Spanisches Verfassungsgericht lässt Aussetzung des Wahlrechts nach Enkelgesetz bestehen

Das spanische Verfassungsgericht weist die Beschwerde des Bürgerbeauftragten mit 10 zu 2 Stimmen zurück und lässt die Aussetzung des Wahlrechts für 163.020 Eingebürgerte nach dem Enkelgesetz bestehen.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Spanisches Verfassungsgericht lässt Aussetzung des Wahlrechts nach Enkelgesetz bestehen
Verfassungsgericht lehnt Beschwerde des Bürgerbeauftragten mit 10 zu 2 ab und lässt Aussetzung des Wahlrechts nach Enkelgesetz bestehen

Zehn Stimmen dafür, zwei dagegen. Das Plenum des spanischen Verfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde (amparo) des Bürgerbeauftragten gegen die vorläufige Aussetzung des Wahlrechts der Begünstigten des Enkelgesetzes nicht zur Entscheidung angenommen – eine Entscheidung, die das Stimmrecht von 163.020 bereits eingebürgerten Spaniern vor den Parlamentswahlen am 29. November offenlässt. Der Beschluss wurde als begründeter Beschluss (auto) und nicht als einfache Verfügung erlassen, angesichts der Tragweite der Sache und der Absicht der beiden abweichenden Richter, ihre Position rechtlich zu begründen.

Das Urteil durchbricht die Blockdynamik, die sich am Verfassungsgericht etabliert hatte. Fünf Richter des pogre und fünf des konservativen Flügels vereinten ihre Stimmen, um den Bericht von Enrique Arnaldo zu stützen, der die Beschwerde für verfrüht hält, weil der ordentliche Rechtsweg vor der Verwaltungskammer des Obersten Gerichts noch nicht ausgeschöpft ist, wo das Verfahren noch läuft. Die abweichenden Stellungnahmen stammen von Ramón Sáez und dem ehemaligen Justizminister Juan Carlos Campo.

Warum das Verfassungsgericht nicht in der Sache entscheidet

Die Mehrheit des Plenums ist der Auffassung, dass Ángel Gabilondos Beschwerde den Grundsatz der Subsidiarität verletzt, der für Verfassungsbeschwerden gilt. Anders gesagt: Der Bürgerbeauftragte klopfte zu früh an die falsche Tür. Der Oberste Gerichtshof hatte seine Entscheidung noch nicht getroffen, als die Beschwerde eingelegt wurde, und das Verfassungsgericht kann nicht wie eine dritte ordentliche Instanz agieren. Es ist eine formale Zurückweisung, kein Urteil in der Sache, hat aber eine unmittelbare Folge: Die vorläufige Aussetzung des Wahlrechts der nach dem Enkelgesetz Eingebürgerten bleibt bestehen.

Die Entscheidung fällt, nachdem das Verfassungsgericht selbst eine „tragfähige Mehrheit“ in dieser Frage gesucht hatte, im Bewusstsein, dass jedes Urteil politisch gelesen werden würde. Die Wahl, per begründetem Beschluss statt per einfacher Verfügung zu entscheiden, ist nicht gering zu schätzen: Sie zwingt die Abweichler, ihre Position schriftlich zu begründen, und hält formell fest, dass keine Einigkeit besteht.

Der Oberste Gerichtshof, Puentes Anweisung und der Ursprung des Konflikts

Der Konflikt geht auf die Anweisung der ehemaligen Generaldirektorin der Register und des Notariats, Sofía Puente, zurück, die den Anwendungsbereich des Enkelgesetzes über das hinaus erweiterte, was der Gesetzestext vorsah. Diese Erweiterung hat der Oberste Gerichtshof vorläufig ausgesetzt, und das Verfassungsgericht verweigert nun ihre Aufhebung. Im Hintergrund steht die Debatte, ob der Verwaltungsweg genutzt wurde, um Personen das Wahlrecht zu erweitern, die nicht unter den ursprünglichen gesetzlichen Tatbestand fielen.

