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100.000 Euro Bußgeld für Fällung einer Esche in Spanien
Der Oberste Gerichtshof Spaniens bestätigt eine Geldstrafe von 100.000 Euro gegen einen Anwohner von El Escorial wegen illegaler Baumfällung.
100.000 Euro Bußgeld für Fällung einer Esche in Spanien
Am 5. Juni 2010 erschien ein Beamter der örtlichen Polizei auf einem Grundstück in El Guanol, wo Arbeiten zur Erweiterung einer Veranda durchgeführt wurden. Alles schien ordnungsgemäß. Bis der Beamte sah, dass ein Bagger eine große Esche neben dem Wohnhaus entfernt hatte. Dafür lag keine Genehmigung vor. Die Strafe: 100.000 Euro. Der Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof) hat diese Entscheidung gerade bestätigt und die vom Eigentümer eingelegte Revision abgewiesen. Die Geschichte ist nicht neu, aber das Urteil wirft erneut eine unbequeme Frage auf: Was ist ein Baum wert, der innerhalb des eigenen Zauns steht?
Gericht lehnt Gutachten nach dem Urteil ab
Der Eigentümer stützte seine Verteidigung auf drei Dokumente: ein forstwirtschaftliches Gutachten eines Agraringenieurs vom Juni 2014, ein weiteres der Guardia Civil (Seprona) vom September 2016 und ein drittes eines Guardia-Civil-Beamten vom Juni 2014. Alle wiesen darauf hin, dass es kranke, trockene Bäume mit herabgefallenen Ästen und Absturzrisiko gab. Das Gericht verwarf sie. Sie waren nicht älter als das rechtskräftige Urteil vom April 2014 und bezogen sich auf einen anderen Zustand als den, der die Sanktion auslöste. Die Fällung erfolgte im Juni 2010. Die Gutachten sprachen vier Jahre später über drei andere Bäume.
Die Verwaltungsrechtliche Kammer, mit Richter Jesús Cudero als Berichterstatter, war eindeutig: Die Dokumente dienten nicht der Überprüfung. Das Verwaltungsgericht Nr. 24 von Madrid und der Tribunal Superior de Justicia de Madrid hatten die Geldstrafe bereits bestätigt. Der Oberste Gerichtshof schloss nur die letzte Tür.
Was sagt das Gesetz, das eine Fällung zu einer schweren Ordnungswidrigkeit macht?
Das Gesetz 8/2005 zum Schutz und zur Förderung des städtischen Baumbestands in der Autonomen Region Madrid stuft die genehmigungslose Fällung als sehr schwere Ordnungswidrigkeit ein. Der Strafrahmen liegt zwischen 100.000 und 500.000 Euro. Unbefugtes Beschneiden ist eine schwere Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von 10.000 bis 100.000 Euro. Der Eigentümer erhielt die Mindeststrafe. Die Genehmigung wird beim Rathaus beantragt, gegen Zahlung von Gebühren von rund 200 Euro, unter Vorlage eines technischen Berichts, Fotos und nach Besichtigung durch den kommunalen Techniker. Das Verfahren existiert. Auch der Preis für dessen Nichtbeachtung.
Die Logik der Norm besagt, dass der städtische Baumbestand nicht nur dem Grundbesitzer gehört. Er ist ein öffentliches Gut, auch wenn er sich auf privatem Eigentum befindet. Das ist die Theorie. In der Praxis sieht sich der Eigentümer mit einer Geldstrafe konfrontiert, die die Kosten der Genehmigung um das 500-fache übersteigt.
Der Fall Borrell und die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen
Der Vergleich tauchte früh in der Debatte auf: Die CNMV (Spanische Börsenaufsicht) verhängte gegen Josep Borrell eine Geldstrafe von 30.000 Euro wegen Insiderhandels beim Verkauf von Abengoa-Aktien. Eine Esche fällen: 100.000 Euro. Die Unverhältnismäßigkeit wurde zum zentralen Argument der Empörung. Es geht nicht darum, dass die Baumstrafe abstrakt hoch ist, sondern dass andere Verstöße, die Dritten direkten wirtschaftlichen Schaden zufügen, billiger kommen.
Manche argumentieren, das Problem sei nicht die Höhe, sondern die Rechtsschutzlosigkeit des Eigentümers: Wenn ein kranker Baum auf das Haus fällt, haftet er. Wenn er ihn ohne Genehmigung fällt, zahlt er die Strafe. Das Rathaus schneidet nicht, gießt nicht und übernimmt nicht die Kosten für die Pflege eines Baumes, den man rechtlich nicht anfassen darf.
Die Falle des kranken Baums: Bohren und Diesel
In der Diskussion tauchte eine Praxis auf, die laut mehreren Berichten genutzt wird, um die Norm zu umgehen: Den Stamm bohren und Diesel injizieren, damit der Baum abstirbt. Ist er einmal trocken, ist die Fällung ökologisch vertretbar und genehmigungsfähig. Der illegale Kurzschluss kommt billiger als das legale Verfahren. Dies ist die unerwünschte Folge einer Norm, die den Bestrafenden belohnt, der um Erlaubnis bittet, und den bestraft, der täuscht.
Die legale Alternative existiert: Genehmigung für Fällung oder Umpflanzung beantragen, technischen Bericht, Pläne, Fotos einreichen und warten. Das Verfahren ist im Vergleich zur Sanktion kostenlos, erfordert aber Zeit und vor allem, dass der Baum fällungsreif ist. Wenn nicht, gibt es keine Genehmigung. Und wenn der Baum fällt, ist das Problem des Eigentümers.
El Guanol: Wo die Stadtplanung bekannte Besitzer hat
El Guanol ist keine gewöhnliche Gemeinde. Dort sind Familien mit klangvollen Namen vorbeigekommen: March, Fierro, Giralt, der emeritierte König Juan Carlos, die Franco-Familie. Ein Grundstück dort zu besitzen, war jahrzehntelang eine Art Statussymbol. Die lokale Stadtplanung funktionierte laut Augenzeugenberichten nach eigenen Regeln. Die kursierende Anekdote: Kommunale Techniker warnten einen Eigentümer, die Lebensbäume an der Perimetergrenze nicht anzufassen. Nicht einmal zu schneiden. Der Kunde zahlte die Lizenz, schnitt tote und gerissene Äste ab und ließ den Rest in Ruhe.
Die Frage ist, ob die Norm für alle gleich angewendet wird. Manche behaupten, dass Bauunternehmen, die hunderte Jahre alte Steineichen für Urbanisierungsprojekte fällen, keine 100.000-Euro-Strafen erhalten. Der Privatmann, der eine kranke Esche entfernt, schon. Das Gefühl der Ungerechtigkeit kommt nicht vom Gesetz, sondern von seiner Anwendung.
Die verwirrende Zahl
Der Eigentümer zahlte 100.000 Euro für einen Baum. Die Lizenz kostete 200. Laut seiner Verteidigung war der Baum trocken. Der Oberste Gerichtshof sagt, die Gutachten seien zu spät gekommen. Das Gesetz sagt, die Strafe sei die minimale. Und währenddessen bleibt die Frage unbeantwortet: Wenn der Baum dir gehört, auf deinem Grundstück steht und niemanden gefährdet, warum entscheidet dann der Staat, ob du ihn fällen darfst?
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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