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Spanien führt bezahlte Menopause-Krankmeldung ab dem ersten Tag ein
Die spanische Regierung schafft eine Krankschreibung wegen Menopause, die ab dem ersten Tag ohne vorherige Beitragszeit gezahlt wird. Den ersten Tag zahlt der Arbeitgeber, das Parlament muss…
Spanien führt bezahlte Menopause-Krankmeldung ab dem ersten Tag ein
Der Ministerrat verabschiedete am Dienstag ein Königliches Notgesetz, das eine spezielle Arbeitsunfähigkeit für Erkrankungen im Zusammenhang mit der Menopause schafft. Die Arbeitnehmerin erhält am ersten Tag das volle Gehalt —zu Lasten des Arbeitgebers— und ab dem zweiten Tag Leistungen der Sozialversicherung, mit denselben Prozentsätzen wie bei einer gewöhnlichen Krankschreibung: 60 % der Bemessungsgrundlage bis zum 20. Tag und 75 % ab dem 21. Tag. Es ist keine automatische Krankschreibung bei Symptomen: Erforderlich ist eine konkret diagnostizierbare Erkrankung, die die Arbeitsfähigkeit einschränkt.
Was sich gegenüber der gewöhnlichen Krankmeldung ändert
Bei einer gewöhnlichen Krankschreibung erhält der Arbeitnehmer bis zum vierten Tag nichts. Die neue Regelung schafft diese drei Tage ohne Leistung ab und verlangt zudem keine Mindestbeitragszeit, was bei gewöhnlicher Krankheit gilt. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im BOE (Spaniens amtliches Staatsblatt) in Kraft, benötigt aber die Bestätigung durch das Parlament innerhalb von 30 Tagen; ohne sie verfällt das Notgesetz samt der Maßnahme.
Die Regierung nennt nicht, welche konkreten Beschwerden Anspruch auf die Leistung gewähren. Als Beispiele werden schwere Schlafstörungen, starke Erschöpfung, kognitive Beeinträchtigungen oder psychische Symptome genannt, jeweils mit ärztlicher Diagnose. Dieses Schweigen ist der Punkt, der die meisten Bedenken weckt: Ein offener Katalog macht die Krankmeldung zum Auslegungsspielraum.
Die Kosten des ersten Tags und die Kalkulation des KMU
Den ersten Tag zahlt der Arbeitgeber. Hier setzt die wirtschaftliche Kritik an: In einem kleinen Team kann die gedankliche Kalkulation des Verantwortlichen bei einer Kandidatin zwischen 48 und 52 Jahren die Waage kippen, ohne dass eine erklärte Absicht vorliegt. Das ist statistische Diskriminierung, dieselbe Logik, die jedes Recht bestraft, das die Einstellung eines bestimmten Profils verteuert.
Manche halten den tatsächlichen Effekt für stark feminisierte Branchen —Gesundheitswesen, Bildung, Verwaltung— vorhersehbar, wo Ausfälle nicht immer ersetzt werden und die Last auf dem zurückbleibenden Kollegen liegt. Das Gegenargument: Die Maßnahme schließt eine Lücke, und die Kosten sind im Vergleich zu den gesamten Ausgaben für Arbeitsunfähigkeit marginal.
Die Perimenopause und das Kalenderproblem
Das klinische Detail, das dem Gesetzesentwurf am meisten zu schaffen macht: Die stärksten Beschwerden treten oft in der Perimenopause auf, der vorausgehenden Phase. Verankert man den Anspruch an der Menopause, bleibt der Zeitraum des größten Bedarfs in einer Grauzone. Die Altersgrenze —ab 45 Jahren, je nach den genannten Profilen— macht die Maßnahme zu einer Frage der Personalplanung, nicht nur der Gesundheit.
Die parlamentarische Bestätigung entscheidet, ob das Gesetz überlebt. Wird es angenommen, bleibt die Frage, wie viele kleine Unternehmen ihre Einstellungen anpassen werden, bevor die erste Krankmeldung bei der Berufsgenossenschaft eingeht.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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