Die Zahl, mit der der Oberste Gerichtshof rechnet, beträgt 163.020 Personen, die auf Grundlage dieser erweiterten Auslegung bereits eingebürgert wurden. Das ist keine geringe Zahl: In einem Szenario knapper Mandate können 163.000 Stimmen mehr als einen Abgeordnetensitz entscheiden. Und da kommt der Kalender ins Spiel: Die CERA-Stimmen (die der im Ausland lebenden Spanier) werden am Freitag nach dem Wahltag ausgezählt, was technischen Spielraum lässt, um die von der Aussetzung betroffenen Wähler zu ermitteln und auszuschließen.

Die politische Lesart: Absicherung oder Wahltaktik?

In der Analyse der Entscheidung gibt es zwei Strömungen. Die eine besagt, das Verfassungsgericht habe beschlossen, sich vor den Wahlen nicht einzumischen, um nicht die politischen Kosten einer Billigung von Wahlmanipulation zu tragen; die andere deutet an, dass sich das Gericht gegen eine mögliche Wahlanfechtung absichert und sich die Tür offen hält, einzugreifen, falls das Ergebnis von diesen Stimmen abhängt. Die erste Lesart betont institutionelle Vorsicht; die zweite die Berechnung, wer Zeit gewinnt.

Manche gehen weiter und behaupten, der eigentliche Kampf sei nicht juristisch, sondern arithmetisch: Wäre das Stimmrecht der nach dem Enkelgesetz Eingebürgerten entscheidend für die Bildung einer Mehrheit, wäre das Szenario einer Wahlanfechtung kein Laborhypothese mehr. Das Verfassungsgericht müsste dann in der Sache entscheiden, während das Land bereits in einer Nachwahlkrise steckt. Bislang hat es das nicht getan.

Die beiden abweichenden Stellungnahmen und der Präzedenzfall

Die Richter Ramón Sáez und Juan Carlos Campo haben jeweils eigene abweichende Stellungnahmen angekündigt. Das ist keine Nebensächlichkeit: In einem Gericht, das bei Zurückweisungen üblicherweise einfache Verfügungen erlässt, zwingt die Wahl des begründeten Beschlusses dazu, die abweichende Meinung rechtlich zu begründen, und hinterlässt eine dokumentarische Spur, die in künftigen Verfahren zitiert werden kann. Der Exminister Campo trägt zudem eine politische Verbindung mit sich, die seine Kritiker nicht übersehen werden.

Die Zurückweisung beendet den Konflikt nicht. Sie parkt ihn. Der Oberste Gerichtshof bearbeitet das Verfahren weiter, und das Verfassungsgericht kann erneut angerufen werden, sobald der ordentliche Rechtsweg ausgeschöpft ist. Bis dahin könnten die Wahlen am 29. November die politische Landkarte verändert haben – und damit die Dringlichkeit, mit der das Gericht entscheiden muss.

Was geschieht mit den 163.020 ausgesetzten Wählern?

Die vorläufige Aussetzung betrifft Personen, die auf Grundlage der erweiterten Auslegung des Enkelgesetzes bereits eingebürgert wurden. Ihnen wird die Staatsbürgerschaft nicht entzogen, aber sie werden bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus der Wählerliste ausgeschlossen. Die Frage, die im Raum steht, ist, ob dieser Ausschluss vor dem 29. November rückgängig gemacht werden kann oder ob der Wahlkalender ihn de facto endgültig macht. Die CERA-Stimmen werden später ausgezählt, aber die Wählerliste wird früher geschlossen.

Vor diesem Hintergrund löst die Entscheidung des Verfassungsgerichts nichts in der Sache: Sie schiebt den Ball nur aufs Dach des Obersten Gerichtshofs und lässt 163.020 Menschen im wahlpolitischen Niemandsland zurück. Wie viele dieser Stimmen wären an einen oder an einen anderen Parteien gegangen? Das weiß niemand. Und diese Ungewissheit ist in der Politik so viel wert wie ein Abgeordnetensitz.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (95 Antworten).

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