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Spanisches Konsulat in Buenos Aires findet bei 18.000 'Enkel'-Akten keinen Exilnachweis
Das spanische Konsulat in Buenos Aires findet in 18.000 Akten des Enkelgesetzes keinen Exilnachweis. Nur 91 von 31.390 geprüften Akten erhielten das Zertifikat für die Wahl am 29. November.
Das Konsulat von Spanien in Buenos Aires hat fast 18.000 Akten des Enkelgesetzes geprüft, ohne in einer einzigen einen Nachweis politischen Exils zu finden – eine Voraussetzung, die der Oberste Gerichtshof für die Wahl am 29. November verlangt. Bundesweit hatten nur 91 der 31.390 bis zum 21. Oktober geprüften Akten das Zertifikat erhalten, 0,29%.
Die Anwendung des Enkelgesetzes hat ein Problem offengelegt, das über die Wählerlisten hinausgeht. Das Konsulat von Spanien in Buenos Aires hat in den letzten Tagen fast **18.000** Akten geprüft und in keiner einen Nachweis politischen Exils gefunden – die Voraussetzung, die der Oberste Gerichtshof für die Teilnahme an den vorgezogenen Parlamentswahlen am **29. November** verlangt. Die Zahl ist kein Einzelfall: In ganz Spanien hatten von den **31.390** bis zum **21. Oktober** geprüften Akten nur **91** das Zertifikat erhalten, das die Erfüllung der von der Vierten Abteilung der Verwaltungskammer festgelegten Bedingungen bestätigt. Das sind **0,29%**.
## Eine Voraussetzung, die nie verlangt wurde
Kein Konsulat war verpflichtet, von den Antragstellern der Enkelgesetzgebung Nachweise über das Exil zu verlangen. Die Dienstanweisung des Justizministeriums, die **Sofía Puente** verfasste, sah das nicht vor. Es genügte der Nachweis, dass ein Vorfahre Spanien zwischen **1936** und **1955** verlassen hatte. "Weder reichten die Leute Unterlagen ein, noch forderte das Konsulat sie an", fassen diplomatische Quellen zusammen. Diese Nachlässigkeit erklärt, warum nun, da der Oberste Gerichtshof verlangt zu unterscheiden, wer diese Verbindung zum Exil hat, die meisten Akten dies nicht belegen können.
Der Oberste Gerichtshof setzte die wahlrechtlichen Wirkungen des Enkelgesetzes am **8. September** aus, noch bevor der Ministerpräsident die vorgezogenen Wahlen ausrief. Die Entscheidung betrifft **163.020** Personen. Die Richter wiesen die Anträge des Staatsanwaltsdienstes und der Staatsanwaltschaft ab, die verlangt hatten, allen Nachfahren spanischer Exilanten die Stimmabgabe zu ermöglichen, da es keine reale Zeit zur Überprüfung der Wählerlisten gab. Am **12. Oktober** bestätigten sie die Aussetzung: "Die Wahrheitsfähigkeit und das Fehlen von Unregelmäßigkeiten in den Wählerlisten müssen Vorrang vor dem Partikularinteresse des Bürgers haben." Der Bürgerbeauftragte wandte sich an das Verfassungsgericht, das den Antrag als "verfrüht" zurückwies.
## Albares macht Druck, die Konsulate improvisieren
Außenminister **José Manuel Albares** sandte am Freitag ein dringendes Telegramm an die Konsuln, damit sie die Liste bis diesen Dienstag fertigstellten – einen Tag vor Ablauf der vom Obersten Gerichtshof gesetzten Frist von fünf Tagen. Die Richter hatten mit Geldstrafen von **1.000 Euro** oder strafrechtlicher Verantwortung wegen Behinderung der Justiz gedroht. Albares ordnete an, "alle Ressourcen des konsularischen Amts bis zur Erfüllung der Aufgabe einzusetzen, einschließlich an den Tagen 24 und 25, innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen". Übersetzt: notfalls am Wochenende arbeiten.
