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Spaniens Innenminister streitet mit Justizratschefin über Ceuta-Bericht
Innenminister Grande-Marlaska kritisiert eine Richterin, die Informationen über den Angriff auf Ceuta einschränkte. CGPJ-Präsidentin Isabel Perelló verteidigt die richterliche Unabhängigkeit.
Innenminister **Fernando Grande-Marlaska** hat einen Brief an die Präsidentin des spanischen Generalrates der Judikative (CGPJ), **Isabel Perelló**, geschickt und sein Missfallen über die Entscheidung einer Richterin des Nationalen Gerichtshofs geäußert, die Nationale Polizisten daran hinderte, ihre Vorgesetzten über den Angriff auf Ceuta zu informieren. **Perelló** antwortete mit einer Bekräftigung der richterlichen Unabhängigkeit und der Befugnis der Richter, Polizisten mit Justizaufgaben zu betrauen.
## Ein Gerichtsbericht, der die Regierung verärgert
Innenminister **Fernando Grande-Marlaska** hat der Präsidentin des Generalrates der Judikative, **Isabel Perelló", seine "Besorgnis" über eine Gerichtsentscheidung mitgeteilt, die seiner Ansicht nach in das Krisenmanagement eingreift. Der Streit geht auf einen Bericht des Nationalen Zentrums für Einwanderung und Grenzen (CENIF) über den Angriff auf die Grenze von Ceuta zurück. Die mit dem Fall betraute Richterin, **María Tardón**, verbot den mit der Untersuchung betrauten Beamten der Nationalen Polizei, ihren direkten Vorgesetzten und damit der Regierung Bericht zu erstatten.
Marlaska, der selbst als Richter am Nationalen Gerichtshof tätig war, argumentiert, dass in Krisensituationen, die nach dem Gesetz über die nationale Sicherheit ausgerufen wurden, die Erfüllung gerichtlicher Anforderungen nicht unvereinbar damit sein sollte, die politisch Verantwortlichen über relevante Umstände auf dem Laufenden zu halten. Seine Beschwerde zielt auf die Wahrnehmung ab, dass der Informationsfluss für Entscheidungen in einem hochspannenden Kontext eingeschränkt wird.
## Richterliche Unabhängigkeit, eine unüberwindbare Mauer
Die Antwort von **Isabel Perelló**, Präsidentin des CGPJ und des Obersten Gerichtshofs, fiel bestimmt und direkt aus. In einem weiteren Schreiben erinnerte sie **Marlaska** daran, dass den Leitungsorganen der Justiz nach Verfassung und Gesetz untersagt ist, sich in Entscheidungen der Richter einzumischen. Die CGPJ-Präsidentin betonte, dass die Justizpolizeifunktion allen Mitgliedern der staatlichen Sicherheitskräfte obliegt, unabhängig von ihrer Natur oder organisatorischen Zuordnung.
Das bedeutet in der Praxis, dass jeder von einem Richter beauftragte Polizist automatisch zum Justizpolizisten wird und dessen Weisungen unterliegt. **Perelló** stellte klar, dass das Vorgehen der Richterin **Tardón** in die Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Funktionen fällt, die größten Respekt verdienen. Die CGPJ-Präsidentin bekräftigte die richterliche Unabhängigkeit als Grundpfeiler des Rechtsstaats und schloss jede Möglichkeit einer Rüge oder Korrektur gerichtlicher Entscheidungen aus.
## Das Tauziehen zwischen den Gewalten
Dieser Briefwechsel offenbart die wiederkehrenden Spannungen zwischen Exekutive und Judikative. Das Organische Justizgesetz legt in den Artikeln **12.3** und **176.2** klar die Grenzen der Befugnisse des Generalrates der Judikative gegenüber Entscheidungen der Richter fest. **Marlaska**, der als ehemaliger Richter und Mitglied des CGPJ diese Grenzen aus erster Hand kennt, ist sich ihrer bewusst.
Die Regierung rief am **25. August 2026** den Zustand von Interesse für die nationale Sicherheit aus, nachdem sich die Krise in Ceuta verschärft hatte. Richterin **Tardón** hatte das CENIF jedoch bereits am **31. Juli 2026** mit der Untersuchung beauftragt und Vertraulichkeit sogar innerhalb der Nationalen Polizei verlangt. **Marlaska**s Entscheidung, sich an den CGPJ zu wenden, scheint den Versuch, in Krisensituationen einen besseren Regierungszugang zu Informationen zu sichern, während die Justiz ihre Autonomie eifersüchtig verteidigt.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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