Beschluss des Richters Peinado gegen Begoña Gómez vorgelegt – es sieht schlecht aus

Richter Peinado eröffnet den Prozess gegen Begoña Gómez wegen Einflussnahme und Untreue. Untersucht wird ihre Rolle an der UCM in Spanien.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Der Richter Juan Carlos Peinado García hat das Hauptverfahren gegen **Begoña Gómez Fernández** wegen des Verdachts auf Einflussnahme und Veruntreuung öffentlicher Mittel eröffnet. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit an der Universidad Complutense de Madrid.

## Einflussnahme und Veruntreuung

Der Beschluss des Richters **Juan Carlos Peinado García** vom **21. September 2026** benennt **María Begoña Gómez Fernández** als mutmaßliche Täterin eines Vergehens der Einflussnahme. Die Anklage konzentriert sich auf die angebliche Ausnutzung ihrer Stellung, um die Gründung und Leitung der Cátedra Extraordinaria de Transformación Social Competitiva an der **Universidad Complutense de Madrid (UCM)** zu erreichen, private Fördermittel einzuwerben und Entscheidungen zu beeinflussen.

Darüber hinaus wird ihr eine Veruntreuung öffentlicher Mittel vorgeworfen. Zum einen wegen der fortgesetzten privaten Nutzung der Dienste von **María Cristina Álvarez Rodríguez**, einer befristet angestellten Kraft der Präsidialkanzlei der spanischen Regierung, die aus öffentlichen Mitteln bezahlt wurde, für private und akademische Aufgaben der genannten Cátedra. Zum anderen wegen der Umleitung einer Software, die mit Finanzierung und Infrastruktur der UCM und von Partnerunternehmen entwickelt wurde, auf eine Webdomain, die als eigene Marke registriert und mit dem Privatunternehmen **Transforma TSC, S.L.** verknüpft ist.

## Anklage gegen eine Gehilfin und Einstellungen

Die Anklage wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel erstreckt sich auch auf **María Cristina Álvarez Rodríguez**, und zwar als notwendige Gehilfin bei der Umleitung der Software in den privaten Bereich. Das Verfahren, das gemäß dem Ley Orgánica 5/1995 (spanisches Strafprozessgesetz) vor einem **Tribunal del Jurado** (Geschworenengericht) geführt wurde, hat andere Anklagepunkte verworfen.

Konkret wurden die Vorwürfe der Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr, der Unterschlagung und der Untreue in der Vermögensverwaltung eingestellt. Ebenso wurde das Verfahren wegen Einflussnahme gegen **María Cristina Álvarez Rodríguez** vorläufig eingestellt. Das Verfahren gegen den Unternehmer **Juan Carlos Barrabés Cónsul** wurde bereits zuvor abgetrennt und wird in einem eigenständigen beschleunigten Verfahren fortgeführt.

## Zivilrechtliche Haftung und Sicherungsmaßnahmen

Die **Universidad Complutense de Madrid (UCM)** hat als Privatklägerin die Rückübertragung der Eigentumsrechte an der Software sowie eine Gesamthaftungsschadensersatzforderung in Höhe vorläufig von **113.509,32 Euro** geltend gemacht. Das Gericht hat jedoch die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung sowie die Pfändung oder Sperrung der Unternehmensanteile, der Webdomain und der eingetragenen Marken abgelehnt.

Die Sicherungsmaßnahmen beschränken sich darauf, dass beide Beschuldigten weiterhin dem Gericht zur Verfügung stehen müssen, jede Adressänderung zu melden und bei Vorladungen zu erscheinen haben.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (6 Antworten).

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