Wählerregister gibt zu: Eingebürgerte wurden ohne Nachweis des Wohnsitzes registriert

Das spanische Wählerregister (Censo Electoral) räumte ein, eingebürgerte Personen bis vor Kurzem ohne Nachweis der Bindung an Spanien registriert zu haben – eine einfache Erklärung genügte.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Das spanische Wählerregister (Censo Electoral) hat eingeräumt, dass es bis vor wenigen Wochen eingebürgerte Personen ohne Nachweis ihrer Bindung an Spanien registrierte – eine einfache Erklärung genügte.

## Eingeständnis zur Registrierung Eingebürgerter

Das **Censo Electoral** hat zugegeben, dass sein Verfahren zur Registrierung eingebürgerter Bürger bis vor Kurzem keine Dokumente verlangte, die deren Bindung oder Wohnsitz in Spanien belegten. Stattdessen genügte eine erklärende Erklärung der betroffenen Person. Diese Praxis galt laut Informationen von **2022** bis vor wenigen Wochen.

## Geändertes Registrierungsverfahren

Bis zur kürzlichen Korrektur ermöglichte das System die Registrierung von Personen, die die spanische Staatsbürgerschaft erworben hatten, ohne deren tatsächliche Verbindung zum Land eingehend zu prüfen. Die einfache eidesstattliche Erklärung diente als Nachweis; greifbare Belege für den Wohnsitz waren nicht erforderlich. Diese Verfahrensänderung könnte Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Wählerverzeichnisses haben.

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (4 Antworten).

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