Zoll verlangt 41 € für einen 70-Dollar-Einstein-Kurs: Die Rechnung geht nicht auf

Ein 70-Dollar-Einstein-Kurs kostet am Ende 41 € an Zollgebühren: Mehrwertsteuer und Zoll ergeben diese Summe nicht. Den größten Anteil kassiert die Abwicklungsgebühr des Kurierdiensts

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Zoll verlangt 41 € für einen 70-Dollar-Einstein-Kurs: Die Rechnung geht nicht auf
Zoll verlangt 41 € für einen 70-Dollar-Kurs, und die Rechnung geht nicht auf

Eine Bestellung über 69,95 Dollar — umgerechnet etwa 56 Euro — plus 30 Dollar Versand aus den USA ist gerade in Spanien mit einer Zollrechnung von 41 Euro angekommen. Der Käufer, der einen DVD-Kurs über Leben und Werk von Albert Einstein bei The Teaching Company erworben hatte, stellte fest, dass der Aufschlag mehr als 73 % des Warenwerts ausmachte. Die Rechnung geht einfach nicht auf: Weder die Einfuhrumsatzsteuer noch der Zoll rechtfertigen diesen Betrag für sich allein. Die Differenz hat, wie man ihm von Anfang an zu verstehen gab, einen Namen: die Abwicklungsgebühr, die das Kurierunternehmen für die Zollabfertigung verlangt.

Was man beim Import eines Produkts aus den USA wirklich zahlt

Die Verwechslung zwischen „Zollgebühr" und „Gesamtrechnung" ist das erste Missverständnis in diesem Fall. Die Steuern, die die spanische Steuerbehörde (Hacienda) bei einem Einfuhr aus Drittländern verlangt, sind drei: der Zoll — bei einer DVD rund 4 % —, die Einfuhrumsatzsteuer — erhoben auf den Warenwert zuzüglich Versand — und in manchen Fällen spezielle Abgaben je nach Zolltarifposition. Bei einem Paket im Wert von 56 Euro ergeben die Umsatzsteuer von 18 % und der Zoll zusammen kaum zehn Euro. Der Rest der 41 Euro entfällt auf die Abwicklung, die das Kurierunternehmen im Namen des Empfängers übernimmt.

Manche halten dieses Verfahren für eine legitime Dienstleistung, deren Kosten der Preis dafür sind, es nicht selbst zu erledigen. Dagegen steht das Argument, dass man die Abfertigung persönlich bei der Hacienda in wenigen Minuten und ohne Kosten erledigen kann, sofern das Paket über Correos (die spanische Post) und nicht über ein privates Unternehmen kommt. Der Unterschied zwischen beiden Wegen ist gewaltig: Eine eigene Abfertigung kann null Euro Gebühren kosten, während die Provision eines Kurierdiensts bei rund 30 Euro plus Umsatzsteuer liegt. Die komplette Rechnung, Posten für Posten aufgeschlüsselt, ergibt eine Differenz, die jeden überrascht, der sie zum ersten Mal sieht.

Die Freigrenze von 22 Euro und die Schwelle von 150

Die spanischen Vorschriften sehen eine Umsatzsteuerbefreiung für Einfuhren vor, deren Gesamtwert 22 Euro nicht übersteigt, gemäß der 2010 eingeführten Änderung des Artikels 34 des Umsatzsteuergesetzes. Über diesem Betrag wird die Steuer ausnahmslos erhoben. Zudem gibt es eine Schwelle von 150 Euro, unterhalb derer keine Zollabgaben anfallen, wobei die Umsatzsteuer weiterhin fällig bleibt. Das erklärt, warum ein in den USA gekaufter Kindle keinen Zoll, aber Umsatzsteuer zahlte, während Bestellungen mit höherem Wert beide Posten summieren.

Das Problem ist weniger die Existenz der Abgaben als die Intransparenz, mit der sie angewendet werden. Der Käufer wird nicht vorab über den Betrag informiert, den er am Bestimmungsort zahlen muss, und das ausländische Unternehmen ist nicht verpflichtet, über die Steuerregeln jedes Landes zu informieren. Manche Händler fügen einen allgemeinen Hinweis in den Warenkorb ein, aber niemand garantiert, dass das Paket kontrolliert wird. Die Auswahl der Pakete, die durch den Zoll gehen, folgt Kriterien, die die Betroffenen selbst als Lotterie beschreiben: Manche haben Produkte über 100 Euro importiert, ohne einen Cent zu zahlen, andere wurden bei einem Artikel von 30 Euro zur Kasse gebeten.

