10.500 Akten zum Enkelgesetz in Argentinien ohne Exilnachweis

Das spanische Konsulat in Buenos Aires prüft 10.500 Akten zum Enkelgesetz und findet in keinem einzigen einen Exilnachweis, gegenüber 0,2 % in Mexiko

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

10.500 Akten zum Enkelgesetz in Argentinien ohne Exilnachweis
Keine einzige der 10.500 in Buenos Aires geprüften Akten belegt das Exil

Das spanische Konsulat in Buenos Aires hat 10.500 Einbürgerungen nach dem Enkelgesetz (Ley de Nietos, ein spanisches Gesetz, das Nachkommen von Exilierten die Staatsbürgerschaft gewährt) geprüft und in keiner einzigen davon einen Nachweis für das Exil des Vorfahren gefunden. Null. Die Zahl, die OKDIARIO zuerst meldete und die in diesen Tagen im Zusammenhang einer vom Obersten Gericht angeordneten Überprüfung diskutiert wird, steht im Kontrast zu der aus Mexiko, wo von 31.390 geprüften Akten nur 91 die Voraussetzungen erfüllten: 0,2 %. In Argentinien reicht es nicht einmal dazu. Ein absolutes Null bei einer Stichprobe von zehntausendfünfhundert.

Der Mechanismus, der das ermöglichte, hat einen Namen: die von Sofía Puente unterzeichnete Anweisung, damals Generaldirektorin für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben, die jedem, der Spanien zwischen dem 18. Juli 1936 und dem 31. Dezember 1955 verlassen hatte, den Exilstatus unterstellte. Es genügte, die Ausreise des Vorfahren nachzuweisen. Das vom spanischen Parlament verabschiedete Gesetz verlangte mehr: dass der Vorfahre „aus politischen, ideologischen oder Glaubensgründen oder wegen sens Orientierung oder Identität ins Exil gegangen“ war. Die Anweisung machte aus der Ausnahme die Regel und aus der Regel eine Formalität.

Wie viele Staatsbürgerschaften nach dem Enkelgesetz vergeben wurden

Die Zahlen, mit denen die Regierung arbeitet, sind von einer anderen Größenordnung. Laut den in der Diskussion zitierten Daten haben 2,4 Millionen Menschen die spanische Staatsbürgerschaft beantragt, 600.000 Akten wurden bereits positiv beschieden. Das Konsulat in Buenos Aires bearbeitet die meisten Anträge: 645.000 Anfragen, mit eingegangenen Unterlagen von 230.000 potenziellen Begünstigten und 30.000 erledigten Fällen. Die Generaldirektion für Konsularangelegenheiten beziffert die Zahl der nach dem Enkelgesetz Eingebürgerten, deren Stimmrecht durch den Beschluss des Obersten Gerichts ausgesetzt ist, auf 163.020.

Dort liegt der Knackpunkt. Das Oberste Gericht hat die Minister Félix Bolaños und José Manuel Albares aufgefordert, die Liste der Betroffenen an die Wahlkommission und das Wahlregisteramt zu übermitteln, mit Androhung strafrechtlicher Verantwortung und Geldstrafe bei Weigerung. Das höchste Gericht hält es „unverständlich“, dass diese Liste noch nicht übermittelt wurde, und erinnert daran, dass sie für die korrekte Aufstellung des Wählerverzeichnisses unerlässlich ist. Die Regierung räumte sogar ein, dass die Frist vor der Wahl „unmöglich“ einzuhalten sei, was Tür und Tor für eine Flut von Anfechtungen der CERA-Stimmen (Stimmen von im Ausland lebenden Spaniern) öffnet.

Wer am 29. November wählen durfte und wer nicht

Nur die 91 Zertifikate aus Mexiko, die das Exil tatsächlich nachwiesen, durften wählen. Alle übrigen, ausgesetzt. Die Paradoxie zeigt eine kursierende Rechnung auf: Es ist wahrscheinlicher, dass fast alles andere geschieht, als eine Kette von 10.500 unabhängigen Fehlern. Daher der Verdacht eines bekannten und geduldeten systematischen Fehlers, der rechtswidrigen Praxis, mit der Akten en masse durchgeschleust wurden. Die Synergie zwischen der PSOE und der lokalen Trickserei, spotten manche, überbietet die Gesetze der Wahrscheinlichkeit.

Die Diskussion verlagerte sich rasch auf wahlpolitisches Terrain. Manche behaupten, Argentinier wählten nicht aus Versehen sozialistisch und der Schaden für die PSOE sei real; dagegen steht das Gegenteilargument: verschenkte Staatsbürgerschaften, Registrierungen im Wählerverzeichnis und Stimmen mit abgelaufenen Pässen oder Dokumenten ohne Foto im Epizentrum des Enkelgesetzes, so die veröffentlichten Berichte. Das Ergebnis, woher auch immer es stammt, wird dort ausgezählt, wo es passt.

Wer für die Akten ohne Exilnachweis verantwortlich ist

Die Frage zieht sich durch das gesamte Gespräch und bleibt unbeantwortet: Gibt es Verantwortliche, denen man die Schuld zuschieben kann, oder wird alles im Sande verlaufen? Der Finger zeigt auf die Konsuln, die sich darauf beschränkten, die Anweisung umzusetzen, und auf die Anweisung selbst. Gefängnis wird für die Beteiligten gefordert, und bezweifelt wird, dass es dazu kommt. Die Opposition derweil hütet die Herde: Weder die PP noch VOX haben, abgesehen vom Vorgehen von Iustitia Europa, mit der Entschiedenheit reagiert, die manche fordern.

Ein unbequemes Detail bildet den Abschluss. Das Oberste Gericht hat das Wahlrecht der Eingebürgerten ausgesetzt, die Staatsbürgerschaft selbst aber nicht in Frage gestellt. Tausende Menschen mit spanischem Pass und ohne Exilnachweis bleiben weiterhin Spanier. Niemand hat bisher erklärt, was damit geschehen soll.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (183 Antworten).

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