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Urlaub darf offiziell nicht an einem Freitag beginnen, weil sonst Ruhetage verloren gehen
Wer von Montag bis Freitag arbeitet, darf seinen Urlaub nicht an einem Freitag beginnen. Laut Gesetz gehen sonst Ruhetage verloren, da Kalendertage zählen.
Wer von Montag bis Freitag arbeitet, sollte seinen Urlaub nicht an einem Freitag beginnen. Beginnt er am Samstag, Sonntag oder Freitag, gehen Ruhetage verloren, weil Kalendertage gezählt werden.
Das sollte man mit dem Urlaub nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es klingt banal, aber wenn die freien Tage an einem Freitag beginnen, kann das echten Urlaub kosten. Entscheidend ist, wie die Tage gezählt werden. Steht im Arbeitsvertrag, dass Sie von Montag bis Freitag arbeiten, und beginnt der Urlaub an einem Freitag, zählt dieser Freitag bereits als Urlaubstag. Das Problem: Samstag und Sonntag, Ihre üblichen freien Tage, werden ebenfalls von der Gesamtzahl abgezogen. Am Ende verlieren Sie zwei Tage, die Ihnen keinen zusätzlichen Urlaub bringen.
## Die Zählung der Kalendertage
Das **Estatuto de los Trabajadores** (spanisches Arbeitnehmerstatut) sieht ein Minimum von **30 Kalendertagen** Urlaub pro Jahr vor. Das bedeutet, alle Kalendertage werden gezählt: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag. Beginnt Ihr Urlaub an einem Freitag, zählt dieser Tag mit. Anschließend werden auch der darauffolgende Samstag und Sonntag vom Urlaub abgezogen, obwohl Sie ohnehin nicht arbeiten. Nehmen wir an, Sie nehmen **15 Kalendertage** frei, beginnend an einem Freitag. Würden Sie erst an einem Montag beginnen, hätten Sie **10 Arbeitstage** echten Urlaub. Bei einem Beginn an einem Freitag enthalten die **15 Kalendertage** zwei Wochenenden. Es bleiben also nur **11 Arbeitstage** tatsächlicher Erholung. Der Unterschied klingt klein, ist aber ein Tag weniger echte Freizeit.
## Das Gesetz und die Rechtsprechung
Zwar sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, dass der Urlaub nicht an einem Freitag beginnen darf, doch es legt Prinzipien fest, die die Gerichte entsprechend ausgelegt haben. Der Kerngedanke: Der Urlaubszeitraum darf sich nicht mit den wöchentlichen Ruhetagen überschneiden. Fällt Ihr wöchentlicher Ruhestand auf Samstag und Sonntag und beginnt der Urlaub an einem Freitag, „verschluckt“ dieser Freitag einen Teil Ihres Wochenendes. Fair ist es laut allgemeiner Auslegung, wenn der Urlaub an einem Arbeitstag beginnt. Für die meisten, die von Montag bis Freitag arbeiten, ist das der **Montag**. So bleiben Ihre vorherigen Ruhetage vom Urlaubsbeginn unberührt. Haben Sie einen anderen Arbeitsrhythmus, etwa von Dienstag bis Samstag, sollte der Urlaub an einem Dienstag beginnen. Wichtig ist, dass der Urlaubsbeginn nicht auf einen Tag fällt, der ohnehin frei ist – sei es Wochenende oder Feiertag –, es sei denn, diese Tage gehören zu Ihrer regulären Arbeitszeit.
## Tarifverträge und Ihr Arbeitsvertrag
Nicht jedes Unternehmen regelt das gleich, und hier kommt der **Tarifvertrag** (convenio colectivo) ins Spiel, dem Sie unterliegen. Viele Tarifverträge verbessern die gesetzliche Regelung und legen den Urlaub in **Arbeitstagen** fest. Sieht Ihr Tarifvertrag etwa **22 Arbeitstage** Urlaub vor, werden Ihnen Wochenenden nicht angerechnet. In diesem Fall könnten Sie den Urlaub problemlos an einem Freitag beginnen, weil nur die Tage zählen, an denen Sie tatsächlich arbeiten müssten. Prüfen Sie daher, bevor Sie etwas als selbstverständlich annehmen, Ihren Arbeitsvertrag und vor allem Ihren Tarifvertrag. Dort steht, wie Ihre Urlaubstage berechnet werden und ob es Besonderheiten gibt. Wer das weiß, dem werden keine Urlaubstage „gestohlen“, ohne dass er es merkt.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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