Der Fall der Bücher und die unterschiedliche Behandlung

Bücher genießen eine Sonderregelung. Nach internationalem Abkommen zahlt bedrucktes Papier keine Zollabgaben, weshalb Käufe gebrauchter Bücher aus den USA ohne jeglichen Aufschlag ankommen. Die Umsatzsteuer fällt jedoch weiterhin an, wenn der Wert 22 Euro übersteigt, und dort wird die Grenze zwischen dem, was durchkommt, und dem, was nicht durchkommt, unscharf. Es gibt dokumentierte Fälle von Büchersendungen im Wert von 27 Euro inklusive Versandkosten, die problemlos ankamen, und andere, die einbehalten wurden.

Die Unterscheidung nach Formaten erzeugt zudem Ungleichbehandlungen. Blu-Rays unterliegen dem Zoll, wie ein Käufer bestätigte, der eine Ausgabe von „Atlas Shrugged" importierte und einen Aufschlag von 50 % auf den Preis vorfand. Derselbe Inhalt auf Papier wäre ohne Abgaben durchgekommen. Die kulturelle Logik, die das Buch schützt, erstreckt sich nicht auf die Disc, obwohl beide dasselbe Werk vermitteln.

Die Kanaren und das Geschenk, das mehr kostet als das Geschenk

Die Lage verschärft sich in Gebieten mit eigenem Steuersystem. Auf den Kanarischen Inseln unterliegen Sendungen vom Festland der Besteuerung als Einfuhr, sodass ein einfaches Familiengeschenk, das per Correos verschickt wird, eine Steuerrechnung erzeugen kann, die den Wert des Geschenks selbst übersteigt. Die Beschwerde kehrt immer wieder: Kaum ein Online-Händler liefert ohne zusätzliche Aufschläge auf die Inseln, und das Gefühl, in einem eigenen Land innerhalb desselben Landes zu leben, ist zur Redewendung geworden.

Der Fall von Sendungen aus dem Vereinigten Königreich fügt eine weitere Ebene der Komplexität hinzu. Obwohl das Land nicht mehr zur Europäischen Union gehört, passieren Pakete, die über Correos kommen, meist ohne Kontrolle, während die von privaten Kurierdiensten abgewickelten systematisch abgefangen werden. Eine Käuferin von den Kanaren erzählte, dass sie nach Erhalt eines Pakets von Amazon UK mit 21 Euro Abwicklungsgebühr und 4 Euro Steuern bei der Plattform reklamierte und die Gebühr zurückerstattet bekam. Amazon entschuldigte sich und räumte den Fehler ein, konnte aber nicht garantieren, dass künftige Sendungen nicht wieder auf demselben Weg abgewickelt würden.

Die Abfertigung, die man selbst erledigen kann

Die Zollabfertigung ist an sich nicht kompliziert. Wenn das Paket über Correos kommt, erhält der Empfänger eine Benachrichtigung und kann mit den Unterlagen zur Hacienda gehen, den Steuerbescheid abholen, ihn bei der zuständigen Bank bezahlen und mit dem Beleg zurückkehren, um die Sendung abzuholen. Das gesamte Verfahren dauert laut denen, die es durchgeführt haben, nicht länger als eine halbe Stunde und erfordert kein Fachwissen. Der Unterschied zum Weg über den privaten Kurierdienst besteht darin, dass dieser für eine Dienstleistung verlangt, die man selbst erledigen kann.

Die eigentliche Beschwerde richtet sich nicht gegen die Steuer, sondern gegen die Gebühr. Manche verteidigen das System, wie es funktioniert, und meinen, wer im Ausland kaufe, müsse die Konsequenzen tragen. Andere weisen darauf hin, dass die Asymmetrie offensichtlich ist: Große Konzerne arbeiten mit steuerlichen Vergünstigungen, während der Privatmann, der online einen Kurs kauft, die volle Rechnung bekommt. Die Diskussion driftet zwangsläufig zu öffentlichen Ausgaben und Steuerlast, mit Verweisen auf die Kosten der Verwaltung und die Notwendigkeit, Dienste zu finanzieren. Niemand bestreitet, dass Steuern existieren; strittig ist nur, ob 41 Euro für ein Produkt von 56 ein angemessenes Verhältnis sind.



Wie viele dieser 41 Euro sind tatsächlich Steuern und wie viele sind die Gebühr des Kurierdiensts? In den meisten Fällen gibt es die Antwort erst, wenn das Paket einbehalten wurde und die Rechnung nicht mehr rückgängig zu machen ist.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (85 Antworten).

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