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Spanien: Hotelbranche erzwingt Rückzieher bei Gästedaten
Das Real Decreto 933/2021 verpflichtete Hotels zur Übermittlung von Gästedaten an das Innenministerium. Druck der Tourismusbranche führte zum Einlenken.
Innenministerium rudert bei neuem Gästeregister zurück
Das spanische Innenministerium (Ministerio del Interior) hat beim neuen Gästeregister einen Rückzieher gemacht, nachdem sich die Tourismusbranche gegen die Pflicht gewehrt hatte, Daten jedes Gastes zu übermitteln. Der Verzicht entlastet Hoteliers. Reisende sind weniger überzeugt und fragen sich seit Monaten, wie weit die Kleingedruckte geht. Bleibt die Frage: Ist es ein endgültiges Einlenken oder nur eine Atempause?
Das Real Decreto 933/2021 vom 26. Oktober —BOE-A-2021-17461— regelt die Dokumentationspflichten für Beherbergungsbetriebe und Autovermietungen. Es lag bereits drei Jahre vor, wurde nun aber erst umgesetzt. Angesichts dieser Vorgeschichte gehen einige davon aus, dass der Rückzieher ein Verfallsdatum hat.
Welche Daten verlangte das Register von Hotels?
Vom Betrieb werden CIF oder NIF, Name, Gemeinde und Provinz verlangt. Vom Gast ist die Liste länger: Ausweisnummer, Dokumenttyp, Ausstellungsdatum, Nachnamen, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Ankunftsdatum. Hinzu kamen, laut den kursierenden Plänen, Telefon, E-Mail und Bankdaten. Genau hier eskalierte die Situation.
Ein Ausweisdokument anzufordern ist etwas anderes als Kontodaten. Bankinformationen sollten nur per richterlichem Beschluss an Dritte weitergegeben werden. Wenn der Empfänger der Hotelpageist ist, wird die Kette der Datensicherheit zur Farce. Die Branche selbst gibt zu, dass sie Übernachtungsdaten bereits ans Ministerium meldete; der Schritt bestand darin, das Datenpaket auszuweiten.
Der Aufstand der Hoteliers und das Einlenken des Ministeriums
Der Druck der Tourismusbranche war der Auslöser. Das Innenministerium kündigte an, keine weiteren Daten im neuen Gästeregister zu verlangen. Die Nachricht verbreitete sich schnell und löste zwei fast gleichzeitige Reaktionen aus: Erleichterung bei Betrieben mit internationalen Buchungen und Skepsis bei jenen, die seit Jahren Vereinfachungen versprochen bekommen.
Manche sehen darin eine Ablenkung: In ein paar Monaten sei das Thema vergessen und die Forderung kehre durch die Hintertür zurück. Dem entgegen steht ein einfaches Argument: Wenn die Branche geschlossen Widerstand leistet, hat eine Wiederaufnahme der Norm politische Kosten, die niemand tragen will.
„Keine Pflicht für E-Mail, Handy oder Bankkonto“
Das häufigste Argument ist reine Logik: In Spanien besteht keine Pflicht, eine E-Mail-Adresse, ein Mobiltelefon oder ein Bankkonto zu besitzen. Wie kann es obligatorisch sein, Daten über etwas anzugeben, das man nicht haben muss? Diese Frage stellten Rentner, bargeldlose Kunden und jeder, der das Formular zitternd ausfüllen musste.
Die diskutierten Lösungen sind klassisch: Barzahlung, die weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel ist. Erfundene E-Mail-Adressen – wer dies tut, erinnert spöttisch daran, dass die Polizei bei der Ausweisverlängerung eine Adresse angibt, die auch fiktiv sein kann. Eine geänderte letzte Ziffer bei der Telefonnummer. Und wenn das Formular auf Papier ist, einfach irgendwas schreiben: Der Pageist verarbeitet, er ermittelt nicht.
„Holzfäller“. Lou Reed berichtete, dass er diese Antwort gab, wenn man ihn nach seinem Beruf in absurden Formularen fragte. Dieser Verweis kehrte als kleine Salon-Rebellion in die Debatte zurück: Wenn die Daten nichts nützen, muss die Antwort auch nicht wahr sein. Ein Detail macht es rund: Immer mehr Hotels verlangen Kreditkarten, auch wenn bar gezahlt wird.
Das Risiko, das niemand prüft: Hotel-Datenbanken
Hier liegt der wunde Punkt. Ein gescannter Ausweis an der Rezeption, ein Foto mit dem privaten Handy des Mitarbeiters, ein unverschlüsselter digitaler Ordner. Mit Namen, Telefon, E-Mail und Aufenthaltsdaten lässt sich ein sehr intimes Profil erstellen. Unter anderem weiß man so, ob eine Wohnung in einer bestimmten Woche leer steht.
Dagegen hilft kein Ministerium. Das Risiko ist nicht das Amtsblatt, sondern der USB-Stick an der Rezeption. Es gab sogar Fälle, in denen Geburtstagsgrüße an die Kundenadresse geschickt wurden, weil die Einrichtung die Daten gut gespeichert hatte. Fantasie fehlt nicht; Schutz manchmal schon.
Geschlecht, „andere“ und die unmögliche Überprüfung
Das Feld für das Geschlecht fügt eine weitere surreale Ebene hinzu: drei Optionen — Frau, Mann oder andere—. Wer überprüft die Richtigkeit? Der Pageist, nach welchem Protokoll? Die Frage beantwortet sich selbst. Niemand, soweit bekannt. Viele Betriebe werden Formulare ausfüllen, Dokumente scannen und das Paket hochladen, ohne es zu lesen.
Internationale Vergleiche wurden ohne Scheu gezogen. Manche stellen Spanien auf eine Stufe mit Südkorea oder den USA, andere erinnern an das Corona-Zertifikat als Präzedenzfall: Eine Anforderung, die angeblich keine klare rechtliche Grundlage hatte und täglich in Bars und Restaurants angewendet wurde, sodass der Verweigerer der Außenseiter war.
Der vorläufige Abschluss lädt zu verhaltenem Optimismus ein. Wenn der Branchendruck anhält und das System bei Basisdaten bleibt, merken die meisten Reisenden kaum etwas an der Rezeption. Wenn das Innenministerium das volle Paket in einigen Monaten wieder einführt, ist der Boden bereitet: erfundene E-Mails, geänderte Telefonnummern, Bargeld und ein Misstrauen, das sich mit einer Pressemitteilung nicht mehr beseitigen lässt.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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