Puigdemont und der Terrorismusvorwurf: Wo die Logik versagt
Wie kann man jemandem Terrorismus vorwerfen, der jahrelang wegen Aufruhrs angeklagt war, aber nie für dieses Delikt? Diese Frage steht im Zentrum des Katalonien-Falls seit Beginn der Amnestiegesetzgebung. Der Terrorismusvorwurf gegen Carles Puigdemont — ohne Verurteilung und bei noch laufendem Verfahren — wirkt für viele Beobachter wie ein schwer zu rechtfertigender argumentativer Sprung. Dies wird nicht nur von Separatisten kritisiert, sondern auch von erklärten Gegnern der Unabhängigkeit, die keine rechtliche Basis finden.
Warum passt der Terrorismusvorwurf nicht zu Puigdemont?
Das Kernargument basiert auf prozessualer Logik. Wenn man ihn für sein Handeln belangen will, wäre Hochverrat oder Landesverrat der logische Weg — aufgrund seiner Kontakte zu Russland und eines Szenarios, das an Bürgerkrieg erinnert, so die Befürworter dieser These —, nicht Terrorismus. Vorwürfe des Terrorismus gegen einzelne Mitglieder der CDR (Comitès de Defensa de la República) werden akzeptiert, insbesondere bei konkreten Anschlagsplänen gegen die Generalitat, gefundenen Sprengsätzen oder Versuchen, Radrennen durch Ölverschmutzung zu sabotieren. Beim ehemaligen Präsidenten fehlt diese Verbindung jedoch.
Ein zweiter wichtiger Punkt darf nicht übersehen werden: Anklage bedeutet nicht Verurteilung. Außerhalb der Gerichte kennt niemand die vollständigen Ermittlungsakten; was öffentlich wird, sind oft verkürzte und aufgebaute Schlagzeilen. Jede kategorische Schlussfolgerung über die Schuld bewegt sich heute im Bereich des Glaubens, und dies gilt für beide Seiten.
El Prat, Sprengsätze und die unscharfe Grenze des Terrorismusbegriffs
Im Kapitel um die Besetzung des Flughafens El Prat liegt der Fall, der die meisten Zweifel weckt. Gegen die These, dass es dort nur Protest gab, werden ein getöteter französischer Tourist und mehrere Beamte mit schweren Folgeschäden angeführt. Diese Fakten werden pauschal zitiert, sind im verfügbaren Material jedoch nicht durch gerichtliche Entscheidungen belegt. Das heißt: Opfer werden als Argument genutzt, obwohl kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Die andere Seite ist die Definition selbst. Die RAE (Königlich Spanische Akademie) erkennt drei Bedeutungen von Terrorismus an, wobei die dritte — organisierte Banden, die politische Ziele mit sozialer Angst verfolgen — so elastisch ist, dass fast alles darunter fallen könnte. Daher rührt die Ironie in diesen Debatten: Wenn das Kriterium „Angst verbreiten“ oder „öffentliche Alarmierung erzeugen“ ist, dann wären auch Straßenblockaden von Landwirten oder Demonstrationen vor Parteizentralen terroristische Akte. Die sarkastische Bemerkung, dass jede Gruppe mit sieben Sitzen, die einen Haushalt kippen kann, bereits unter die Definition fällt, ist kein harmloser Witz: Sie deutet auf ein reales Problem der Tatbestandsmerkmale hin.
Von Aufruhr zur Amnestie: Der Zeitplan nährt den Verdacht
Hier liegt der Kern der Sache. Aufruhr, ursprünglich ein schwereres Delikt als Terrorismus, fiel nach der Reform des Strafgesetzbuchs weg; europäische Haftbefehle wurden daraufhin abgelehnt. Eine verbreitete Lesart besagt, dass nun eine Figur gesucht wird, die kein internationales Gericht ablehnen kann, um eine Auslieferung zu rechtfertigen: Spionage, Hochverrat oder Terrorismus. Daraus entsteht das Gefühl, dass der Vorwurf aus praktischer Zweckmäßigkeit gewählt wird, nicht aus juristischer Passgenauigkeit.
Manche gehen weiter und sehen den Wandel im Zeitplan: Jahre lang wurde dem Ex-Präsidenten kein Terrorismus vorgeworfen, und die Anklage erscheint erst, während das Amnestiegesetz bereits läuft. Der Gegenpunkt ist berechtigt und sollte klar benannt werden: Eine Anklage ist keine Verurteilung. Eine Anklage dient dazu, jemanden vor Gericht zu bringen, und auch dazu, zukünftige Maßstäbe zu setzen, selbst wenn der Fall später eingestellt wird.
Wer führt die Staatsanwaltschaft? Schatten über der Gewaltenteilung
Die andere Front ist institutionell. Wenn aus der Regierung selbst spöttisch gefragt wird, wer die Staatsanwaltschaft kontrolliert, vermittelt dies die Botschaft, dass die Führung politisch sei und die Ermittlungen Koalitionsinteressen statt technischer Kriterien folgen. Es wird behauptet, dass in Spanien die Gewaltenteilung eine Fiktion sei und Richter Beförderungen, Posten und Vorträge auf Kosten jener ansammelten, die sie verteilen.
Das schmerzhafteste Argument ist das der Kohärenz: Wenn dieselbe Justiz asymmetrische Strafrechtsnormen und Verurteilungen für Handlungen ohne klares Opfer billigt, gibt es keinen Grund für Überraschung, wenn dieselbe Maschinerie gegen jeden anderen eingesetzt wird. Entweder glaubt man an die Gerichte für alle Fälle, oder gar nicht. Alles andere ist die Wahl des Schiedsrichters je nach Spielstand.
Das historische Narrativ drängt sich in die Diskussion
Wie üblich driftet das Gespräch ab. Ein Teil vertritt die Ansicht, Katalonien habe bis 1714 als Territorium mit eigener Souveränität funktioniert, wobei das Dekret von Nueva Planta 1717 Institutionen, Armee und eigene Gesetze abschaffte, was als Eroberung bezeichnet werde. Die Gegenposition erinnert daran, dass historische Fueros (Freiheitsrechte) während der Reconquista per Erlass gewährt wurden und dass in Schottland, Quebec oder Französisch-Polynesien nicht das ganze Land abstimmte, sondern nur das betreffende Gebiet. Jeder Block glaubt, der andere habe die Geschichte erfunden.
Währenddessen schreitet die Amnestie voran, mit dem Versprechen, früheren Gesetzen zu ähneln, die am Ende unerwartet ausgelegt wurden. Und jene, die darauf hinweisen, dass eine parlamentarische Minderheit, die weniger als 10 % der Wähler repräsentiert, Regierungen dominiert.
Am Ende bleibt das Übliche: Anklage ist nicht gleich Verurteilung, sagen sie. Stimmt. Aber wenn die Grundlage des Falls seit Jahren reformiert wurde, sollte jemand erklären, was genau verhandelt wird. Und wem es nützt, dass die Antwort auf sich warten lässt.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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