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Spaniens Anti-Räumungsdekret schützt Vermieter mit ein oder zwei Wohnungen
Das RDL 29/2026 befreit in Spanien Eigentümer von höchstens zwei Wohnungen von der Räumungsaussetzung, selbst wenn der Mieter schutzbedürftig ist, so das Material der Debatte.
Spaniens Anti-Räumungsdekret schützt Vermieter mit ein oder zwei Wohnungen
Seit dem 9. Oktober, mit dem in Kraft getretenen Königlichen Gesetzesdekret 29/2026, ist das Narrativ gebrochen, dass der Mieter immer gewinnt. Der Text führt eine Wende ein, die es bisher nicht gab: Ist der Eigentümer eine Privatperson mit höchstens zwei Wohnungen, gilt die Aussetzung der Räumung nicht, selbst wenn der Beklagte schutzbedürftig ist. Die Schutzbedürftigkeit des Mieters wiegt gegenüber dem kleinen Vermieter nicht mehr. Und es genügt nicht, einfach zu behaupten, man sei schutzbedürftig: Lohnabrechnungen, Einkommensnachweise und ein Bericht der Sozialdienste müssen innerhalb von zehn Tagen vorgelegt werden. Ohne Vorlage gibt es keine Aussetzung.
Das Thema ist nicht neu. Die Ausnahme für zwei Wohnungen wurde bereits im Februar mit der PNV im RDL 2/2026 vereinbart, das am 26. Februar im Kongress mit den Stimmen von PP, Vox und Junts scheiterte. Zuvor war am 27. Januar bereits ein weiteres Dekret gescheitert. Ende September kam ein dritter Versuch, das RDL 26/2026, das am 2. Oktober aufgehoben wurde. Das 29/2026 ist der vierte Anlauf, und die Ausnahme war nie länger in Kraft, als jedes Dekret überlebte, bis es gekippt wurde.
Was sich für Eigentümer von ein oder zwei Wohnungen ändert
Das Schema des Dekrets ist einfach. Wer ein oder zwei Wohnungen besitzt und dessen Mieter ein Besetzer ohne gültigen Vertrag ist —was das Gesetz als prekäre Nutzung bezeichnet—, dem droht die Räumung direkt: kein Widerrufsrecht, keine Zahlung durch die Verwaltung, keine Aussetzung. Der Weg, dass die Verwaltung die Schulden zahlt, um die Räumung zu vermeiden, gilt nur für Mietverträge mit Zahlungsausfall. Bei prekärer Nutzung nicht.
Besteht der Vertrag fort und es liegt Zahlungsausfall vor, ändert sich die Lage je nach Vermieter. Gegenüber einem Heuschreckenfonds kann die Aussetzung bis 2030 dauern. Gegenüber einem Eigentümer von drei bis zehn Wohnungen bis zu drei Jahre, mit Überprüfungen und mit der Verwaltung als Mietzahler. Gegenüber dem Eigentümer von höchstens zwei Wohnungen setzt sich die Schutzbedürftigkeit des Mieters nicht durch. Manche halten das für den Beweis, dass der kleine Vermieter der einzige wirklich geschützte Akteur im System ist.
Der Mieter, der sich nicht mehr verstecken kann
Die andere Säule des Dekrets richtet sich gegen Betrug. Hat der Mieter Einkünfte über dem Dreifachen des IPREM (spanischer Einkommensindikator) —etwa 1.800 Euro für eine Familie—, ein Auto im Wert von über 10.000 Euro, eine zweite Wohnung auf seinen Namen oder einen Schwarzvertrag, fällt der Bericht der Sozialdienste als „nicht schutzbedürftig“ aus. Und das Gericht verlässt sich nicht mehr auf die Angaben des Mieters: Es fordert die Daten direkt bei der Steuerbehörde und der Sozialversicherung an.
Genau dieser Punkt sorgt für die meisten Kontroversen. Manche lesen darin eine komplette Abkehr vom bisherigen Modell, bei dem die bloße Erklärung der Schutzbedürftigkeit genügte, um eine Räumung für ein Jahr zu stoppen, ohne dass jemand die Einkünfte prüfte. Die Pflichtanwälte reichten den Schriftsatz am Vortag ein, und alles stand still. Heute nicht mehr.
Der Engpass, den niemand löst
Bleibt das Kleingedruckte. Das Dekret muss noch vom Kongress bestätigt werden, und mit aufgelöstem Parlament ist die Abstimmung offen. Zudem sind die Gerichte weiterhin überlastet und die Fristen dehnen sich. Und manche warnen, dass die Lösung für wirklich Schutzbedingürftige —dass die Sozialdienste ihnen ein Hotel oder eine Unterkunft vermitteln— Jahre dauern kann.
In der Zwischenzeit werden stündlich Tausende Mietangebote vom Markt genommen. Kein Dekret stoppt das.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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