Spanien: RAI-Abschaffung ändert Regeln für 52-Jährigen-Beihilfe

Die Reform streicht die RAI. Laut Interpretation des BOE schließt dies Empfänger der alten Hilfe von der Beihilfe für über 52-Jährige aus.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Spanien: RAI-Abschaffung ändert Regeln für 52-Jährigen-Beihilfe
Änderungen bei der Beihilfe für über 52-Jährige: Die RAI zählt nicht mehr

Kann man die Beihilfe für Arbeitslose über 52 Jahre beziehen, wenn man zuvor die Renta Activa de Inserción (RAI) erhalten hat? Jahrelang lehnte das SEPE (spanische Arbeitsverwaltung) diesen Weg ab, dann bestätigte ein Gericht ihn, und nun hat das neue Abkommen im Congreso de los Fruta die Lage wieder verändert. Die RAI wird abgeschafft – sie existiert ab dem 1. November nicht mehr – und laut der verbreitetsten Lesart des BOE (Staatsanzeiger) schließt dies ehemalige RAI-Empfänger von der 52-Jährigen-Beihilfe aus. Diese These kursiert stark, aber nicht alle sind sich über die Details einig.

Was war die RAI und warum wurde sie vor der Beihilfe beantragt?

Die Renta Activa de Inserción war das letzte Sicherheitsnetz für Menschen, die ihr Arbeitslosengeld aufgebraucht hatten und in keine andere Hilfe passten. Sie konnte bis zu drei Jahre lang bezogen werden, nicht am Stück, sondern im Wechsel, unter der Bedingung, dass aktive Maßnahmen zur Jobsuche (BAES) erfüllt wurden. Es waren zehn Jahre Aufenthalt in Spanien erforderlich sowie der Nachweis fehlender Einkünfte, aber es war keine vorherige Beschäftigung oder familiäre Unterhaltspflicht nötig. Im Katalog der Sozialleistungen war sie eine der wenigen Hilfen ohne Anforderungen an Kinder oder unmittelbar vorherige Beitragszeiten.

Was genau ändert sich durch den neuen Text?

Die Abschaffung der RAI geht mit einer Anforderung einher, die es so bisher nicht gab. Mit Blick auf Artikel 280 des Ley General de la Seguridad Social (Allgemeines Gesetz zur Sozialversicherung) ist wer die RAI bezogen hat, von der Beihilfe für über 52-Jährige ausgeschlossen. Zuvor hieß es, die RAI sei kein Einstiegsweg, doch der Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof) entschied anders und stufte sie als weitere Beihilfe ein. Die neue Formulierung ist expliziter und lässt nach Analysen Richtern wenig Spielraum. Hier herrscht kein Konsens: Manche lesen es so, dass wenn die Voraussetzung war, alle verfügbaren Leistungen auszuschöpfen, die Streichung einer Hilfe ein Hindernis entfernt, statt eines hinzuzufügen.

Welche Voraussetzungen bleiben bestehen?

Die Beihilfe für über 52-Jährige prüft weder Vermögen noch Familienlasten, verlangt aber 15 Beitragsjahre, davon zwei innerhalb der letzten 15 Jahre vor Antragstellung. Hinzu kommt die Pflicht, sechs Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt zu haben – was praktisch bedeutet, dass neun dieser 15 Jahre angestellt gewesen sein müssen – und Einkünfte, die 75 % des SMI (Mindestlohn) nicht überschreiten. Diese Obergrenze liegt bei 992 Euro monatlich, sodass moderate Mieten die Kompatibilität mit der Hilfe nicht gefährden.

Warum spricht man von „Vorruhestand für Arme“?

Der Betrag ist bescheiden: 80 % des IPREM (Referenzindex), zwischen 480 und 600 Euro. Der wahre Wert liegt woanders. Während der Bezugszeit werden Beiträge zur Sozialversicherung auf Basis von 125 % des Mindestbeitrags gezahlt, ein Satz, der viele Gehälter übersteigt, und dies erhöht die zukünftige Rente für jene, die ihre letzten Berufsjahre fast ohne Ersparnisse verbringen. Ein Versuch, diese 125 % auf 100 % zu senken, scheiterte am Widerstand der Linken. Manche argumentieren, dass dieser Schutz die nächste Reform nicht überstehen wird.

Wer bleibt außen vor?

Selbstständige tragen die Hauptlast. Die Leistung bei Geschäftsaufgabe öffnet nicht die Tür zur 52-Jährigen-Beihilfe, und die Anforderung von sechs Jahren Arbeitslosenversicherungsbeiträgen schließt sie aus, bis sie diese Zeit als Angestellte ansammeln. Bis 2020 zahlten Selbstständige keine Beiträge für dieses Risiko, Hausangestellte erst ab 2022. Das System belohnt in der Praxis lückenlose Karrieren und bestraft Lücken, Unterbrechungen und selbstständige Tätigkeit.

Zwei Wege zur selben Hilfe

Nicht alle Empfänger kommen mit demselben Hintergrund. Ein häufiger Fall: Aufbrauchen des Arbeitslosengeldes und direkter Anschluss der 52-Jährigen-Beihilfe, ohne je die RAI bezogen zu haben. Ein anderer Fall: Ende der Beitragszahlung 2012, Ende des Arbeitslosengeldes 2013 und keine weiteren Leistungen, bis die Voraussetzungen erfüllt sind, während die Hilfe bereits läuft. Die Pflicht, seit Jobverlust ununterbrochen arbeitslos gemeldet zu sein, hat schon so manchen Antrag gekippt. Der Weg war nie eindeutig.

Hintergrundgeräusche

Manche behaupten, soziale Hilfen begünstigten Neuankömmlinge gegenüber Arbeitnehmern, die bereits Beiträge geleistet haben, und fordern strengere Aufenthaltsvoraussetzungen. Dagegen spricht ein Fakt: Die alte RAI verlangte zehn Jahre Aufenthalt in Spanien, eine Hürde, die das Ingreso Mínimo Vital (Existenzminimum) nicht stellt. Andere verteidigen, dass das Problem nicht liege, wer die Hilfe erhält, sondern in einem Arbeitsmarkt, der Über-50-Jährige ausschließt und ihnen kaum Rückkehrmöglichkeiten bietet.

Mit diesen Regeln ändert sich die Empfehlung. Alle Hilfen aufzubrauchen, um die Bedingungen zu erfüllen, garantiert nichts mehr: Was gestern eine Voraussetzung war, kann heute der Grund für den Ausschluss sein. Und derweil wechselt die Kugel weiter das Glas.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (216 Antworten).

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