54 % der „Enkel“ (Urenkel) dürfen wegen einer „Übersehung“ von Vox und IE wählen

54 % der Akten des Enkelgesetzes betreffen Kinder von Eingebürgerten. Vox und Iustitia Europa beantragten keine Aussetzung ihres Wahlrechts, und der Oberste Gerichtshof prüft sie nicht.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Der spanische Oberste Gerichtshof setzte das Wahlrecht von 163.020 Personen aus, die durch das Enkelgesetz eingebürgert wurden, nicht jedoch das ihrer Kinder, die als Nachkommen dieser Personen die Staatsbürgerschaft erhielten. Sie machen 54 % der Akten aus und dürfen am 29-N wählen.

Es gibt ein Detail im Enkelgesetz, das den Klägern entging. Der Oberste Gerichtshof setzte das Wahlrecht von **163.020** Personen, die auf Grundlage der Anweisung eingebürgert wurden, die den Geltungsbereich des Gesetzes erweiterte, vorsorglich aus, berührte aber nicht ihre Kinder. Und diese Kinder, die die Staatsbürgerschaft gerade deshalb erhielten, weil sie Nachkommen der Ersteren sind, dürfen am **29-N** wählen. Sie sind **54 %** der Akten, mit denen die Botschaften arbeiten.

Das Paradoxon hat eine technische Erklärung, aber das Ergebnis ist schwer zu verdauen: Es gibt Eltern, deren Staatsbürgerschaft angezweifelt wird und die nicht wählen dürfen, während ihre Kinder, deren Staatsbürgerschaft genau von der der Eltern abhängt, es dürfen. Die angebliche Unregelmäßigkeit ist für beide dieselbe. Nur fiel es niemandem ein, die Aussetzung für die zweite Gruppe zu beantragen.

## Von der Anweisung Sofía Puentes bis zu Anhang III

Die achte Zusatzbestimmung des Gesetzes über das demokratische Andenken (Ley de Memoria Democrática) sieht drei Wege zum Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft vor. Der erste, der in Ziffer 1 des Absatzes 1 geregelt ist, ist derjenige, der unter die Lupe des Obersten Gerichtshofs geriet: außerhalb Spaniens geborene Kinder oder Enkel von ursprünglich Spaniern, die infolge von Exil aus politischen, ideologischen oder Glaubensgründen oder wegen ihrer sens Orientierung oder Identität ihre Staatsbürgerschaft verloren oder darauf verzichtet hatten. Das sind die **163.020** von der Aussetzung betroffenen Personen, die das Außenministerium als Anhang I bezeichnet.

Die Anweisung von **Sofía Puente**, damals Generaldirektorin für Rechtssicherheit, erweiterte den Geltungsbereich der Norm. Der Rechtsbehelf von Iustitia Europa und Vox richtete sich gegen diese Erweiterung, und der Oberste Gerichtshof entschied, dass diese Eingebürgerten, solange das Verfahren läuft, die Wählerlisten nicht verändern dürfen. Daher die vorsorgliche Maßnahme, die ihr Wahlrecht aussetzt.

Der zweite Weg, Buchstabe a, betrifft im Ausland geborene Kinder spanischer Mütter, die ihre Staatsbürgerschaft durch Heirat mit Ausländern vor Inkrafttreten der Verfassung von **1978** verloren hatten. Das sind nur **1.090** Personen, Anhang II.

Der dritte, Buchstabe b, ist der hier relevante: volljährige Kinder jener Spanier, denen ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft nach dem Optionsrecht gemäß diesem Gesetz oder dem historischen Gedächtnisgesetz Zapateros zuerkannt wurde. Das ist Anhang III mit **195.872** Personen. Die höchste Zahl des gesamten Systems. Und niemand hat sie vor dem Obersten Gerichtshof angefochten.

## Das Loch, das niemand zu schließen bat

Der Mechanismus ist einfach. Ein mexikanischer Staatsbürger, Enkel von Spaniern, beantragt die Staatsbürgerschaft, ohne nachzuweisen, dass seine Verwandten während des Bürgerkriegs oder der Franco-Zeit ins Exil gezwungen wurden. Er erhält den Pass dank der Anweisung Puentes. Unmittelbar danach wird auch sein Sohn, Urenkel von Spaniern, eingebürgert, weil das Gesetz wörtlich die sofortige Verleihung der Staatsbürgerschaft an volljährige Kinder jener Spanier erlaubt, denen ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft nach dem Optionsrecht zuerkannt wurde.

Der Oberste Gerichtshof verwehrt dem Vater das Wahlrecht. Dem Sohn nicht. Obwohl die angebliche Unregelmäßigkeit für beide identisch ist. Was geschah, ist, dass diese Möglichkeit den Klägern entging und der Oberste Gerichtshof selbst nicht darauf einging. Es gibt keine vorsorglichen Maßnahmen gegen Anhang III, weil niemand sie beantragt hat.