Die Aufgabe war nicht einfach. Die gesamte Dokumentation vor **2025** ist nicht vollständig digitalisiert, und die **163.020** Betroffenen ließen sich nicht abgleichen, ohne die Bände einzeln zu prüfen. Albares' Ministerium hatte im Dezember des vergangenen Jahres die Einheitliche Konsularbearbeitungsstelle (EUdT) für Registrierungen und Pässe geschaffen, doch sie funktioniert nicht vollumfänglich. In Buenos Aires ermöglichte die frühere Digitalisierung eine reibungslose Erfüllung. In Rosario, einem weiteren Konsulat, das wegen seiner hohen Zahl an Einbürgerungen auffiel, wurden bis Montag mehr als **50.000** Akten geprüft. In Caracas geschah die Arbeit "unter perversos Bedingungen" wegen der Schäden, die Erdbeben am Gebäude verursacht hatten.
## Buenos Aires: 645.052 Anträge und 33.000 erledigt
Von den **2,4 Millionen** Menschen weltweit, die im Rahmen der achten Zusatzbestimmung des Gesetzes über das demokratische Gedächtnis Interesse an der spanischen Staatsbürgerschaft bekundeten, reichten **645.052** ihren Antrag beim Konsulat in Buenos Aires ein. Das sind **26,8%** der weltweiten Gesamtzahl, während der Durchschnitt pro Konsulat bei etwa **20.000** Akten liegt. Das Register umfasst Oktober 2022 bis Oktober 2025, den Geltungszeitraum des Gesetzes, und entspricht nicht den gewährten Einbürgerungen.
Bis Juli waren in Buenos Aires **220.000** dieser **645.000** Anträge physisch eingegangen. Die Fristen für den vollständigen Eingang werden sich, "im besten Fall bis 2030 oder 2031", erstrecken. Von den **220.000** bereits bearbeiteten Akten waren bis zum Sommer nur etwas mehr als **33.000** erledigt, mit einem Tempo von **1.800 pro Monat**. Das waren die potenziellen Wähler. Vor dem Enkelgesetz lag die Zahl der in Buenos Aires registrierten Spanier bei **337.980**. Ende Juni stieg sie auf **359.263**, ein Anstieg von mehr als **6%** seit 2022.
Die historischen Schlangen vor dem Konsulat sind verschwunden. Täglich werden im Durchschnitt Termine für **230** Staatsbürgerschaftsanträge, **240** Passausgaben und rund hundert Registrierungen vergeben. Die Regierung habe die Liste fristgerecht übermittelt, erklärte Regierungssprecherin **Elma Saiz**: "Die betroffenen Ministerien sind engagiert."
## Der Bericht, der vor der Unmöglichkeit warnte
Ein Bericht der Generaldirektion für Konsularangelegenheiten vom **18. September** warnte, es sei "materiell unmöglich" zu unterscheiden, wer dank Sofía Puentes Dienstanweisung eingebürgert worden war. Das Dokument forderte sechs Monate zur Umsetzung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, da die Prüfung jeder Akte mehr als **20 Minuten** manueller Analyse erforderte.
Es gibt eine weitere offene Front. In Vertretungen wie der in Mexiko wurden Anträge von Personen angenommen, die weder den Bürgerkrieg noch das Franco-Regime erlebt hatten, wie THE OBJECTIVE dokumentiert hat. Die Kombination aus einer nachlässigen Anweisung, einem überwältigenden Volumen und unvollständiger Digitalisierung hat den Obersten Gerichtshof mit einer Wählerliste zurückgelassen, die er nicht rechtzeitig überprüfen kann. Das praktische Ergebnis: vorerst **91** Zertifikate unter **31.390** geprüften Akten. Die übrigen Betroffenen könnten die Voraussetzungen später nachweisen, doch der Fall Buenos Aires deutet darauf hin, dass sich der Prozentsatz kaum ändern wird.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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