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Spaniens Verfassungsgericht hebt La-Manada-Urteil auf
Das Gericht kassierte eine Geldstrafe von 30.000 Euro und 18 Monate Haft für eine Satire-Website, da guter Geschmack keine Grenze der Meinungsfreiheit sei.
Verfassungsgericht hebt Urteil zum «La Manada»-Tour auf
Was kostet ein Internet-Scherz? Im Fall des „Tour de la Manada“ belieferte sich die Rechnung eines Gerichts auf 30.000 Euro und 18 Monate Gefängnis. Der Verurteilte war der Ersteller einer satirischen Seite, die nur drei Tage aktiv war und nie eine echte Führung durch die Straßen von Pamplona anbot. Der Scherz war geschmacklos, wahrscheinlich dumm. Aber von dort bis zu einer strafrechtlichen Verurteilung ist es ein weiter Weg, den das Verfassungsgericht nun rückwärts gegangen ist: Es hob das Urteil aufgrund seines „satirischen Charakters“ auf und erinnerte daran, dass guter Geschmack keine verfassungsrechtliche Grenze darstellt.
Eine provokante Website gegen Medien, kein Geschäft
Der Ursprung der Angelegenheit ist eine Parodie. Der Autor, der sich als Kritiker der medialen Berichterstattung über den Fall präsentierte, richtete eine Seite ein, die den Verkauf einer „Tour“ durch die Schauplätze des Übergriffs in Pamplona simulierte. Die erklärte Absicht war, die Medien lächerlich zu machen, die das Ereignis kommerzialisierten und medienwirksam ausschlachteten, um fremdes Leid in ein Produkt zu verwandeln. Es gab nie Reservierungen, Prospekte oder Reiseführer. Es war ein Troll mit satirischem Anspruch.
Die institutionelle Reaktion kam sofort. Das Institut für Gleichstellung von Navarra brachte ihn vor Gericht. Und hier kam die erste Wendung: Das Verfahren wurde eingestellt. Nicht wegen Nuancen, sondern weil selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch forderte. Ohne feste Anklage schien der Fall tot.
Von der gerichtlichen Einstellung zur 30.000-Euro-Verurteilung
Monate vergingen, und die Akte wurde auf anderem Wege wiederbelebt. Die Kanzlei der Nebenklage forderte Entschädigung wegen Verletzung der Gefühle des Opfers. Aus diesem Schritt ging ein Schuldspruch hervor, der sich laut Darstellung des Falls auf Argumentationen ohne klare Rechtsprechung oder gesetzliche Grundlage stützte. Der Oberste Gerichtshof bestätigte dies später.
Das Ergebnis war eine Bestrafung von 30.000 Euro und 18 Monaten Haft für eine Website, die drei Tage bestand. Die Unverhältnismäßigkeit ist der Schlüssel: Geurteilt wurde nicht über Sachschaden, anhaltende Verleumdung oder Gewinn. Eine Beleidigung wurde bestraft.
Warum hebt das Verfassungsgericht jetzt das Urteil auf?
Das Garantiegericht kippte das Urteil basierend auf zwei konkreten Fakten. Erstens, dass die Seite nur drei Tage online war. Zweitens, dass das Tour-Angebot nie real war: Es gab keine Tour, nur Satire. Auf dieser Grundlage schloss das Gericht, dass „guter Geschmack“ nicht als verfassungsrechtliche Grenze der Meinungsfreiheit wirken kann.
Die Doktrin hat Konsequenzen, die über den Einzelfall hinausgehen. Wenn das Kriterium für eine Verurteilung die sarracena Beleidigung und nicht der nachweisbare Schaden ist, ist jede unbequeme Kritik exponiert. Und in einem Land, in dem Empörung monetarisiert wird, ist das kein Detail am Rande.
Die zwei Maßstäbe im Vergleich
Die Debatte um das Urteil ist nicht nur juristisch, sie ist vergleichend. Es kursieren Parallelen, die den Fokus auf die ungleiche institutionelle Reaktion auf unterschiedliche Sachverhalte legen. Erwähnt wird einerseits der Kuss-Vorfall von Rubiales gegenüber Jenni Hermoso, für den Haftstrafen gefordert wurden. Andererseits sens Übergriffe durch Gruppen, mit sehr unterschiedlichen Verurteilungen untereinander.
Manche behaupten, es gehe nicht um die Schwere der Tat, sondern um die Sympathie für den Beschuldigten und die ihn umgebende Erzählung. Dagegen spricht ein offensichtliches Argument: Einen Sensual mit einer satirischen Seite zu vergleichen, bedeutet Kategorien zu vermengen. Aber das Rauschen bleibt, weil sich die Zahlen summieren und das Gefühl doppelter Standards sich nicht auflöst.
Wer zahlt letztlich die Zeche
Abseits des Urteils hinterlässt der Fall eine wirtschaftliche Spur. Zuerst der Verurteilte, dessen Karriere und Finanzen durch einen Scherz gefährdet wurden. Das Opfer, das in Forenberichten als Begünstigter von Entschädigungen und Kampagnen erscheint. Und mittendrin eine Medienindustrie, die jedes Kapitel in Sendestunden und Bücher verwandelt.
Das Urteil des Verfassungsgerichts schließt eine Verurteilung ab, nicht aber die Affäre. Die Seite dauerte drei Tage. Der Prozess Jahre. Und das Geschäft mit dem Skandal bleibt vorerst undefiniert.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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