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Begoña Gómez: Software der Professur auf ihren Namen registriert
Indra, Telefónica und Google sollten kostenlose Software für die Complutense entwickeln; am Ende wurde sie auf Begoña Gómez' Namen eingetragen.
Software zu den SDGs auf Begoña Gómez' Namen registriert
Wie kann es passieren, dass eine Software, die für eine öffentliche Universität konzipiert war, auf den Namen einer Privatperson eingetragen wird? Der Fall beginnt mit der von Begoña Gómez an der Universidad Complutense de Madrid (UCM) gegründeten Professur. Ziel war es, KMU bei der Messung ihrer Einhaltung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu unterstützen und ihnen Ratschläge zur Verbesserung ihrer sozialen und ökologischen Wirkung zu geben. Die Entwicklung sollte kostenlos von Indra, Telefónica und Google übernommen werden.
Alle drei Unternehmen stimmten einer Teilnahme zu. Ein nicht unwesentliches Detail: Zwei davon, Indra und Telefónica, sind staatlich beteiligte Unternehmen. Nach rekonstruierten Berichten witterten die Firmen Ungereimtheiten, zogen sich zurück und ließen die Arbeit unvollendet. Ab diesem Punkt wandelt sich die Geschichte von einem akademischen Projekt zu etwas anderem.
Öffentliche Ausschreibung über 60.500 Euro zur Fertigstellung der Software
Nachdem der erste Versuch gescheitert war, schrieb die Universität einen Vertrag aus, um die letzte Phase des Projekts mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Den Zuschlag erhielt Deloitte Consulting für 60.500 Euro, wie aus veröffentlichten Informationen hervorgeht. Die Entwicklung wurde in den Räumen der UCM abgeschlossen. Quellen der Institution betonen, dass die Software der Universität gehöre, da sie von dieser finanziert und in ihren Räumlichkeiten entwickelt worden sei.
Daraus entstand der Konflikt. Laut den kursierenden Berichten wird das Tool als System angeboten, mit dem Unternehmen ihre Nachhaltigkeit zertifizieren können, um an öffentlichen Aufträgen teilzunehmen. Die Kombination aus öffentlichen Geldern, universitärem Standort und anschließender kommerzieller Nutzung hat Alarmglocken läuten lassen. Die für die Fertigstellung genannten Beträge schwanken zwischen den im Thread erwähnten 62.000 Euro und den tatsächlich vergebenen 60.500 Euro.
Registrierung beim Patentamt: 127,88 Euro
Am 10. Oktober 2022 zahlte die Ehefrau des spanischen Präsidenten nach verbreiteten Angaben eine Gebühr von 127,88 Euro beim Spanischen Amt für Patente und Marken (OEPM), um die Software auf ihren Namen einzutragen. Der Handelsname beginnt mit „TSC Plataforma de Medi“. Zudem gründete sie ein Unternehmen, dessen 100%ige Eigentümerin sie ist und das das Produkt an bedürftige Firmen vermarktet.
Hier liegt der Kern der Sache. Einige Beiträge im Thread behaupten, dass nicht der Code selbst, sondern eine Marke oder der Handelsname unter dem Programm vermarktet werden sollte, registriert wurde. Und diese Registrierung erfolgte durch eine Privatperson, nicht durch die Universität, die die letzte Phase bezahlt hatte.
Software ist nicht patentierbar: Es geht um Quellcode-Registrierung
Hier ist eine technische Nuance wichtig, die oft im Lärm untergeht. In Spanien ist Software nicht patentfähig. Sie wird im Register für geistiges Eigentum hinterlegt, wo der Quellcode, eine digital signierte ausführbare Datei und eine Spezifikationsdokumentation eingereicht werden müssen. Der Unterschied ist erheblich: Eine Marke bestätigt die kommerzielle Nutzung eines Namens, nicht aber die Urheberschaft der Entwicklung.
Pedro José de la Torre, Dekan des Berufsverbands der technischen Informatikingenieure in Andalusien, reichte diesbezüglich eine Eingabe beim Vorstand des Generalrats der Verbände ein. Er argumentierte, dass Begoña Gómez persönlich eines der Ausschreibungsblätter unterzeichnet habe, insbesondere die Formulierung des technisch anspruchsvollsten Teils, ohne dass ihr Abschluss diese Arbeit rechtfertigen würde.
Vizekanzler und Rektor widersprechen sich
Auch die offizielle Darstellung hilft nicht bei der Klärung. Am 31. Mai erklärte der Vizekanzler, der Kontakt zu Begoña Gómez hatte, dass öffentliche Mittel verwendet wurden und er Anweisungen gegeben habe, die Software auf den Namen der Universität zu registrieren, da sie öffentliches Eigentum sei. Am nächsten Tag trat der Rektor hervor und sagte: „Ich weiß nicht, wer dafür bezahlt hat, und es ist mir egal.“ Die Geschwindigkeit dieser Distanzierung ist zumindest bemerkenswert.
Einige Stimmen behaupten, dass solche Professuren nicht auf diese Weise finanziert werden dürfen. Das Sponsoring- und Mäzenatengesetz diene dazu, dass Universitäten zusätzliche private Mittel akquirieren, nicht damit sie Drittmittel ausgeben. Ein Rektor habe zudem keine Befugnis, institutionelles Eigentum zu verschenken.
Die Anwendung für die Industrie- und Handelskammern
Der vorgesehene Einsatz war laut Thread-Angaben ein anderer. Das Tool wurde den Industrie- und Handelskammern mit einem konkreten Verkaufsargument präsentiert: Unternehmen benötigen Nachhaltigkeitszertifizierungen, um an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können. Wer die Software kaufte, stieg in dieses Netzwerk ein; andeutungsweise wurde auch die Möglichkeit einer Empfehlungsbriefe mit einem bestimmten Nachnamen ins Spiel gebracht.
Ein solches Geflecht, inklusive öffentlicher Ausschreibung, führte im Thread zur Bezeichnung als digitale Intrige: Einflussnahme im akademischen Gewand. Die genaue Aufschlüsselung der Zahlungen, der Zahler und der eingetragenen Namen muss sorgfältig geprüft werden.
Der zweite Strang: Der Bruder und 1,7 Millionen Euro bei BBVA
Parallel zur Softwareaffäre tauchte ein weiterer Vorwurf auf. Der Bruder von Begoña Gómez soll während seiner Tätigkeit für die Provinzverwaltung von Badajoz und seines Wohnsitzes in Portugal Aktien der Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (BBVA) im Wert von 1,7 Millionen Euro angesammelt haben, obwohl sein Bruttogehalt nur etwa 50.000 Euro pro Jahr betrug. Dieser Widerspruch hält, so heißt es, keiner genauen Prüfung stand. Ein Teilnehmer merkte an, dass ein solcher Aktienbesitz bei einem Durchschnittsverdiener sofort eine Steuerprüfung vor der Haustür auslösen würde.
Angesichts dieser Faktenlage wäre eine tiefgehende Untersuchung und klare Erklärung darüber, wer was bezahlt hat, angebracht. Bislang gibt es einen Rektor, der nichts weiß oder wissen will, eine Software mit privatem Eigentümer und eine Universität, die wegsieht. Alles sehr normal.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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