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10.500 Akten zum Enkelgesetz in Argentinien ohne Exilnachweise
Das Konsulat in Buenos Aires prüft 10.500 Akten nach dem spanischen Enkelgesetz und findet in keinem einzigen Fall Exilnachweise. Der spanische Oberste Gerichtshof fordert die Liste der Betroffenen.
Konsulat in Buenos Aires prüft 10.500 Akten zum Enkelgesetz – in keinem Fall Exilnachweise
Das spanische Konsulat in Buenos Aires hat 10.500 Einbürgerungsakten nach dem Enkelgesetz (Ley de Nietos, ein spanisches Gesetz von 2022, das Nachkommen von Exilierten die Staatsbürgerschaft ermöglicht) geprüft und in keinem einzigen Fall Nachweise für ein Exil gefunden, wie OKDIARIO berichtete. Die Zahl steht im Kontrast zu den 31.390 in Mexiko geprüften Akten, von denen nur 91 (0,2 %) den Exilstatus belegen konnten. Der spanische Oberste Gerichtshof hat das Wahlrecht der über diesen Weg Eingebürgerten wegen fehlender Dokumentation zum Exil ihrer Vorfahren ausgesetzt.
Das 2022 verabschiedete Gesetz erkannte das Recht auf die Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Spaniern, die „aus politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Gründen oder wegen ihrer sens Orientierung oder Identität ins Exil gezwungen waren". Eine Dienstanweisung von Sofía Puente, damals Generaldirektorin für Rechtssicherheit und öffentlichem Glauben, unterstellte jedoch allen, die Spanien zwischen dem 18. Juli 1936 und dem 31. Dezember 1955 verlassen hatten, automatisch den Exilstatus. Es genügte also, die Ausreise des Vorfahren nachzuweisen.
Oberster Gerichtshof fordert Liste der Betroffenen und droht mit Strafverfahren
Das höchste Gericht hat die Minister Félix Bolaños und José Manuel Albares aufgefordert, die Liste der Betroffenen an die Wahlkommission und das Wahlregisteramt zu übermitteln – mit dem Hinweis, dass sie andernfalls strafrechtliche Verantwortung tragen und mit Geldstrafen rechnen müssen. Der Oberste Gerichtshof hält es für „unverständlich", dass die Liste der im CERA (Wahlregister für im Ausland lebende Spanier) Eingetragenen „noch immer nicht übermittelt wurde", und warnt, sie sei „von grundlegender Bedeutung für die korrekte Aufstellung des Wählerverzeichnisses".
Die Regierung hat eingeräumt, dass es vor den Wahlen am 29. November „unmöglich" sein wird, alle über das Enkelgesetz Eingebürgerten zu identifizieren – was eine Flut von Anfechtungen der CERA-Wahlergebnisse befürchten lässt. Die Konsulate arbeiten unter Zeitdruck, um die 163.020 über diesen Weg Eingebürgerten zu identifizieren, deren Wahlrecht laut der Generaldirektion für Konsularangelegenheiten ausgesetzt ist.
Konsulat in Buenos Aires bearbeitet 645.000 Einbürgerungsanträge
Das Konsulat in Buenos Aires bearbeitet die meisten Anträge auf die spanische Staatsbürgerschaft: 645.000 Anfragen. Von diesen liegen Unterlagen von 230.000 potenziellen Begünstigten vor, 30.000 Fälle sind bereits entschieden. Nicht alle sind von der vom Obersten Gerichtshof verhängten Aussetzung des Wahlrechts betroffen. Nach Regierungsangaben haben 2,4 Millionen Menschen die spanische Staatsbürgerschaft beantragt, 600.000 Akten wurden bereits positiv beschieden.
Durch Puentes Anweisung konnten sogar Nachkommen wirtschaftlicher Auswanderer des 19. Jahrhunderts den Zugang zur Staatsbürgerschaft beanspruchen. Die großzügige Auslegung des Gesetzes hat laut OKDIARIO dazu geführt, dass in der überwiegenden Mehrheit der Fälle keine Unterlagen vorgelegt wurden, die den Exilstatus belegen. Die wenigen Begünstigten, die dies doch taten, reichten Beweise ein, die nicht als schlüssig gelten könnten.
Opposition kritisiert mangelnde Kontrolle und fordert Konsequenzen
Die Nachricht hat in regierungskritischen Kreisen Empörung ausgelöst. Manche behaupten, das Enkelgesetz sei zu einem Weg geworden, unkontrolliert Einbürgerungen „durchzuschleusen", und die PSOE (spanische Sozialisten) suche im Ausland nach Wählerstimmen. Dagegen steht das Argument, die Konsuln hätten lediglich einer Verwaltungsanweisung entsprochen und die Aussetzung des Wahlrechts verletze Grundrechte.
Die optimistischste Rechnung geht davon aus, dass die Konsulate die verbleibenden Akten vor den Wahlen prüfen können; im pessimistischen Szenario macht fehlendes Personal und fehlende Mittel die Erfüllung der Aufforderung des Obersten Gerichtshofs unmöglich. Die Opposition fordert politische und juristische Konsequenzen, während die Regierung versichert, „alle Konsulate Spaniens unternehmen alle erforderlichen Anstrengungen".
Der Oberste Gerichtshof hatte bereits vor eineinhalb Monaten den ersten Beschluss erlassen, der das Wahlrecht der nach Puentes Anweisung Eingebürgerten aussetzte. Nun, da in Argentinien 10.500 Akten geprüft wurden und keiner den Exilstatus belegt, lautet die Frage, ob jemand für einen Betrug zur Verantwortung gezogen wird, der das Wählerverzeichnis und die Glaubwürdigkeit der Institutionen selbst betrifft.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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