Spanische Anwältin sperrt Unschuldigen nach Falschbeschuldigung

Eine spanische Strafverteidigerin beschreibt, wie sie Untersuchungshaft für einen unschuldigen Mann beantragte. Die Beschuldigerin gestand aus Enttäuschung gelogen zu haben.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Spanische Anwältin sperrt Unschuldigen nach Falschbeschuldigung
Spanische Anwältin sperrt Unschuldigen nach Falschbeschuldigung

Eine Strafverteidigerin in Spanien erzählt im Radio, wie sie Untersuchungshaft gegen einen Mann beantragte, den sie schließlich für unschuldig hielt. Laut ihrer Aussage hatte die Beschuldigerin aus Enttäuschung gelogen: Er war ihr Liebhaber und weigerte sich, seine Frau zu verlassen. Der Mann verbrachte fast zwei Jahre in Untersuchungshaft, bevor er freigesprochen wurde. Die Anwältin sagt, sie sei als "ausführende Hand einer Falschbeschuldigung missbraucht worden". Dieser Fall, der in der Ich-Perspektive erzählt wird, hat eine seit Jahren festgefahrene Diskussion neu entfacht: Was passiert, wenn die Unschuldsvermutung auf eine einseitige, ungeprüfte Darstellung prallt?

Was die Anwältin berichtete und Stand des Falls

Der Bericht, verbreitet von Cadena SER, beschreibt einen Sensual-Fall mit DNA-Beweis. Die Anwältin, Beatriz de Vicente, fungierte als Anklagevertreterin: Sie beantragte Untersuchungshaft, und der Mann kam ins Gefängnis. Monate später, bei einem Vier-Augen-Gespräch mit der Beschuldigerin, brach diese zusammen und gestand, dass die Beziehung einvernehmlich war und sie aus Enttäuschung Anzeige erstattet hatte, weil er sein Versprechen, seine Frau zu verlassen, nicht gehalten hatte. Der Beschuldigte war verheiratet und hatte zwei Kinder.

Die Anwältin konsultierte das Colegio de Abogados (Anwaltskammer). Die Antwort, so ihre Version, lautete, dass das Berufsgeheimnis auch bei Kenntnis der Falschheit nicht aufgehoben werden kann: Sie darf ihre Mandantin nicht durch Informationen benachteiligen, die sie im Rahmen des Mandatsverhältnisses erhalten hat. Sie zog sich aus dem Verfahren zurück. Der Mann saß fast zwei Jahre in Untersuchungshaft und wurde im Prozess freigesprochen, weil, wie sie sagt, die Aussage der Beschuldigerin "nicht besonders überzeugend" war. De Vicente versichert, ihre Methode geändert zu haben: Nun unterzieht sie Auftraggeber, die eine Anklage wollen, strengen Verhören.

Berufsgeheimnis, das selbst bei Straftaten gilt

Der Punkt, der die Diskussion am meisten spaltet, ist nicht die Lüge der Beschuldigerin, sondern die Reaktion der Anwaltskammer. Einige vertreten die Ansicht, dass das Berufsgeheimnis das Geständnis des Mandanten schützt und der Anwalt es nicht gegen ihn verwenden darf. Dagegen spricht das Argument, dass das Geheimnis die Begehung einer Straftat nicht deckt und eine Pflicht zur Anzeige einer Falschbeschuldigung bestehen würde. Die Anwältin zog sich zurück, erstattete aber keine Anzeige. Dieses Detail hat die Debatte angeheizt.

Die Protagonistin selbst räumt ein, dass dieser Fall ungewöhnlich ist: Üblicherweise brechen Mandanten nicht zusammen und gestehen, sondern Anwälte schöpfen Verdacht, gehen aber nicht tiefer. Die praktische Konsequenz ist, dass ein unschuldiger Mann jahrelang seiner Freiheit beraubt sein kann, ohne dass jemand mit der Befugnis, dies zu verhindern, eingreift. Eine Falschbeschuldigung, erinnert die Interviewte, ist per se eine Straftat, wenn sie vorsätzlich erfolgt.

Kann man allein wegen der Aussage der Beschuldigerin ins Gefängnis kommen?

Ja, und das ist der Kern des Problems. In diesem Fall gab es DNA, was Kontakt belegt, aber weder Einvernehmlichkeit noch Wahrheitsgehalt der Aussage. Die daraus resultierende Diskussion zeigt, dass wissenschaftliche Beweise eine falsche Anschuldigung verstärken können, ohne etwas über die Substanz zu beweisen. Der Freispruch erfolgte, der Erzählung zufolge, weil die Aussage der Beschuldigerin nicht zwingend war, nicht weil die Lüge bewiesen wurde.

Daraus ergibt sich die unbequeme Frage: Wäre sie im Prozess fester gewesen, hätte es gereicht? Das System macht in der Praxis die Zeugenaussage zum zentralen Beweis und drängt die Unschuldsvermutung in den Hintergrund. Die Untersuchungshaft hat meanwhile ihre Funktion als Bestrafung vor jedem Urteil bereits erfüllt.

Von Kritik am Einzelfall zum Zweifel am System

Das Gespräch wandte sich schnell einem breiteren Feld zu: dem Gefühl, dass prozessuale Garantien in den letzten Jahren verwässert wurden und die Beweislast in bestimmten Verfahren umgekehrt wurde. Manche behaupten, das Problem sei nicht eine bestimmte Anwältin, sondern eine gesetzliche Gestaltung, die die Anzeige belohnt und den Beschuldigten vor der Verurteilung bestraft. Auf der anderen Seite steht das klassische Argument: Jeder Angeklagte hat Recht auf Verteidigung, und ein Anwalt wählt nicht die Wahrheit seines Mandanten.

Das verstörende Detail ist der Ursprung der Geschichte. Sie stammt nicht aus einem Forum oder einem anonymen Account: Die Anklägerin selbst erzählt sie in den Mainstream-Medien, ohne danach gefragt worden zu sein. Das hat mehr Aufsehen erregt als jede Statistik. Das öffentliche Geständnis koexistiert mit dem Ausbleiben von Konsequenzen: Der Fall endete mit einem Rückzug, nicht mit einer Ermittlung.



Wenn der Bericht wahr ist, gab es eine Falschbeschuldigung, einen unschuldigen Mann im Gefängnis und eine Kammer, die beschloss, nichts zu tun. Wenn er nicht wahr ist, hat gerade jemand im Radio eine Straftat gestanden, die er/sie nicht begangen hat. In beiden Szenarien schneidet die Justiz schlecht ab. Vorhersehbar ist, dass nichts passieren wird: keine Ermittlung, keine Korrektur, keine Gesetzesänderung. Beim nächsten Mal werden wir den Namen des Unschuldigen nicht kennen.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (105 Antworten).

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