Alves-Prozess beginnt ohne Deal und mit 28 Zeugen
Es gab keine Einigung. Der Prozess gegen den Fußballer Dani Alves hat vor dem Gerichtshof von Barcelona (Audiencia de Barcelona) begonnen, ohne dass sich die Parteien einigen konnten. Die Verteidigung hatte eine Aussetzung des Verfahrens beantragt, da ein „paralleler Prozess in den Medien“ die Unschuldsvermutung verletze, doch das Gericht lehnte dies ab. Der Fall geht mit 28 Zeugen in die Verhandlung, darunter die Klägerin, eine Freundin und eine Cousine, die sie am Tatort begleiteten, Personal der Diskothek Sutton sowie Alvez’ Ehefrau Joana Sanz.
Alles, was jetzt geschieht, hängt von drei Namen ab: Isabel Delgado Pérez, Luis Belestá Segura (berichtender Richter) und Pablo Díez Noval, die Richter der Abteilung 21. Sie unterschreiben das Urteil. Weder das mediale Rauschen noch die Anzahl der bestellten Getränke entscheiden allein. Bemerkenswert ist, dass sich fast die gesamte Erzählung um einen unbestrittenen Fakt dreht – es gab ein Treffen in einem privaten Bereich – und um einen offenen Punkt: ob dies einvernehmlich geschah.
Was sagen die Zeugen über die Nacht im Sutton?
Die Freundin der Klägerin, die zusammen mit einer Cousine und einer weiteren jungen Frau aus der Gruppe als Zeugin aussagt, behauptet, die Belästigung habe nicht im Badezimmer begonnen. „Dieser Herr stand dort. Er hatte eine lüsterne Haltung, legte mir die Hand auf den Rücken und berührte mich beinahe am Gesäß“, sagte sie aus und fügte hinzu, sie sei zur anderen Seite des Tisches gegangen, „praktisch allein“. Nach derselben Darstellung soll der Fußballer auch versucht haben, eine dritte Freundin an den Intimstellen zu berühren. Dies sind Behauptungen der Anklage, die von der Verteidigung angefochten werden.
Über die Klägerin beschreibt die Zeugin ein Bild, das sich während der Ermittlungen wiederholte: sie wollte keine Anzeige erstatten. „Es war sehr schwer für uns, wirklich. Sie war im Schockzustand“, erklärte sie. Heute, so ihre Aussage, habe sie Gewicht verloren, leide unter Angstzuständen, ihren Freundeskreis reduziert und vermeide es, das Haus zu verlassen, weil sie glaube, dass alle sie anschauen. Ein Mitarbeiter des Sutton sagte aus, die junge Frau sei weinend angekommen und habe erklärt, sie wolle kein Geld, sondern Gerechtigkeit. Es sind Zeugenaussagen, keine bewiesenen Tatsachen: Die Bewertung obliegt dem Gericht.
Warum gab es keinen Vergleich?
Vor Beginn des Prozesses trafen sich Verteidigung und Anklage mit dem Gericht. Es kam zu keiner Einigung. Inés Guardiola und Ester García erschienen vor Gericht und das Verfahren lief weiter, was bedeutet, dass das Ergebnis vom Richtergremium abhängt und nicht von einer vorherigen Verhandlung. Bei einem Fall, in dem es um immateriellen Schadensersatz geht, hat dieses Detail konkrete finanzielle Konsequenzen.
Eine unter den Beteiligten kursierende Einschätzung besagt, dass die Entschädigung maximal bei etwa 150.000 Euro liegt, üblicherweise eher bei 50.000 Euro, und dass dieser Milderungsgrund dazu führt, dass die untere Hälfte der Strafe angewendet wird: etwa sechs Jahre. Wenn zudem die Trunkenheit anerkannt wird, die die Verteidigung durch die Aussage von Joana Sanz beweisen will, könnte die Untergrenze bei drei Jahren liegen. Die Aufschlüsselung der Milderungsgründe lässt eine Spanne offen, die überrascht, wer feste Zahlen erwartet. Alles oder nichts gibt es hier nicht.
Unschuldsvermutung und paralleler Medienprozess
Inés Guardiola brachte in den Vorfragen vor, dass die Berichterstattung über den Fall das Verfahren belastet habe. Das Gericht lehnte dies ab. Die Debatte hat Substanz: Wenn eine berühmte Person involviert ist, verschwimmt die Grenze zwischen dem, was Medien veröffentlichen, und dem, was ein Richter als belegt ansieht, und Verteidigungen versuchen oft, daraus Kapital zu schlagen.
Das Kernargument ist unbequem. Die Unschuldsvermutung bedeutet nicht, dass der Fall nicht öffentlich diskutiert werden darf, aber auch nicht, dass das Urteil schon vor Prozessbeginn feststeht. Auf beiden Seiten gehen manche davon aus, dass Verurteilung oder Freispruch bereits sicher sind. Das Gericht hat bisher nur bestätigt, dass der Prozess fortgesetzt wird.
Die zweite Front: Ex-Frau und Gegenklage
Außerhalb des Hauptverfahrens gibt es einen weiteren Rechtsstreit. Dinorah Santana, die Ex-Frau des Fußballers, hatte zuerst geklagt, weil sie sich instrumentalisiert fühlte. Ihrer Version nach erhielt sie Anweisungen aus dem Umfeld des Spielers darüber, was sie gegenüber der Presse sagen solle, wenn sie den Flughafen oder das Gefängnis mit den Kindern verlasse; sie erwähnt sogar eine Messaging-Gruppe mit Journalisten und Anwälten. Alves hat mit einer Gegenklage reagiert. Es sind zwei Verfahren, nicht eines, und die öffentliche Belastung verteilt sich auf beide.
Was kann man vom Urteil erwarten?
Mit 28 Zeugen, einer Anklage, die betont, dass die Version der Klägerin konsistent blieb, und einer Verteidigung, die diese Lesart anzweifelt, ist es wahrscheinlich, dass die Entscheidung auf Details gestützt wird – Tickets, Uhrzeiten, Hörensagen-Zeugen – mehr als auf große Schlagzeilen. Wahrscheinlich, aber nicht sicher. Die einzige Gewissheit ist, dass das Ende nicht von der Presse geschrieben wird, und das ist in einem solchen Fall fast genauso relevant wie das Urteil selbst.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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