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Spanien und Venezuela: Rentenabkommen hat Grenzen
Das 1981 unterzeichnete Sozialversicherungsabkommen zwischen Spanien und Venezuela erlaubt das Zusammenzählen von Beiträgen für Renten. Nicht jeder Fall endet mit einer Auszahlung in Spanien.
Das Versprechen gilt nur innerhalb des bilateralen Abkommens: In Venezuela geleistete Beiträge können mit spanischen zusammengerechnet werden, um Anspruch auf bestimmte Renten nachzuweisen – sie machen aber nicht automatisch jede venezolanische Rente zu einer spanischen.
Ein Versprechen kursiert: Eltern, die in Venezuela Beiträge gezahlt haben, können in Rente gehen und in Spanien eine Rente beziehen. Der Satz „Haben Ihre Eltern in Venezuela Beiträge gezahlt? Jetzt können sie in Rente gehen und ihre Rente in Spanien erhalten“ nennt keine Voraussetzungen.
## Was das Abkommen zwischen Spanien und Venezuela erlaubt
**Spanien** und **Venezuela** haben ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen, das **1981** unterzeichnet wurde. Es erlaubt, Beiträge aus beiden Ländern zusammenzurechnen, um Zugang zu beitragsbezogenen Renten zu erhalten; jeder Staat zahlt seinen Anteil.
Es ist aber keine automatische spanische Rente. Wurden nur in Venezuela Beiträge gezahlt, ohne Zeiten in Spanien, entsteht kein spanischer Rentenanspruch. Mit Beiträgen in beiden Ländern kann eine internationale Berechnung beantragt werden.
## Warum das wichtig ist und wo die Grenzen liegen
Das Versprechen interessiert Migrantenfamilien: eine Rente in **Spanien** für in **Venezuela** gearbeitete Jahre beziehen. Es hängt vom Alter, den nachgewiesenen Jahren und den geltenden Vorschriften ab.
„Jetzt können sie“ suggeriert eine unmittelbare Neuheit, die der Satz nicht konkretisiert. Es empfiehlt sich, die **Sozialversicherung** oder einen Fachmann zu konsultieren. Abkommen ändern sich, und Renten werden nicht vererbt: Es sind Rechte der Person, die Beiträge gezahlt hat.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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