93-jährigem Mexikaner spanische Staatsbürgerschaft über 1821 geborenen Urgroßvater gewährt

Die spanische Regierung gewährte am 14. Mai 2025 einem 93-jährigen Mexikaner die Staatsbürgerschaft, dessen Urgroßvater 1821 in Burgos geboren wurde. Das Enkelgesetz deckt Urgroßenkinder nicht ab.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Die spanische Staatsbürgerschaft wurde am 14. Mai 2025 einem 93-jährigen Mexikaner verliehen, der nur einen 1821 in Burgos geborenen Urgroßvater nachweisen konnte – ein Fall, den das Enkelgesetz nicht vorsieht. In der Akte findet sich ein interner Vermerk: «Achtung, ihm steht sie nicht zu!».

Die spanische Staatsbürgerschaft wurde am **14. Mai 2025** einem **93-jährigen** mexikanischen Staatsbürger verliehen, dessen einziger dokumentierter spanischer Vorfahre ein Urgroßvater war, geboren **1821** in Burgos. Die Eltern und Großeltern des Antragstellers wurden alle in Mexiko geboren. Die zugrunde liegende Regelung, die achte Zusatzbestimmung des Gesetzes über das demokratische Gedächtnis – bekannt als Enkelgesetz –, erfasst Kinder und Enkel von Exilierten und erwähnt Urgroßenkinder in keinem Fall.

Die Akte, bearbeitet im Konsulat Spaniens in Mexiko, enthält eine Notiz eines Mitarbeiters der Behörde: einen Haftzettel auf den Unterlagen mit der Botschaft «Achtung, ihm steht sie nicht zu! In Kürze stornieren». Nach Angaben konsularischer Quellen erhielt dieser Beamte den Hinweis, die Gewährung beruhe auf «einer Anordnung des Botschafters», **Juan Duarte**. Die Zeitung, die den Fall veröffentlichte, versuchte, den Botschafter zu kontaktieren, ohne eine Antwort zu erhalten.

## Ein vor dem Bürgerkrieg geborener Urgroßvater

Felipe Salvador Ruiz de Velasco wurde **1933** in Mexiko geboren. Seine Eltern, Felipe und María Luz, kamen **1902** und **1905** auf mexikanischem Gebiet zur Welt. Sein Großvater väterlicherseits, Felipe Ruiz de Velasco, wurde ebenfalls in Mexiko geboren, **1857**. Der beanspruchte spanische Vorfahre war Tomás Ruiz de Velasco Saínz de Baranda, geboren **1821** in Burgos, gestorben **1889** in Mexiko.

Zum Nachweis der Verwandtschaft reichte der Antragsteller mexikanische Kirchenunterlagen ein, darunter eine Taufurkunde vom **19. Oktober 1862** für einen Bruder seines Großvaters. Die Urkunde nennt als Vater des Getauften Tomás Ruiz de Velasco, gebürtig aus Spanien, und als Mutter Teófila Leiva y de Carreto, gebürtig aus Chilpancingo. Das Dokument beweist also, dass der Urgroßvater Spanier war – nicht, dass der Antragsteller Sohn oder Enkel eines Spaniers ist.

Die Chronologie ist entscheidend. Tomás Ruiz de Velasco starb **1889**, fast ein halbes Jahrhundert vor Beginn des Bürgerkriegs 1936. Er konnte weder aus politischen Gründen ins Exil gehen noch Repressalien der Diktatur Francisco Francos erleiden.

## Die Dienstanweisung vom Oktober 2022 und ihre Auslegung

Die Rechtsgrundlage dieser Akten liegt in der Dienstanweisung vom **25. Oktober 2022**, unterzeichnet von **Sofía Puente Santiago**, damals Generaldirektorin für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben im Justizministerium. Die achte Zusatzbestimmung des Gesetzes 20/2022 erkennt das Optionsrecht für bestimmte Nachkommen von ursprünglich spanischen Eltern oder Großeltern an, die die Staatsbürgerschaft durch das Exil verloren oder darauf verzichtet hatten.

Puentes Anweisung trennte zwei Fallgruppen innerhalb desselben Gesetzestextes: zum einen die außerhalb Spaniens Geborenen mit ursprünglich spanischem Vater, Mutter, Großvater oder Großmutter, zum anderen die Nachkommen von Spaniern, die die Staatsbürgerschaft durch das Exil verloren hatten. In der Praxis können bestimmte Kinder und Enkel die Staatsbürgerschaft erhalten, ohne eine politische Verfolgung ihrer Vorfahren nachweisen zu müssen.

Die Anweisung legte zudem eine Exilvermutung für Spanier fest, die zwischen dem **18. Juli 1936** und dem **31. Dezember 1955** Spanien verlassen hatten, sofern die Ausreise dokumentarisch nachgewiesen wurde. Auch diese Vermutung passt hier nicht: Der Urgroßvater war bereits 1889 in Mexiko gestorben.

## Das Schlupfloch und die Zensuszahlen

Der Fall ist kein Einzelfall. Eine andere Akte, vom selben Medium veröffentlicht, betrifft einen Mexikaner, geboren am **7. Oktober 1944** in Mexiko-Stadt, der die Staatsbürgerschaft am **9. Juni 2023** erhielt – anderthalb Monate vor der Parlamentswahl vom 23. Juli. Seine Eltern waren **1913** und **1918** in Mexiko geboren, und in der Akte fehlten ausreichende Urkunden zum Nachweis der ursprünglichen Staatsbürgerschaft des beanspruchten Großvaters.

Nach offiziellen Zahlen, die die Regierung dem Obersten Gerichtshof vorlegte, wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes über das demokratische Gedächtnis rund **2,4 Millionen Anträge** auf Staatsbürgerschaft bei den spanischen Konsulaten gestellt. Die Regierung hat rund **163.000 Personen** identifiziert, die im Rahmen der gerichtlichen Maßnahmen zum Wahlrecht eingebürgert wurden. Konsularische Quellen, die die Zeitung befragte, bezeichnen diese Zahl als «absolut lächerlich» und halten dafür, dass mehr als **90 %** der tatsächlichen Einbürgerungen im konsularischen Bezirk Mexiko auf die Kriterien der Dienstanweisung vom Oktober 2022 gestützt hätten.

Der Oberste Gerichtshof hat die Wirkung der Direktive von Sofía Puente vorsorglich ausgesetzt, nicht jedoch die Bearbeitung der Akten. Moncloa hat den Bürgerbeauftragten **Ángel Gabilondo** aktiviert, um beim Verfassungsgericht unter Vorsitz von **Cándido Conde-Pumpido** eine Verfassungsbeschwerde mit einstweiligen Maßnahmen einzureichen. In juristischen Kreisen wird dies offen als Schlag gegen die Sauberkeit der demokratischen Wahlen bezeichnet.

Man sollte sich daran erinnern, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft ein Verwaltungsakt ist, der der gerichtlichen Kontrolle unterliegt, und dass die vorsorgliche Aussetzung einer Dienstanweisung allein die bereits ergangenen Bescheide nicht aufhebt. Jede Bewertung der Rechtmäßigkeit einer konkreten Akte erfordert die Prüfung der vollständigen Unterlagen und gegebenenfalls das Urteil eines spezialisierten Anwalts.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (7 Antworten).

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