Spanischer Instagrammer Paracetamol wegen Hassrede in Songs festgenommen

Die Polizei hat in Zaragoza den 46-jährigen Instagrammer Paracetamol wegen des Verdachts auf Volksverhetzung durch die Texte seiner Lieder festgenommen.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Spanischer Instagrammer Paracetamol wegen Hassrede in Songs festgenommen
Polizei nimmt Instagrammer Paracetamol wegen des Inhalts seiner Lieder fest

Die Informationsbrigade der Polizeidirektion von Madrid hat einen 46-jährigen Mann festgenommen, der in den sozialen Medien als Paracetamol bekannt ist, im Stadtteil Torrero von Zaragoza lebt und Gitarrenlieder verfasst, die die Polizei als verächtlich und lächerlich machend gegenüber Gruppen und Minderheiten ansieht. Der Grund: der Verdacht auf Volksverhetzung. Der Festgenommene wurde bekannt, indem er von zu Hause aus selbstgedrehte Videos mit ausgedachten Texten und einem scherzhaften Ton hochlud, den seine Anhänger feierten – und der ihn nun aufs Revier gebracht hat.

Der Fall hat eine Debatte ausgelöst, die weit über die Person hinausgeht: Wo verläuft die Grenze zwischen schlechtem Humor und Straftat, wer entscheidet, wann sie überschritten wird, und warum gilt das Gesetz für die einen und nicht für die anderen? Die Festnahme, die die Polizei als Abschluss einer Ermittlung darstellt, die ihm über längere Zeit nachspürte, hat die alte Debatte über die Reichweite des Hassdelikts in Spanien neu entfacht.

Was dem Festgenommenen vorgeworfen wird und warum ihm Volksverhetzung zur Last gelegt wird

Nach polizeilichen Angaben veröffentlichte der Festgenommene Videos, in denen er eigene Lieder mit Texten vortrug, die nach Ansicht der Ermittler bestimmte Gruppen lächerlich machen. Die Festnahme erfolgte wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, eines Tatbestands, der die Verbreitung von Botschaften bestraft, die Feindseligkeit gegen Gruppen wegen ihrer Herkunft, Ethnie, Religion oder anderer Merkmale fördern. Aus dem polizeilichen Bericht geht nicht hervor, dass es körperliche Gewalt oder explizite Aufrufe zu Übergriffen gab: Der Vorwurf bezieht sich auf den Inhalt der Texte.

Das Profil des Festgenommenen passt schlecht zum Stereotyp des professionellen Agitators. Ein 46-jähriger Mann, wohnhaft in einem Arbeiterviertel von Zaragoza, der von zu Hause aus aufnimmt und der, wie aus seinen eigenen Videos und Interaktionen hervorgeht, keine reguläre Beschäftigung hatte und von Arbeitslosengeld und Sozialleistungen wie dem Ingreso Mínimo Vital (Spaniens Mindesteinkommen) lebte. Ein Teil seines Charmes für seine Anhängergemeinschaft bestand gerade darin, über das Nicht-Einzahlen in die Sozialversicherung zu scherzen, während andere arbeiten.

Humor als Schutzschild: Wo endet der Scherz, wo beginnt die Straftat?

Die eigentliche juristische Frage ist, ob es das gibt, was Strafrechtler animus iocandi nennen, die Scherzabsicht, die die Absicht der Herabwürdigung oder Aufstachelung zum Hass ausschließen würde. Manche argumentieren, ohne Angriffsabsicht könne keine Straftat vorliegen, so verletzend der Text auch sein mag. Dagegen steht das Argument, dass Humor kein automatisches Schutzschild ist: Ein Witz kann eine Botschaft der Verachtung gegenüber einer Gruppe vermitteln und verstärken, und die Rechtsvergleichung erkennt diesen Fall seit Jahren an.

Das praktische Problem ist die Unbestimmtheit des Gesetzes. Eine Norm, die Botschaften bestraft, die „verächtlich machen oder lächerlich machen“, lässt enormen Spielraum für die Auslegung der Ermittler, und dieser Spielraum wird, mehreren Stimmen zufolge, je nach politischer Farbe des Ziels unterschiedlich angewandt. Der häufigste Einwand lautet nicht, der Festgenommene sei ein Heiliger, sondern dass es kein klares und vorhersehbares Kriterium gibt, das Verfolgbares von bloß ordinärem Inhalt trennt.

Der doppelte Maßstab: warum dieser Fall und nicht andere

Der am häufigsten gezogene Vergleich ist mit den Texten und Tiraden, die in die entgegengesetzte Richtung gerichtet wurden – gegen Wähler der Rechten oder konservative Persönlichkeiten –, ohne dass die Informationsbrigade je an eine Tür geklopft hätte. Die Frage, die in der Luft liegt: Warum wird der Polizeiapparat bei manchen Texten aktiv und bei anderen nicht? Eine offizielle Antwort gibt es nicht, und vermutlich wird es sie nie geben: Die Auswahl der Fälle ist per Definition Ermessenssache.

Hinzu kommt das Gefühl, dass die Schwelle immer weiter gesenkt wurde. Vor Jahren war das Hassdelikt klaren Aufrufen zur Gewalt vorbehalten; heute genügt nach dieser Lesart ein Geschmacks-verletzendes Lied, aufgenommen im heimischen Wohnzimmer. Das Ergebnis ist ein Kühleffekt: Wer unbequemen Humor machen will, überlegt es sich zweimal – und das nicht gerade aus Respekt vor dem Nächsten.



Die Festnahme eines Wohnzimmer-Sängers wegen dessen, was er in seinen Liedern singt, lässt mindestens eine Gewissheit und eine Frage zurück. Die Gewissheit: Das spanische Recht erlaubt die Verfolgung verletzender Äußerungen, und diese Tür, einmal geöffnet, unterscheidet nicht zwischen dem echten Provokateur und dem, der sich nur lächerlich macht. Die Frage: Wer entscheidet, von Fall zu Fall, was was ist? Solange es kein öffentliches und einheitliches Kriterium gibt, wird jede solche Festnahme so gelesen, wie es viele vermuten: als eine politische Entscheidung im Gewand einer polizeilichen Ermittlung.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (200 Antworten).

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