Cervantes

Am Ende springt das Argument in die institutionelle Gegenwart: Spanien hat 69 der 98 Maßnahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zugesagt, und das Instituto Cervantes fördert auch die übrigen Sprachen Spaniens. Zahlen, die neben einem BOE von 1975 ein Land zeichnen, das zu spät kam, um zu schützen, was es zuvor nur duldete.

Mit diesen Zutaten ist die Debatte nicht abgeschlossen. Sie verschiebt sich. Statt «Hat Franco das Katalanische verboten?» wird es künftig heißen: «Warum die Sprache, die auf der Straße gesprochen wurde, nicht die war, die vor Gericht unterschrieben wurde?». Dort, wo noch neue Dokumente auftauchen können, wird sie neu entflammen.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (16 Antworten).

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