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Teilzeit zählt jetzt voll für die spanische Rente
Seit dem 1. Oktober werden Teilzeitarbeitstage in Spanien wie Vollzeit berechnet, mit rückwirkender Wirkung für zwei Millionen Beschäftigte.
Teilzeitarbeit zählt nun vollständig für die Rentenberechnung
Ein vierstündiger Arbeitstag wurde bisher rentenrechtlich nur als halber Tag gewertet. Nach dieser Regel konnte jemand, der seit zwanzig Jahren jeden Morgen in Teilzeit arbeitete, den Anspruch auf eine beitragsabhängige Rente verlieren, weil er die erforderlichen 15 Beitragsjahre nicht erreichte – obwohl er täglich im Einsatz war. Das ändert sich am 1. Oktober: Ein geleisteter Arbeitstag zählt ab sofort als ein voller Beitragsmonat, unabhängig von der Stundenzahl. Das Königliche Gesetzesdekret 2/2023, veröffentlicht im Boletín Oficial del Estado (Amtsblatt) am 16. März, modifiziert Artikel 247 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, um Teilzeitarbeit bei der Berechnung der Beitragszeiten der Vollzeitarbeit gleichzustellen. Dies betrifft mehr als 2 Millionen Arbeitnehmer in Spanien, überwiegend Frauen.
Was genau ändert sich und was bleibt gleich?
Man muss zwei Aspekte trennen, die oft vermischt werden: die gezählte Zeit und die gezahlten Beiträge. Die Reform betrifft das Erste. Wer 20 Jahre in Teilzeit gearbeitet hat, sammelt nun 20 volle Jahre für die Mindestbeitragszeit an, statt nur 10 wie zuvor. Die doppelte Benachteiligung endet: Teilzeitverträge zahlten bereits geringere Beiträge, und ihre anerkannte Arbeitszeit wurde zusätzlich verkürzt.
Die Bemessungsgrundlage bleibt jedoch unverändert. Sie hängt weiterhin von den eingezahlten Beträgen ab. Wer weniger einzahlt, erhält weniger. Die Änderung wirkt sich auf die Berechnung der Wartezeiten für Altersrente, Erwerbsminderung, Krankengeld sowie Eltern- und Pflegezeiten aus, gemäß dem Gesetzestext. Die endgültige Höhe bleibt für jene, die nur halb so viel eingezahlt haben, entsprechend niedriger.
Der Koeffizient, der vor Gericht fiel
Der Ursprung ist keine politische Laune. Im Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof nach Vorlagefragen des Obersten Gerichtshofs von Kastilien und León, dass die Anwendung eines zusätzlichen Teilzeitkoeffizienten diskriminierend sei: Er bestrafte doppelt, wer ohnehin weniger Stunden arbeitete. Das Urteil betonte, dass die Maßnahme über das notwendige Maß hinausginge und zu niedrigeren Renten führe als bei gleicher Tätigkeit.
Zwei Monate später, im Juli, urteilte das Verfassungsgericht ähnlich und stellte eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts fest, da statistisch die Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten Frauen sind: 75%, laut den Daten, die beide Urteile stützten. Angesichts dessen war die Beibehaltung des Teilzeitkoeffizienten unhaltbar.
75% der Teilzeitbeiträge stammen von Frauen
Das Fundament des juristischen Gebäudes ist statistischer Natur. Daher sprachen sowohl das europäische als auch das nationale Verfassungsgericht von mittelbarer Diskriminierung: Eine scheinbar neutrale Norm benachteiligte eine Gruppe überproportional.
Einige sehen dies als grundlegenden Akt der Gerechtigkeit, andere als gezielte Politik für eine geschlechtsspezifische Gruppe, da die Norm, obwohl formal für alle Teilzeitverträge gültig, vor allem Frauen begünstigen würde, die den Großteil der Teilzeitbelegschaft stellen. Die Debatte, ob dies Gleichstellung oder Privileg ist, bildet die politische Kontroverse unterhalb der gesetzlichen Ebene.
Rückwirkung: Der unklare Aspekt
Der zeitliche Geltungsbereich war der strittigste Punkt. Die Gleichstellung gilt rückwirkend für das gesamte Berufsleben, wie die Sozialversicherung gegenüber der Gewerkschaft UGT bestätigte. Das bedeutet, dass in der Vergangenheit geleistete Teilzeitarbeit nun als volle Jahre für die Beitragsberechnung zählt.
Es gibt keine Neuberechnung bereits bewilligter Renten: Bestehende Empfänger behalten ihren Betrag. Neue Rentenanträge werden nach der neuen Regelung bearbeitet. Im Simulationsprogramm der Sozialversicherung fällt der sogenannte globale Teilzeitkoeffizient als belastender Faktor weg, wie Nutzer ihrer eigenen Simulationen berichteten.
Wer trägt die Kosten der Verbesserung?
Hier beginnt der Dissens. Für einige korrigiert die Maßnahme eine offensichtliche Ungerechtigkeit: Wer bereits weniger zum System beitrug, durfte nicht zusätzlich durch eine Kürzung der anerkannten Zeit bestraft werden. Für andere stellt sie eine Umverteilung von Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigten dar, in einem Kontext wachsender Defizite und Druck auf den Pensionsfonds. Argumentiert wird, dass es sich um ein Umlagesystem handelt und jede Rechteverbesserung ohne zusätzliche Beiträge entweder höhere Ausgaben oder stärkeren Druck auf zukünftige Beiträge bedeutet.
Der Missbrauch der "falschen" Teilzeit
Ein vorbestehendes Problem, das die Reform nicht löst, ist die Umwandlung von Vollzeitstellen in Teilzeitverträge. Wenn ein Unternehmen jemanden für vier Stunden einstellt, dieser aber acht Stunden arbeitet, steht auf dem Papier immer noch Teilzeit. Nun zählt jeder volle Tag gleich, was den Anreiz senkt, Teilzeitverträge zur Kostensenkung der Beiträge zu nutzen.
Nicht gelöst wird jedoch der Mangel an Kontrollen. Hier kommt die Kritik von allen Seiten: Ohne verstärkte Überwachung regelt die Norm zwar die Berechnung, nicht aber den Betrug.
Eine Unstimmigkeit bleibt. Obwohl die Gleichstellung in Kraft ist, zeigt das persönliche Versicherungsprotokoll der Bürger in einigen Fällen noch die alte Berechnung; die Änderung ist im Rentenrechner sichtbar, aber nicht immer im offiziellen Auszug. Eine Reform mit Auswirkungen auf das gesamte Berufsleben, die sich derzeit besser in der Zukunftsprognose als in der historischen Aufzeichnung widerspiegelt.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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