Es ist unbekannt, wie viele Kinder auf diesem Weg die Staatsbürgerschaft erhielten, aber es können Zehntausende sein, so Quellen aus den Botschaften, da dieser Abschnitt der größte aller ist. Die Daten des Außenministeriums, die der Generalstaatsanwaltschaft vor dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurden, nennen **195.872** Fälle, darunter auch Kinder derjenigen, die durch das historische Gedächtnisgesetz Zapateros eingebürgert wurden. Viele davon, ein großer Teil, sind Kinder der ausgesetzten Wähler. Die befragten Regierungsquellen können keine aufgeschlüsselten Zahlen liefern.

## Das Außenministerium bescheinigt nur 0,3 % der Akten

**34 Tage** vor den Parlamentswahlen ist die Unsicherheit maximal. Niemand weiß, ob die Regierung den Anordnungen des Obersten Gerichtshofs rechtzeitig nachkommen kann. Das Außenministerium hat bisher nur bescheinigt, dass **0,3 %** der Enkel die Voraussetzungen erfüllen, um am 29-N zu wählen. Zum Stand vom **21. Oktober** wurden **31.390** Akten geprüft, wovon insgesamt **91** Bescheinigungen ausgestellt wurden.

Der Oberste Gerichtshof gab den Ministern **Félix Bolaños** und **José Manuel Albares** fünf Tage Zeit, die Liste der **163.020** Betroffenen vorzulegen, und wies sie auf ihre strafrechtliche Verantwortung hin. Die Frage, die in der Luft liegt, ist, was passiert, wenn der Wahltermin kommt und die vollständige Liste nicht fertig ist. Dürfen dann alle wählen, trotz der vorsorglichen Maßnahme? Wird gegen Albares ein Strafverfahren eingeleitet, weil er die Daten nicht rechtzeitig zusammengetragen hat?

Inzwischen ist das Außenministerium auf diese Angelegenheit aufmerksam geworden und weiß, dass sie eine sehr große Zahl von Wählern betrifft, sagt aber nichts dazu, so die befragten Quellen. Auf Nachfrage erklären Quellen des Außenministeriums wörtlich: „Das Ministerium hält sich und wird sich an die geltende Gesetzgebung und die Weisungen der zuständigen Behörden halten.“

## Was auf dem Spiel steht

Das Paradoxon ist nicht gering. Es gibt **163.020** Personen, die ihr vermeintliches Wahlrecht aus dem Ausland voraussichtlich nicht ausüben können, weil ihre Einbürgerung vor Gericht angefochten wird. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass sie, solange das Verfahren läuft, die Wählerlisten nicht verändern dürfen, um die Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens zu wahren. Aber ihre Nachkommen, die Kinder eben dieser Personen, dürfen wählen, selbst wenn sie die Staatsbürgerschaft über die Schnellverfahren des Gesetzes erhalten haben: allein als Kinder von Eingebürgerten.

Das mögliche Ergebnis ist, dass die Eltern nicht wählen können, weil sie ihre spanische Staatsbürgerschaft angeblich auf unregelmäßige Weise erhalten haben, während ihre Kinder, die ihre Staatsbürgerschaft als Kinder jener Personen erhielten, es dürfen, weil es vor dem Obersten Gerichtshof nicht angefochten wurde. Ein Teil dieser Kinder wird zu Recht eingebürgert sein, aber alle, die Kinder von Eltern sind, deren Verleihung angefochten wird, hätten diese Staatsbürgerschaft nicht erhalten dürfen, bis der Fall ihrer Eltern gerichtlich geklärt ist, so die Quellen.

Sie voneinander zu trennen ist nicht einfach. Die Auslandswählerlisten werden von Moment zu Moment unübersichtlicher, und die Botschaften haben keine Aufschlüsselung, die es erlaubt, die Kinder der angefochtenen Eingebürgerten vom Rest zu unterscheiden. Anhang III vermischt die Nachkommen des Enkelgesetzes mit denen des historischen Gedächtnisgesetzes Zapateros, und niemand hat eine Überprüfung beantragt. Den Daten nach zu urteilen, ist es ein neues schwarzes Loch der Norm.

Der Ball liegt beim Obersten Gerichtshof und beim Außenministerium. Ersterer muss entscheiden, ob er die Aussetzung auf die Kinder ausweitet oder akzeptiert, dass die Wählerlisten Personen enthalten, deren Staatsbürgerschaft von einer angefochtenen Akte abhängt. Letzteres muss die Betroffenen erfassen, bevor die Wahllokale öffnen. Und die Parteien, die das Gesetz angefochten haben, müssen erklären, warum sie nicht die Aussetzung einer Gruppe beantragt haben, die nach den Daten der Botschaften zahlreicher ist als die, die sie tatsächlich angefochten haben.

Es sei daran erinnert, dass sich all dies auf ein laufendes Gerichtsverfahren bezieht und dass sich die beschriebenen Zahlen und Sachlagen im Laufe des Verfahrens ändern können. Für Entscheidungen mit rechtlichen oder wahlbezogenen Folgen ist es ratsam, die Gerichtsbeschlüsse und die offiziellen Mitteilungen des Außenministeriums zu konsultieren.

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (0 Antworten).

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